Archive for Oktober, 2005

D.A.S. bockt bei verwirrendem Abrechnungsfall

Montag, Oktober 24th, 2005

Ich bearbeite gerade zur Zeit zwei Handwerkerfälle. Mein Mdt wird von 2 Handwerkern auf Zahlung verklagt. Es besteht Deckungszusage für beide Fälle. Der Fall spielt in 2004. Im Januar wechselte der Mdt die Kanzlei und beauftragte mich. Zu dieser Zeit war die Sachlage wie folgt: Im Fall A war bereits die Klage rechtshängig, im Fall B war noch außergerichtlicher Schriftverkehr. Es war auch bereits EIN selbständiges Beweisverfahren abgeschlossen, das beide Fälle gleichzeitig betaf.
Nun ist Fall A mit einem Vergleich vor Gericht abgeschlossen und die D.A.S. blickt nicht durch, da mein Vor-Anwalt auch schon Abrechnungen in beiden Fällen geschrieben hatte. Zusätzlich wird die Sache noch verkompliziert dadurch, dass der erste Anwalt nach BRAGO abrechnen muss und ich nach RVG.
Die D.A.S. macht es sich nun sehr einfach. Sie addiert alle möglichen abrechenbaren Gebühren in beiden Fällen und sagt, dass sie die Maximalsumme bereits an den ersten Anwalt ausgezahlt habe. Für mich bliebe nichts mehr übrig.
Ihr Fehler ist dabei, dass es sich um 2 Fälle handelt.
Tatsächlich sieht es aber so aus, dass der Kollege z.B. eine Terminsgebühr als Vorschuss kassiert hat für den Fall A, obwohl ich dann diesen Termin wahrgenommen habe.
Der Kollege hat auch das selbst. Beweisverfahren komplett abgerechnet (was korrekt ist). Er hat Fall A außergerichtlich abgerechnet, was auch korrekt ist und hat die Verfahrensgebühr zurecht eingefordert in Fall A.
Ich wollte sodann lediglich die Terminsgebühr abrechnen, was mir verwehrt wird.
In Fall B wäre für mich ggü der D.A.S. das gerichtliche Verfahren abrechenbar, wenn nicht die D.A.S. das selbst. Beweisverfahren komplett zu Fall B ziehen würde und somit auch hier alle Gebühren bereits an den ersten Anwalt ausgekehrt wären.

Wie gesagt, der Fehler ist, dass die D.A.S. alles in einen Topf wirft.
Ich werde weiter berichten

MfkG
Marc Kürten

Rasant: Die Mecklenburgische

Freitag, Oktober 21st, 2005

Schnell geht es nicht nur auf den Landstrassen in Mecklenburg-Vorpommern zu. Mindestens ebenso rasant bearbeitet die Mecklenburgische Rechtsschutz Versicherung ihre Schadenfälle:
Meldung eines Schadenfalls (Verkehrsordnungswidrigkeitensache) mit Vorschussrechnung des Anwalts (für alle voraussichtlich anfallenden Gebühren, einschliesslich Hauptverhandlung) in Höhe der Mittelgebühren per Telefax am 08.08.2005.
Reaktion: Kostendeckungszusage und vollständiger Rechnungsausgleich bereits am 12.08.2005 (Zahlungseingang).

Besser geht es nicht!
An dieser professionellen Arbeitsweise können sich die Wettbewerber der Mecklenburgischen, insbesondere die nach eigenem Verständnis „grossen“ Unternehmen der Branche, ein Beispiel nehmen.

Quo vadis Allianz? – 2. Teil

Donnerstag, Oktober 13th, 2005

Auf meine Beschwerde (vgl. 10.10.05) meldete sich gestern eine freundliche Dame von der Allianz/Stuttgart. Die Sachbearbeiter hätten auf Befragen erklärt, keiner von ihnen habe gesagt, „so etwas“ (das Anmahnen nicht eingegangener Rechnungen) passiere bei mir öfters und der Mandant habe sich auf Rückfrage nicht erinnern könne, eine solche Aussage an mein Büro weitergegeben zu haben. Man habe ja auch mit mir noch nie solche Probleme gehabt. Die Rechnung liege noch immer nicht vor, ich solle sie nochmals per Fax übersenden, sie werde dann umgehend ausgeglichen.
Das habe ich gestern abend, 20:10 Uhr denn auch getan (das Rechnungsdoppel wurde eigens *deutlich sichtbar* mit der Schadensnummer versehen). Heute um 16:45 Uhr ruft die freundliche Dame erneut an: wo denn die Rechnung bleibe, ich hätte doch deren unverzügliche übersendung zugesagt!

