Archive for Mai, 2006

Debeka und gesetzliche Vertreter einer juristischen Person

Mittwoch, Mai 31st, 2006

In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertrete ich einen Geschäftsführer eines eingetragen Vereines der im sozialen Sektor wirtschaftlich tätig ist. Letztlich geht es um die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses meines Mandanten mit dem Verein und dessen Vorstand. Eine Deckungsanfrage unter kurzer Schilderung der Parteien und des Sachverhaltes wird an die Debeka gefaxt.

Die Antwort auch die deckungsanzeige ist dann erstaunlich:

„gemäß den dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung (ARB-§ 4 Abs. 1d) bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen. Hier geht es um einen solchen in der Rechtsschutzversicherung nicht versicherbaren Fall.“

Dass mir die Debeka nicht verrät welche ARB den anzuwenden sind, ist da noch das kleinere Problem.

Offensichtlich geht man bei der Debeka davon aus, dass ein Geschäftsführer immer ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ist. In einigen Fällen ist das sicher richtig, aber für den Fall eines Vereines ist die gesetzliche Vertreung eindeutig in § 26 BGB geregelt, nämlich dahingehend, dass der Vorstand der gesetzliche Vertreter des Vereines ist.

Warum kommt in solche einem Fall denn nicht mal eine bei RSVen sonst so beliebt Nachfrage?

Vielmehr muß ich mich wieder ärgern, weil auf der anderen Seite nicht mitgedacht wird und darf erneut Korrespondenz mit der Debeka führen.

Mal sehen, ob dass fruchtet.

Württembergische RSV – ein Lob für Schnelligkeit

Dienstag, Mai 30th, 2006

Auch das soll eine Nachricht wert sein:

Am 19.05.06 hat die Württembergische in einer Bußgeldsache meinen (ausführlichen!) Abschlussbericht nebst abschließender Kostennote über die m. E. angemessene Mittelgebühr erhalten, am 24.05.06 ging die Zahlung bei mir ein. Das hebt sich erfreulich vom Verhalten manch anderen Rechtschutzversicherers ab!

Die Selbstbeteiligung des Anwalts…

Montag, Mai 29th, 2006

Immer wieder eine traurige Sache ist es, gerichtliche Mahnverfahren gegen die eigene Mandantschaft zu betreiben. Weil ich aber gerne Butter auf dem Brot esse, muss es leider manchmal sein. Und wenn, dann haben regelmäßig auch Rechtsschutzversicherer ihre Finger im Spiel.

Fairerweise sei zugegeben, dass die KS für den vorliegenden Fall wohl weniger verantwortlich ist als die Mandantin selbst. Deswegen sei dies eine Warnung für die Leserinnen und Leser: Lesen Sie Ihre Verträge, und lassen Sie Ihren Anwalt nicht im Dunkeln!

Hier der Fall: Ein großes Telekommunikationsunternehmen verlangt unberechtigt eine ebensolche Summe (EUR 2.600) von der Mandantin. Nachdem diese viel Schriftverkehr und Telefonate gewechselt hatte, reifte endlich in ihr die goldrichtige Erkenntnis, den ganzen Ärger einfach auf den Anwalt abzuschieben. Vorher jedoch tat sie etwas, wofür man sie – eigentlich!- lieben müsste: Sie kümmerte sich selbständig um die Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung!

So gestärkt, saß die Mandantin nun in meiner Kanzlei und verkündete stolz die Schadensnummer, die ihr bereits mitgeteilt worden war. Die Dame vom „KS Kraftfahrer-Schutz e.V.“ habe ihr die Kostenübernahme für eine Erstberatung zugesagt.

Zum Fall gab es wenig zu sagen: Die Forderung des Telekommunikationsriesen ist komplett unberechtigt, das Unternehmen beschränkt sich jedoch bekanntermaßen gerne auf monatliche Mahnschreiben und Vergleichsangebote, sodass man nur den Rat geben konnte, auf den Mahnbescheid oder die Verjährung zu warten, bis dahin aber nichts zu tun.

Eine Erstberatung bei einem Gegenstandswert von EUR 2.600 kostet nach RVG brutto (noch) EUR 143,78. Und eines muss man sagen: Schnelle Zahler sind sie ja, die Kraftfahrer-Schützer. Binnen zehn Tagen war „das Geld“ schon da: EUR 15,98, mit dem Vermerk: „Die Selbstbet. ist abgez.“

Auf den Rest warte ich leider immer noch. „Selbstbeteiligung“ an den Kosten, so musste ich lernen, muss sich nicht nur auf die Versicherungsnehmer, sondern kann sich durchaus auch mal auf den Anwalt beziehen.

