Archive for Juli, 2009

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

Mittwoch, Juli 22nd, 2009

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.

Spielchen des ADAC

Montag, Juli 13th, 2009

In einer OWi-Angelegenheit fordere ich beim ADAC einen Vorschuß an, wobei ich für die jeweiligen Gebühren die Mittelgebühr ansetze.
Daraufhin kürzt der ADAC erst einmal die von mir festgesetzten Gebühren mit dem Hinweis, daß der Ansatz einer Mittelgebühr nicht gerechtfertigt sei. Außerdem will der ADAC die Postpauschale nach 7002 VV RVG nur einmal bezahlen, obwohl wir uns bereits im gerichtlichen Verfahren befinden.
Nach einem netten Hinweisschreiben, daß ich das Ermessen ausübe und die Postpauschale zweimal zu zahlen ist, erhalt ich die Mittelgebühren aber nicht die Postpauschale.
Meint der ADAC wegen der € 20,00 + MwSt werde ich nicht nachhacken?
Wenn sich da mal nicht jemand verpockert hat…

ARAG – die preiswerte …

Freitag, Juli 10th, 2009

Es geht einmal mehr wieder um die erkleckliche Gebührendifferenz von (186,24-46,41=) 139,83 €. Die Angelegenheit liegt im Mietrecht (da wo RSV bekanntlich immer kräftig mit dem Beitrag hinlangen). Eine Betriebskostenabrechnung war streitig. Der Hausverwalter (HV) wollte 120 € nachfordern. Die Gesamtabrechnung lag bei 1340 €. Wie sich bei der Vertragsprüfung herausgestellt hatte, existierte für den Gesamtbetrag keine wirksame Rechtsgrundlage. Folge Rückforderungsansprüche.

Die RSV zahlt 46 €. Zwischenzeitlich habe ich wegen dieser Sache ca. 0,75 cm Akte. Und was kommt von der RSV: Rechtsprechungszitate. Doch wohlgemerkt nur Zitate (von amtsrichterlichen Urteilen !) – keine Copien, keine Fundstellen, einfach nix.

Na gut ich weiß ja, dass diese RSV meine Qualitäten zu schätzen weiß und deshalb auf Zugriffsmöglichkeiten meinerseits im fundus vertraut. Und siehe da, was sagen (zumindest eines) die Urteile:

Siehste da

P.S.: zum heulen …..

Der Rechtsservice der ARAG

Montag, Juli 6th, 2009

Der aktuelle Dauerbrenner der ARAG ist in unserer Kanzlei die Unfähigkeit der dortigen Mitarbeiter, unsere Aktenzeichen zu zitieren. Dieses freundliche Anschreiben des Versicherers erreichte uns heute:

rechtsservice

Die dicke, fette Nummer in der Mitte dieses Schreibens ist übrigens die Schadennummer des Versicherers – eine für uns ganz wichtige Information. Unser Aktenzeichen suche ich allerdings vergeblich. Auch auf den Anlagen findet sich nur ein falsch zitierter Stummel unseres Nümmerchens.

Spannend ist auch, wer hier freundlich grüßt: Der „Rechtsservice der ARAG“, wer oder was immer das auch sein mag.

Prostitution und Selbstbeteiligung

Donnerstag, Juli 2nd, 2009

Der Versicherer teilt seinem Kunden folgendes in der Versicherungspolice mit:

allianzbestechung

Nehmen wir einmal an, der Versicherungsnehmer hat eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro vereinbart. Und er beauftragt den Anwalt, der ihm vom Versicherer empfohlen wird. Nehmen wir weiter an, daß der Versicherer kein Müttergenesungswerk ist, sondern ein auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Unternehmen, das seinen Aktionären Rechenschaft schuldig ist.

Wo bleiben dann diese 300 Euro hängen?

Ich rate ‚mal: Bei dem vom Versicherer empfohlenen Anwalt. Er wird eine Vergütungsvereinbarung haben und auf einen Teil des gesetzlichen Honorars verzichten. Im Gegenzug wird er vom Versicherer empfohlen. Um auf seine Kosten zu kommen, muß er also Masse machen. Quantität. Ob die Qualität darunter leidet?

Ich überlege weiter: Was passiert, wenn die Empfehlungen ausbleiben? Dann fehlt dem nicht mehr empfohlenen Anwalt auch noch der spärliche Umsatz. Also wird der empfohlene Anwalt doch darum bemüht sein, auch weiter empfohlen zu werden.

Und welchen Rat wird er im Zweifel wohl geben? Den Rat, der dem Mandanten nützt, oder den Rat, der weiterhin Mandatseingänge über Empfehlungen des Versicherers gewährleistet?

Unsere Kanzlei – und die Kanzleien der Autoren dieses Weblogs – verzichtet auf solche Empfehlungen. Wir lassen uns unsere Unabhängigkeit nicht abkaufen. Dafür bieten wir unseren Mandanten eine qualifizierte Beratung, die ausschließlich die Interessen des Mandanten im Focus hat. Und nicht die der Aktionäre eines Versicherungsunternehmens.

Selbstbeteiligung und vom Versicherer empfohlene Rechtsanwälte. Eine gefährliche Mischung, die dem Mandanten im Zweifel schadet.

ARAG – eine helle Freude

Mittwoch, Juli 1st, 2009

Den Mitarbeitern der ARAG gelingt es einfach nicht, ein paar simple Zahlen und Buchstaben abzuschreiben. Ich hatte bereits im April darüber berichtet, daß dieser Versicherer unsere Aktenzeichen entweder gar nicht oder oft nur verstümmelt mitteilt und uns dadurch die Zuordnung von Zahlungen zu den Mandaten erheblich erschwert. Deswegen habe ich mich auch beschwert. Damit uns die Arbeit erleichtert wird.

Genützt hat es nichts. Immer wieder kommen hier die (gekürzten) Versicherungsleistungen ohne unser vollständiges Aktenzeichen an. Immer wieder fragen wir dann nach. Immer wieder erhalten wir dann nachträglich ein Fax mit der zum Verbuchen der Zahlung notwendigen Information.

Jetzt hat die ARAG eine neue Idee. Sie schreibt uns nicht mehr unser Aktenzeichen auf, sondern ruft an und gibt es uns telefonisch durch. Nun haben wir die Schreibarbeit.

Es ist immer wieder eine helle Freude, mit diesem Versicherer zusammen zu arbeiten.