Archive for Juli, 2008

ARAG: Wieder einen Kunden weniger

Montag, Juli 28th, 2008

Der Krefelder Kollege Andreas Neuber berichtet über das gewohnte Verhalten der ARAG:

Mandantin erhält von der sicherlich allseits bekannten Rechtsanwältin Katja G. aus München mehrere massive Mahnungen, weil sich die Mandantin angeblich online bei einem Quiz angemeldet habe und dadurch ein Jahresabonnement ausgelöst wurde. Die Mandantin hat keinen PC und auch keinen Internetanschluss. Streitwert 100 Euro.

Ich schreibe bösartig an die Kollegin und überlasse der ARAG eine Kopie des Schreibens mit der Bitte um Deckungszusage. Heute kommt die Verweigerung der Deckung: Es handele sich um einen Rechtsschutzfall aus dem Bereich von Glücksspiel und Wette und das sei nicht versichert.

Jetzt hat die ARAG bei einer Gebührenrechnung von etwa 50 Euro wieder einen Kunden weniger.

Ein Glückspiel scheint jedoch zu sein, von der ARAG eine Deckungszusage zu bekommen. Wenn dann auch noch eine Zahlung kommt, haben wir einen der unwahrscheinlichen Volltreffer gelandet. Und wenn die ARAG keine Kürzung an der Höhe des berechneten Honorars vorgenommen hat, sollte man auf den Kalender schauen: Denn dann findet Weihnachten und Ostern am selben Tag statt.

BGV – kann seine Mätzchen nicht lassen

Montag, Juli 21st, 2008

Der BGV (aktuelle Werbung: Badisch Gut Versichert) – hier: Sparte Rechtsschutz – kann es einfach nicht lassen.
Eine dort versicherte Mandantin beauftragt mich, in einem Wohngebäudeschadensfall (Versicherer: BGV!) den Versicherer auf Erstattung von Handwerkerkosten in Anspruch zu nehmen, die sie verauslagt und der BGV nur teilweise übernommen hat.
Ich bitte den BGV/RS um Deckungszusage, aus der (derzeitigen) Restforderung von 3.261,05 € berechne ich am 26.06.08 meinen Vorschuss von 359,50 €. Gezahlt werden vom BGV am 03.07.08 (durchaus zügig) 250 € ohne ein Begleitschreiben, ohne eine Erklärung. Auf meine Bitte protestiert die Mandantin beim BGV. Daraufhin erhalte ich am 21.07.08 die auf den 30.06.08 datierte Deckungszusage mit dem Hinweis, dass ein Vorschuss „von 250,- EUR zu unserer späteren freien Verrechnung überwiesen“ werde. Zu meiner Sicherheit schlage ich nach: doch, ich habe micht richtig erinnert! In § 14 RVG heißt es, „der Rechtsanwalt“ bestimmt die Gebühr im Einzelfall, nicht „der Rechtsschutzversicherer“!
Ebenfalls am 21.07.08 geht dann auch der Rest-Vorschuss ein.

Ob man wirklich „gut“ versichert ist bei einem RS-Versicherer, der willkürlich Vorschüsse kürzt, den RA dadurch zu unnötigem Zusatzaufwand (den treibe ich lieber wegen der Forderung der Mandantin!) und den Versicherten zu nervenden Telefonaten zwingt? Und ganz Baden müsste sich eigentlich dagegen verwahren, dass für so etwas mit „*badisch* gut“ geworben wird!

RAUG

Keine „Tätigkeitsnachweise“ für den D.A.S.

Montag, Juli 14th, 2008

Der Berliner Rechtsanwalt Julius Bosche hat eine Vorschußforderung gegen den DAS gerichtlich durchgesetzt. Nachdem er Klage erhoben hatte, zahlte der Versicherer und der Rechtsstreit war erledigt. Man stritt sich dann noch darum, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg „verurteilte“ den DAS in die Kosten, weil der DAS den angeforderten Vorschuß mit einer nicht haltbaren Begründung verweigert hatte:

Von einem „Tätigkeitsbericht“ konnte die Beklagte ihre Leistung nicht abhängig machen, da der Anspruch des Rechtsanwalts auf Zahlung des Vorschusses mit dem Zustandekommen des Anwaltsvertrages entsteht.

Ist doch eigentlich ganz einfach: If Anwaltsvertrag, then Vorschuß!

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluß vom 29.10.2007, 5 C 424/07