Archive for Januar, 2006

Jetzt kürzt auch die Allianz

Montag, Januar 30th, 2006

Schade, bislang war ich eigentlich mit dem Regulierungsverhalten der Allianz ganz zufrieden. Heute abend bekam ich aber einen Zweizeiler vom Versicherer, mit dem schlicht und ohne weitere Begründung mitgeteilt wurde:

Die Grund- und die Verfahrensgebühr wurden mit der Mittelgebühr berücksichtigt.

Ich lag mit etwa 30 % darüber, weil es hier um ein Fahrverbot ging, das verhindert werden sollte (und konnte).

Revisionsfüchse beim ADAC

Sonntag, Januar 29th, 2006

Da findet man in einem Urteil des Amtsgerichts Aschersleben den klassischen unzulässigen Zirkelschluss: Die Angeklagte war durch die Beeinfussung von Betäubungsmitteln fahruntüchtig, wie sich aus dem begangenen Fahrfehler zeigt. Das rüge ich in der Begründung der Sprungrevision, worauf mir die Revisionsspezialisten des ADAC mitteilen, dass sie meine Revision für „unzulässig“ halten. Auf meinen ergänzenden Hinweis teilt man mir mit, dass man berechtigt sei, die Erfolgsaussichten der Revision zu prüfen.

Ich frage mich, wie man etwas überprüfen kann, wovon man keine Ahnung zu haben scheint

ARAG – … und sie wissen nicht was sie tun

Freitag, Januar 27th, 2006

Auszug aus der Antwort auf eine Kostendeckungsanfrage in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit mit Meßverfahrenstechnik für die Beiziehung eines Sachverständigen:

„….. teilen Sie bitte mit, weshalb ein Gutachten für notwendig erachtet wird. Für den Fall, dass dieses notwendig sein sollte, dürfte sich Ihr Gebührenanspruch allerdings an der Mindestgebühr orientieren, da der Gutachter die eigentliche Verteidigertätigkeit übernimmt.“

Na, da werde ich mir erst mal eine Tasse Kaffee eingiessen ……

Zürich Versicherung kürzt bei den Nebenforderungen

Mittwoch, Januar 25th, 2006

Rechtsanwältin Grit Andersch aus Berlin bat die Redaktion um die Veröffentlichung des folgenden Erfahrungsberichts.

In einem Mandat ging es um zivilrechtliche Ansprüche aus einer Straftat. Die Deckungzusage der Zürich Versicherung lag auch binnen einer Woche vor. Nach Anforderung der Akten und Fertigung der Kopien riet ich dem Mandanten schriftlich, aus Beweisgründen von der Geltendmachung der Forderung abzusehen und keine weiteren Kosten zu verursachen.

Kurz und gut: Ich stellte die Beratungsgebühr, nebst Kopierkosten, Akteneinsichtspauschale, Post- und Telekommunikationspauschale in Rechnung und erhielt sogar die ganze 0,6-Beratungsgebühr und die darauf entfallende Mehrwertsteuer erstattet.

Dazu kam ein freundlicher Dreizeiler: Die Akteneinsicht sei bestimmt nur durch die Tätigkeit im Strafverfahren motiviert und würde daher nicht erstattet. Rein rechnerisch wurde jedoch genau dieser Betrag erstattet, nicht jedoch die Post- und Telekommunikationspauschale und die Kopierkosten.

Auf mein freundliches Anschreiben erstattet man mir jetzt die Kopierkosten, meint aber noch immer die Aktenversendungspauschale sei nicht von der Versicherung erfasst. Außerdem sei entgegen jeder Rechtsprechung bei Beratungen keine Post- und Telekommunikationspauschale zu entrichten.

Nunmehr erhärtet sich die Vermutung, dass mit dieser Kürzung um Kleinbeträge ein Kostensparprogramm initiitert wird, dass auf der Annahme beruht, dass Anwälte wegen dieser geringen Forderungen keine weiteren Aktionen unternehmen werden. Den Versicherten sei jedoch gesagt, dass mit dieser Praxis die Verwaltungskosten und die Ausgaben für gerichtliche Streitigkeiten zu ihren Lasten in die Höhe getrieben werden.

Es ist eigentlich nicht nachzuvollziehen, aus welchen Gründen sich der Versicherer wegen dieser Kleinigkeiten um die Möglichkeit bringt, für zufriedene Gesichter zu sorgen. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, den Rechtsstandpunkt mitzuteilen und gleichwohl die paar Euro zu überweisen – und sei es nur aus Kulanzgründen. Schade, damit stehen die Züricher zum ersten Mal hier im Blog gleich mit einer negativen Kritik. Chance verpasst.

AdvoCard kürzt einseitig Vorschuss, ein Fall für die Staatsanwaltschaft?

Freitag, Januar 20th, 2006

Die AdvoCard kürzt in einer Verkehrs-Owi-Sache den verlangten Vorschuss von 350,00 € einseitig auf 250,00 €, weil die AdvoCard diesen Betrag im jetzigen Verfahrensstadium für ausreichend und angemessen hält.

Die AdvoCard handelt so, obwohl man dort § 14 RVG kennt und positiv weiß, dass der Rechtsanwalt und nicht der Mandant die Gebührenhöhe bestimmt und dass nach § 9 RVG Vorschüsse auch für die voraussichtlich entstehenden Gebühren verlangt werden können.

