Zwei Entscheidungen zugunsten der ARAG

Daß ARAG-Mitarbeiter das RSV-Blog lesen, ist bekannt und erwünscht. Bisher haben sie aber noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auch über die Kommentar-Funktion zu den Beiträgen zu äußern. Auch das wäre erwünscht.

Aber immerhin bekommen wir ab und zu direkte Post per eMail. So auch am 2. April 09. In einer eMail bittet ein Mitarbeiter der ARAG um eine weiterführende Information und liefert uns gleich zwei Entscheidungen des Amtsgericht Neukölln und des Amtsgericht Köpenick. Im Anschreiben dazu heißt es:

…. möchten wir Ihnen zwei Entscheidungen als Anlage überlassen (Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 26.03.2009, 12 C 354/08 und Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 18.11.2008, 7 C 129/08). Können Sie zur objektiven Berichterstattung auch diese Urteile in Ihrem RSV-Blog nennen? Vielen Dank.

Selbstverständlich kommen wir dieser Bitte mit Freude nach.

Es geht in den beiden Entscheidungen um die Höhe des Verteidigerhonorars in Bußgeldsachen. In beiden Fällen entschied das Gericht jeweils, daß dem Verteidiger des Versicherungsnehmer der ARAG weniger zustünde, als er berechnet hatte. Wir möchten hier nicht auf die Einzelheiten der Urteile eingehen, die kann der Interessierte in den veröffentlichten Entscheidungen nachlesen.

Allerdings muß sich der Versicherer die Frage gefallen lassen, was er durch diese Entscheidungen gewonnen hat? Es gibt sicherlich mindestens ebenso viele Entscheidungen mit einem entgegen gesetzten Ergebnis. Dies bedeutet de facto: Die Erhebung einer Klage führt in etwas 50 % der (meist vergleichbaren) Fälle zum Erfolg, in den anderen 50 % eben nicht. Die Erfolgsaussichten sind mithin schlicht nicht kalkulierbar. Das weiß der kundige Rechtsanwalt genauso wie die kundige Rechtsabteilung der ARAG.

Es ist aber bemerkenswert, daß die ARAG trotzdem dieses Risiko eingeht, sich erst einmal stur stellt und dann abwartet, wie sich die Sache weiter entwickelt.

Was aber nicht weiter verwunderlich ist. Denn welcher wirtschaftlich denkende Versicherungsnehmer erhebt tatsächlich wegen eines relativ geringen Betrages schon eine Klage? Das sind wohl die wenigsten. Allein aus diesem Blickwinkel heraus lohnt sich eine Leistungsverweigerung durch den Versicherer. Am Ende liegt die „Erfolgsquote“ deutlich über den genannten 50 %.

Womit der Versicherer aber auch rechnen sollte: Der Versicherungsnehmer wird sich überlegen, ob er den Vertrag bei so einem Versicherer fortsetzt. Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers wird ARAG-Kunden nicht mehr ganz so freudig empfangen wie Versicherte anderer Unternehmen. Und es wird über ein solchen Verhalten der ARAG gern und oft berichtet, um andere Mandanten vor dieser Praxis zu warnen.

Wer erst einmal in der Situation ist, gegen „seinen eigenen“ Versicherer, an den man vielleicht jahrelang teure Prämien gezahlt hat, klagen zu müssen, hat so oder so verloren. Deswegen sollte man sich überlegen, bevor man einen Vertrag mit der ARAG abschließt, ob man dieses Risiko eingehen möchte.

Wir jedenfalls raten davon ab, sich mit der prozeßfreudigen ARAG einzulassen.

14 Responses to “Zwei Entscheidungen zugunsten der ARAG”

  1. anonymisiert sagt:

    Liebe ARAG,

    ein toller Webegag im umkämpften Versicherungsmarkt! Offenbar hat die Kostenrevision nun auch noch die gesamte Marketingabteilung gefeuert 🙂

    Immerhin: Jetzt wissen endlich noch mehr existierende und potenzielle Kunden der ARAG, was sie erwaret. Dass Ihr mit Euren VN lieber Rechtsstreitigkeiten über Kleinstbeträge führt als lachhafte 100-200 EUR, über die man ggf. streiten kann, zu zahlen.