Wer hat eine Anleitung für die Allianz: „Wie handle ich den Faxeingang?“

Lob für die DEURAG

Montag, Oktober 10th, 2005

Rechnungskopie per Fax am 05.09.05 an die DEURAG, Zahlungseingang (per überweisung!) hier am 09.09.05.
Schneller geht’s kaum!! Vielen Dank, Herr M.!

Quo vadis Allianz?

Montag, Oktober 10th, 2005

Die Allianz, lange Jahre mein „Lieblings-Rechtschutzversicherer“, leistet sich folgendes:
Am 19.08.05 übersende ich den Stuttgartern meinen Abschlußbericht in einer Bußgeldsache nebst Vergütungsabrechnung. Der Sendebericht zeigt: alle 5 Seiten o.k. Als am 07.09.05 noch keine Zahlung vorliegt, geht die übliche Aufforderung an den Mandanten, seinen Rechtschutzversicherer zu umgehendem Rechnungsausgleich zu veranlassen. Dieser ruft in Stuttgart an und teilt dann, leider während meines Urlaubs, mit, die Sachbearbeiterin habe ihm erklärt, eine Rechnung sei nicht eingegangen, so etwas würde bei Herrn Groß öfter passieren. Der Mandant erhält auf seine Bitte eine Rechnungskopie, die er selbst an die Allianz leitet. Am 05.10.05 ist die Rechnung noch immer nicht ausgeglichen, worüber ich den Mandante informiere. Dieser telefoniert mit der Sachbearbeiterin und erfährt, es liege noch immer keine Rechnung vor. Und weiter: es gingen halt viele Faxe ein und ein paar Mal am Tag würde sich ein Mitarbeiter diese greifen und an die Sachbearbeiter verteilen; da könne es durchaus passieren, dass das oberste Blatt zur richtigen Akte gelangt, Folgeblätter aber in eine falsche, die würden dann vernichtet!
Wohlgemerkt: es gab bislang noch keinen Fall mit der Allianz, wo ich den Ausgleich einer von meinem Büro *nicht* übermittelten Rechnung angemahnt hätte! Hier macht man einen Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten für die Unfähigkeit des Unternehmens verantwortlich, für eine ordnungsgemäße Verteilung der Fax-Eingänge zu sorgen (die habe ich allerdings auch schon bei anderen Rechtschutzversicherern festgestellt!).
Es versteht sich von selbst, dass am 05.10.05 eine geharnischte Beschwerde an die Geschäftsleitung in München abgegangen ist. Darin habe ich u.a. darauf hingewiesen, dass bis zum Eingang einer Entschuldigung der Sachbearbeiterin *jedem* Allianz-Kunden unter Schilderung obigen Sachverhalts erklärt wird, warum Schriftverkehr mit der Allianz von mir nicht mehr übernommen wird.

DEVK – im ICE-Tempo

Montag, Oktober 10th, 2005

Es ist wohltuend, hier auch einmal ein Lob für die Sachbearbeitung durch einen Rechtsschutzversicherer aussprechen zu können. Die DEVK in Berlin hat es sich redlich verdient. Information der DEVK und zugleich Abrechnung in einer aussergerichtlich erledigten Arbeitsrechtssache sind durch mein Büro am 30.09. per Telefax erfolgt. Die Zahlung der angeforderten Kosten erfolgte bereits am 07.10. (Wertstellung) per überweisung.
Das war professionell und schnell.
Keine überflüssigen Nachfragen, keine „Scheckzahlung“, kein Versuch um das Anwaltshonorar (Mittelgebühren) zu feilschen.
Danke dafür.