ARAG – „unterdurchschnittliche Verkehrssache“

Montag, Mai 29th, 2006

Bußgeldbescheid 50 € und drei Punkte im VZR.

„Die Bedeutung der Angelegenheit war weit unterdurchschnittlich …..“

„… das Bußgeldverfahren im alleruntersten Rahmen hinsichtlich der Auswirkungen für den Betroffenen eingeordnet werden muß“

„Umfang der Tätigkeit war … unterdurchschnittlich … beantragten Akteneinsicht und stellten Beweisfragen.“

„Schwierigkeit der Angelegenheit war … unterdurchschnittlich …. zumal Sie die überprüfung der Geschwindigkeitsüberschreitung einem Gutachter überlassen haben..“

Anm.: Wem sonst, als einem Gutachter würden Sie die überprüfung einer technischen Frage überlassen ……

WGV – Korrespondenzverschleppung

Montag, Mai 29th, 2006

…. heute wieder das oft erlebte Spiel: „Bitte übersenden Sie das erwähnte Schriftstück, welches Ihrem Schreiben nicht beigefügt war“.

Dass diese Vorgänge sich immer wieder (und nur) bei RSV häufen ….

DAS – verweigert Rechtschutz im selbständigen Beweisverfahren

Sonntag, Mai 28th, 2006

Nach einem ganz erheblichen Leitungswasserschaden besteht Streit mit der
Gebäudeversicherung, ob noch Bauteile (wie z.B. die Wärmedämmung)
durchfeuchtet sind, ob zur Austrocknung des Mauerwerks Putz und Wandfliesen
herunter müssen, wo Schimmelpilznester sind (z.B. unter der Holzdecke, in
Versorgungsschächten).

Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage für ein
selbständiges Beweisverfahren, weil die Gebäudeversicherung angeboten hat,
dass jede Partei einen eigenen Sachverständigen für die weitere überprüfung
stellen kann (aber je auf eigene Kosten, egal wie das Ergebnis aussieht).

Die Rechtsschutz ist aber auch nicht bereit, diese Sachverständigenkosten zu
übernehmen.

Welcher Versicherer ist empfehlenswert?

Freitag, Mai 26th, 2006

Nachdem nun die Zeitschrift Finanztest in ihrem letzten Beitrag über Rechtsschutzversicherungen auch das RSV-Blog erwähnt hat, wiederholen sich die Anfragen von potentiellen Neukunden an meine Kanzlei, welchen Versicherer wir denn empfehlen würden. Eine schwierige Frage, ist es doch einem Anwalt grundsätzlich untersagt, Werbung für ein Versicherungsunternehmen zu machen. Schnell kommt der Verdacht von Provisionszahlungen auf.

Zudem verfügt unsere Kanzlei, die sich lediglich auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts mit Rechtsschutzversicherern streitet, insoweit auch nur über einen eng begrenzten Erfahrungshorizont. (Bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden haben wir keinen Streit mit den RSVen, weil meist bzw. zum größeren Teil ja auch der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners das Honorar zu zahlen hat.)

Wir beantworten daher die Frage negativ und teilen mit, welche Versicherer in unserer Kanzlei unangenehm aufgefallen sind.

Schlechthin katastrophale Erfahrungen machen wir ständig mit der Concordia und dem Roland. Mit einem weiteren Versicherer, der hier im Blog und anderswo auch ständig in der anwaltlichen Kritik steht, haben wir uns jahrelang gezankt, mittlerweile aber ein Stillhalteabkommen geschlossen. 😉

Lästig und immer wieder ärgerlich sind die Vorschußdebatten unserer Kanzlei mit dem ADAC (bei dem ich im übrigen selbst versichert bin). Das mag vielleicht an der bayerischen Sturheit liegen. Oder aber auch daran, daß bei dem Münchener Versicherer die Sachbearbeiter wechseln wie bei einem Zeitarbeitsunternehmen die Tagelöhner – so jedenfalls erscheint es hier. So können die ständigen Neulinge die Qualität unserer Arbeit auch nicht kennen.

über die ARAG und deren Servicewüste (0180-5er Nummern z.B.) habe ich mich auch schon oft geärgert.

Ich möchte mich daher dem Rat der Finanztester anschließen und gern die kleinen Versicherer empfehlen, die leider auch hier im Blog nicht oft gelobt werden können, weil sie eben nicht so oft vorkommen im Anwaltsalltag.