    Ich jedenfalls empfehle allen Lesern solche Versicherer, die Leistungen erbringen und nicht verweigern. Die Ihren VN im Interesse einer guten Vertragsbeziehung helfen und ZAHLEN.

    Dass man über 100 EUR hier und da streiten kann, ist bekannt. Muss man auf Kosten seiner Versicherten Rechtsgeschichte schreiben? Ihr werdet ja auch mal Verfahren verlieren. Die dann entstenden Kosten lohnen sich in der Gesamtheit? Ich habe Zweifel.

    Wichtiger ist: Einen Versicherer, der hier im Rahmen seiner „Positiv-Kampagne“ ankündigt, seine Versicherten notfalls wegen 100 EUR vor den Kadi ziehen zu lassen, ist eben kein angenehmer Geschäftspartner. Ich jedenfalls würde mich dort nicht für teures Geld versichern. Das hätte die Marketigabteilung (R.I.P.) bestätigt…

    Wirklich erfrischend, die Strategie der ARAG.

  2. anonymisiert sagt:

    Was ich hier grad nicht verstehe ist, wieso die Versicherung Ihren Kunden vor den Kadie zerren will. Soweit ich die bisherige Diskussion verstanden habe geht es doch darum, daß die jeweilige Versicherung ggf, bereit ist FüR den Kunden einen Rechtsstreit GEGEN DEN ANWALT Anwalt zu führen bzw zu finantieren, weil sie der Meinung sind, daß der zu hoch abgerechnet hat.
    Der einzige „Nachteil“ des Kunde wäre im Höchstfall, daß er den Anwalt wechselt, weil das Verhältnis wegen der Streitigkeit getrübt ist.

    Ehrlich gesagt kann ich aber auch verstehen, wenn ein Versicherer nicht bereit ist, alle Rechnungen einfach so zu zahlen. Und wie aus dem Beitrag hervorgeht, kann man sich wohl trefflich über die Gebühren streiteten. Als Geschäftsmann bin ich auch nicht bereit, einfach auf Forderungen zu verzichten bzw. will auch nicht ne Rechnung zahlen, von der ich der Meinung bin, daß sie zu hoch ist, gerade weil die Rechtslage hier wohl nicht so eindeutig ist, wie mancher Anwalt uns hier glauben machen möchte.

    Im Gegenzug kann man da genauso fragen: wenn es “ nur “ um 100 Euro hier oder dort geht, wieso beginnt dann der Anwalt auf dem Rücken des Mandanten den Streit und verzichtet nicht selbst auf die Gebühren. Wieso soll da die Versichertengemeinschaft für aufkommen ?
    Soll die Versicherung da im Gegenzug für alle Kunden die Beiträge anheben, weil Sie die Angemessenheit der einen oder anderen Gebühr nicht hinterfragt? Ich als Kunde einer Rechtsschutzversicherung wäre dazu nicht bereit und lege mich im Zweifel lieber mit dem Anwalt an, als mich ausnehmen zu lassen.
    Dies alles fragt sich ein Versicherungsnehmer der sich auch schon sehr häufig über in seinen Augen überhöhte Rechtsanwaltsrechnungen geärgert hat.

  3. anonymisiert sagt:

    AG Neukölln – schon merkwürdig, dass längst überwundene Argumente wieder aus dem Grab gehoben werden.

    Zitat:
    […] sondern lediglich ein geringes Bußgeld sowie die Eintragung von einern Punkt in das Verkehrszentralregister. […]
    Zitatende

    Der Gesetzgeber hat sich klar gegen diese Argumentation gerichtet. Mit der Einführung des RVG wurden unterschiedliche Tarife gebildet. Geradewegs wegen der unterschiedlichen Betragshöhe des zu erwartenden Bußgeldes wurden die Tarife gestaffelt. Die Höhe des Bußgeldes ist daher der Gewichtung innerhalb des zutreffenden Gebührenrahmens gem. § 14 RVG entzogen.

