Archive for März, 2006

ARAG läßt Versicherungsnehmer hängen

Freitag, März 10th, 2006

Bereits am 2. März 2006  hatte ich die ARAG darum gebeten, das für einen Hauptverhandlungstermin bereits angefallene Honorar zu erstatten. Gleichzeitig hatte ich um einen Vorschuß für den Termin gebeten, der heute stattfinden wird. Als Zahlungsfrist hatte ich den 6. März 2006 gesetzt. Eine Reaktion habe ich nicht erhalten, eine Zahlung erst Recht nicht.

Und nun, liebe Sachbearbeiter der ARAG: Wer verteidigt denn den Versicherungsnehmer  in dem Termin um 13:15 Uhr?

Schadennummer: 411 04 21637/01

ARAG ….immer wieder schön zu lesen

Freitag, März 10th, 2006

Antwort auf Kostenvorschußanforderung nach § 9 RVG:

„…. *nach Abschluß der Sache* können die Faktoren gem. § 14 RVG endgültig bewertet werden.“

Ist ja schön, aber die Schlußrechnung schicken wir ja dann noch, nach Abschluß der Sache.

DEURAG – Insolvent?

Freitag, März 10th, 2006

Am 21. November 2005 habe ich die DEURAG in einer Verkehrsstrafsache um die Erteilung der Deckungszusage und um die Hereingabe eines Vorschusses auf das zu erwartenden Honorar gebeten. Am 25. November 2005 war die Deckungszusage in unserem Postkasten. Die DEURAG kündigte an:

Eine Vorschußzahlung ist … gleichzeitig angewiesen.

Die Zahlung ist allerdings bis heute nicht eingegangen. Auch nicht nach meiner Erinnerung vom 2.3.2006.

So ein Verhalten kenne ich eigentlich nur von Schuldnern, von denen auch künftig nicht viel zu erwarten ist. Ich frage wohl mal besser beim BAFin nach, ob die etwas Genaueres wissen.

Angabe von Vorversicherungen im RSV-Vertrag

Freitag, März 3rd, 2006

Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag kann nicht wegen arglistiger Täuschung gem. § 22 VVG i.V.m. § 123 Abs. 1 BGB seitens des Versicherungsnehmers angefochten werden, wenn im Antragsformular nach „Vorversicherung” und nicht nach Vorversicherungen gefragt ist, der Antragsteller die vor Antragstellung gekündigte Vorversicherung bei einem anderen Versicherer angibt, nicht dagegen einen von ihm selbst gekündigten zeitlich davor liegenden weiteren Vertrag bei dem Rechtsschutzversicherer, bei dem er nunmehr den Antrag stellt.

Gegen Arglist des Versicherungsnehmers spricht es, wenn dieser einen Vorvertrag bei demselben Versicherer nicht angibt, der erst 15 Monate vor Antragstellung beendet wurde, und von dem er an nehmen darf, dass er sich in den Datenbeständen des Versicherers befindet, auf die dieser ohnehin Zugriff nehmen kann.

Quelle: Oberlandesgericht (OLG) Celle Beschluss vom 13.02.2006 (Az.: 8 W 9/06)
via: Recht und Alltag (Besten Dank an Folkert Janke.)