Nunmehr steht zur überprüfung an, ob potentielle RSV-Kunden bei Abschluss des Vertrages darüber getäuscht werden, dass die RSV später berechtigte Gebührenansprüche in versicherten Fällen zahlt, obwohl man von Beginn an vorhat, berechtigte Gebührenansprüche einseitig gesetzeswidirig zu kürzen.

Es bleibt abzuwarten, ob die AdvoCard ein Interesse an der Lösung dieses interessanten Rechtsproblems hat.

DBV-Winterthur kürzt ohne Erklärung

Freitag, Januar 13th, 2006

Nachdem ich in Verbindung mit der Bitte um Deckungszusage bei der DBV-Winterthur um eine Vorschusszahlung knapp über der Mittelgebühr gebeten hatte, erreicht mich kurze Zeit später die Bestätigung der Deckungszusage. Meine Vorschussanforderung wurde in diesem Schreiben nicht erwähnt. Erst einige Zeit später bei der Durchsicht meiner Buchhaltung konnte ich erkennen, dass die DBV-Winterthur meinen Vorschuss kommentarlos um ca. 40 % gekürzt hatte. Offensichtlich wurde seitens der Versicherung darauf gehofft, dass ich die Kürzung nicht bemerken würde. Ein problemorientierter Dialog sieht anders aus.

(Erste) Bilanz des RVG

Donnerstag, Januar 12th, 2006

Lange hatten die Anwälte darum gekämpft, 2005 war es dann soweit “ die Anwaltsvergütung wurde, nach zehn Jahren Stillstand, angehoben. Und eine erste Bilanz des Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetzes (RVG) fällt positiv aus.

Was freilich kleinere Anpassungsschwierigkeiten nicht ausschließt. Rund ein Dutzend Nachbesserungen hat der Gesetzgeber seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2004 nachgeschoben, die juristischen Verlage kommen mit den Änderungen kaum hinterher. Außerdem ist die Feinjustierung auf der gerichtlichen Ebene noch in vollem Gange “ ausgelöst vor allem durch die Versuche von Rechtsschutz- und KFZ-Haftpflichtversicherungen, die Spielräume des neuen Vergütungsrechts zu ihren Gunsten auszuloten.

Quelle: Handelsblatt vom 12.1.2006

Schnelle und Arbeit sparende HUK

Montag, Januar 9th, 2006

Rechtsanwalt Alexander Fuß aus Tuttlingen berichtet über eine ungewöhnliche Reaktion der HUK:

Wegen einer Unfallregulierung haben wir bei der HUK-Coburg um Deckung für ein Prozessverfahren nachgesucht. Es kam nicht nur nach sehr kurzer Zeit eine Deckungszusage, sondern ohne jegliche Aufforderung wurden gleich die anfallenden Gerichtskosten auf unser Kanzleikonto überweisen. Ich hoffe jetzt, dass es sich nicht nur um ein Versehen des Versicherers gehandelt hat.

Das hoffe ich auch. Wenn die Gerichtskosten ohnehin anfallen, kann man sie ja auch gleich mitüberweisen. Vorbildlich.

ÖRAG und die fehlende Besprechung

Freitag, Januar 6th, 2006

Dem Rechtsanwalt Felbecker aus Netphen, und nicht nur ihm, hat die ÖRAG geschrieben:

„Die Geschäftsgebühr beinhaltet sämtliche Gebührentatbestände des bisherigen § 118 BRAGO, also auch die bisherige Besprechungsgebühr. Die außergerichtliche Streitbeiliegung soll gefördert werden. Auch in der Begründung zum Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass bisher oftmals eine Besprechung wegen der dadurch verursachten zusätzlichen Kosten nicht zustande kam. Es wird also davon ausgegangen, dass künftig Besrpechungen nicht die Ausnahme sondern eher die Regel sein werden. Damit wird bei der neuen „Regelgebühr“ auch von einer durchgeführten Besprechung ausgegangen.

In den Ausführungen zur Regelgebühr von 1,3 wird auch darauf verwiesen, dass z.B. eine kurze telefonische Besprechung kaum ins Gewicht fallen dürfte, diese Besrpechung also auch nicht zur überschreitung des Regelgebühr von 1,3 führen kann.

Unter Berücksichtigung des uns bekannten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG halten wir einen GEbührensatzvon 1,0 für ausreichend, um Ihre Tätigkeit angemessen abzugelten.“

Die Herrschaften glauben offenbar tatsächlich, mit einer Umkehrung der Gesetzesbegründung ins Gegenteil Geld sparen zu können. Jeder, der diesen Text bekommt, sollte sich auf außergerichtliche Diskussionen nicht mehr einlassen, vielmehr sollte sofort geklagte werden.

Advocard vollmundig

Dienstag, Januar 3rd, 2006

Na, da hat die Advocard ja was vor. Sie will ab sofort in jeder Stadt ab 150.000 Einwohner für jedes noch so exotische Rechtsgebiet sofort einen „ausgewählten Spezialisten“ aus dem Hut zaubern, der Hausbesuche macht. In einer Pressemitteilung heißt es:
Ohne Rückfragen und zeitraubenden Schriftwechsel vereinbaren ausgewählte Spezialisten aus dem bundesweiten Anwaltsnetz … einen Termin direkt beim Kunden zu Hause oder in dessen Geschäftsräumen. Der anwaltliche Beratungsservice vor Ort wird in allen größeren Städten über 150.000 Einwohner angeboten.

Oder will man das so verstanden haben, dass der Spezialist für das Rechtsgebiet XY, der in Rosenheim sitzt, Tante Erna auf Borkum besucht? Hoffentlich verstehen die sich überhaupt.