Wenn man sich einen großen Versicherer aussucht, dann sollte man darauf achten, daß das dortige Personal nicht ständig ausgetauscht und vor allem gut ausgebildet ist. Mit denen kann man sich dann wenigstens auf hohem Niveau zanken (die beiden hohen Türme in Berlin zeugen davon 😉 ).

Aber selbst ein schlechter Versicherer ist – im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes jedenfalls – für den Versicherungsnehmer noch immer besser als überhaupt keiner. Dann bezahlt er wenigstens nur die (meist verhältnismäßig geringe) Differenz zwischen dem angemessenen Honorar und einer unberechtigten Teilzahlung. Besser wäre es aber allemal, wenn er für seine teuer gewordenen Prämien auch eine bessere Leistung erhielte.

Auch Roland kürzt unberechtigt den Vorschuss

Donnerstag, Mai 25th, 2006

Irgendwie wollen alle Rechtsschutzversicherungen hier so oft wie möglich genannt werden, anders ist nicht zu erklären, mit welcher Penetranz immer wieder berechtigte Vorschüsse einseitig gekürzt werden. Bei mir mal wieder die ROLAND. Die bekommen von mir in einer OWI-Sache Material, aus dem sich eindeutig ergibt, dass neben der Grundgebühr zumindest zwei Verfahrensgebühren und eine Hauptverhandlungsgebühr oder eine Erledigungsgebühr anfallen. Gezahlt wird nur die Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr. Neukunden wird bei Vertragsabschluss vorgespiegelt, dass berechtigte Vorschüsse gezahlt werden. Dieses Versprechen wird nicht eingehalten. Bei der Anzahl der Neuverträge dürfte an dem Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht der allergeringste Zweifel bestehen.

Seminar der RAK Berlin: Der Rechtsanwalt und die Rechtsschutzversicherung

Mittwoch, Mai 24th, 2006

Die Rechtsanwaltskammer Berlin veranstaltet ein Seminar unter dem Thema:

Der Rechtsanwalt und die Rechtsschutzversicherung: Was ändert sich ab dem 1. Juli?

mit RAuN Dr. Axel Görg und Klaus Kozik, Abteilungsreferent eines Rechtsschutzversicherers.

Geklärt werden soll die Frage:
Wie kann eine gute Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherung erreicht werden?

Es sollen folgende Themen angesprochen werden:

– die Rechtsschutzversicherung zwischen Rechtsanwalt und Mandant
– der Versicherungsfall
– die Leistungen der Rechtsschutzversicherung
– die Vertragsarten
– die Risikoausschlüsse
– häufige Probleme bei der täglichen Arbeit
– Rechtsschutzversicherung und Vergütungsvereinbarung

Termin: Freitag, 21.07.2006, 14 – 18 Uhr
in der RAK Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, 4. Etage.
Teilnahmegebühr: 40,- Euro

Teilnahme leider nur für Kammermitglieder. [Anm. des Verfassers: Also nur für Berliner Anwälte]

Weitere Informationen und das Anmeldeformular gibt es auf den Seiten der RAK Berlin.

ADAC – rundherum ein Ärgernis!

Dienstag, Mai 23rd, 2006

33 Beiträge zur ADAC Rechtschutzversicherung finden sich mittlerweile im Blog. Eigentlich nur ein einziger – wenn ich richtig gezählt habe – ist wirklich positiv, 24 negativ und der Rest betrifft lediglich die Mitteilung eines Einlenkens auf verägerte Reaktionen von Kollegen. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass die Autoren vielleicht eher über negative Erfahrungen berichten als über positive – das ist eine ausgesprochen schlechte Bilanz für die Abteilung Rechtschutz eines Vereins, der seinerseits nur allzu gerne Missstände anprangert!

Heute der nächste Fall in meiner Kanzlei, der bestens zu diesem Negativimage passt: auf mein Vorschussverlangen in einer Bussgeldsache (40 EUR, 1 Punkt) in Höhe je einer Mittelgebühr für Grund- und Verfahrensgebühr (gesamt: 278,40 EUR) kommt einmal mehr das berühmt-berüchtigte Schreiben “ … haben wir einen Vorschuss angewiesen“ und ein Betrag von 230 EUR). Also wieder das Schreiben mit handschriftlicher Ankündigung der Klagerhebung per Fax zurück. Formvollendete Schreiben erspare ich mir inzwischen: ich weiß meine Zeit mit besserem als formal-höflichen Schreiben an diesen Verein für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für nicht ausgelastete Rechtsanwälte zu verschwenden. In der am 18.05.06 mitgeteilten Strafsache hat’s übrigens gefruchtet: heute ging die Mitteilung ein, dass der Rest überwiesen werde. Warum nur nicht gleich so !!??