  4. anonymisiert sagt:

    @ Kunde

    Hat mich schwer beeindruckt, was Sie da schreiben: „Ich als Kunde einer Rechtsschutzversicherung wäre dazu nicht bereit und lege mich im Zweifel lieber mit dem Anwalt an, als mich ausnehmen zu lassen. Dies alles fragt sich ein Versicherungsnehmer der sich auch schon sehr häufig über in seinen Augen überhöhte Rechtsanwaltsrechnungen geärgert hat“.

    Da bin ich doch Gott-froh, dass ich so gut wie nie meine Rechtschutz brauche, wenn ich lese, dass Sie schon sehr häufig Ärger mit Rechtsanwälten hatten.

    Aber was ich nicht verstehe: wieso haben **Sie** denn Ärger mit den Rechnungen, wo Sie doch Kunde einer Rechtsschutz sind ? Die zahlen doch oder etwa nicht ? Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich noch keine Rechnung meines Anwalts zu Gesicht bekommen. Und irgendwann später dann aber einen Brief, wo mich die Rechtschutz fragt, ob ich mit ihr zufrieden sei. Dabei teilte die Rechtschutz mit, dass sie so-und-soviel Euros gezahlt hätte. Von irgendwelchem Ärger las ich darin jedenfalls nichts.

    Nun gut, ich will mich ja nicht mit Ihnen messen. Aber gut ist es schon, dass ich meinen Rechtsschutz nicht so häufig brauche (wer weiß, vielleicht schmeißen die mich beim nächsten Mal ja auch raus …..)

  5. anonymisiert sagt:

    @lieschen Müller

    Wenn Lieschen Müller sich etwas besser mit Rechtsschutzversicherungen auskennen würde, dann wüßte Sie auch, daß Streitigkeiten aus dem Bereich der Selbständigkeit nicht übernommen werden. Daß ich selbständig bin hatte ich glaub ich auch dargelegt.
    Und als Selbständiger bleiben häufige Streitigkeiten wegen nicht zahlender Kunden, Gewährleistung oder was auch immer nun mal leider nicht aus. Da bekomme ich sehr wohl die dicke Rechnung des Anwalts auf präsentiert. Und ich sehe genau, was der vorher für sein Geld getan hat. Natürlich nicht in allen Fällen, ganz klar. Aber mehr als einmal habe ich mich schon geärgert, den Anwalt überhaupt eingeschaltet zu haben, weil ich ihm dann das Geld in den Rachen geschmissen habe, für nen simplen Dreizeiler, wobei eigentlich vorher hätte klar sein können, daß nix bei rauskommt. Ich jedenfalls habe festgestellt, daß Anwälte immer irgend welche Erfolgsaussichten sehen, nämlich für Ihr Honorar. Und in unsere langjährigen Firmengeschichte hatten wir schon mit einigen Anwälten zu tun. Ich beiße in dem Fall in den sauren Apfel und zahle den ganzen Scheiß einfach, weil ich mich eben nicht so mit der Materie auskenne, daß ich im konreten Fall sagen könnte, daß dieser oder jener Posten überhöht ist.
    Diverse andere Streitigkeiten wie owi geschichten unserer Fahrer, Unfällte mit den Firmenfahrzeugen, Arbeitsrechtsstreitigkeiten, o.ä. werden hingegen sehr wohl von meiner Rechtsschutz übernommen. Und ich finde es gut, wenn dem Anwalt mal jemand auf die Finger schaut und die eine oder andere Rechnung hinterfragt, ich kann es leider nicht.
    Und nur weil ich die Rechnung im Einzelfall nicht zu Gesicht bekomme möchte ich noch lange nicht, daß die Versicherung einfach nur so die Rechnung zahlt damit Ruhe im Karton ist. Ich erwarte sogar, daß Sie meine Rechte wahrnimmt, indem Sie ja gerade versucht mich von ungerechtfertigten Ansprüchen des Anwalts freizuhalten und nicht durch das ungeprüfte Zahlen von Rechnungen die Gelder der Versichertengemeinschaft aus dem Fenster raus schmeißt. Am Ende zahle ich nämlich mit höheren Beiträgen die Rechnung.

    Zudem bin ich noch niemals von meiner Rechtsschutz verklagt worden, sondern nur von meinem ach so geschätzen Anwalt, wegen sage und schreibe 56€ wegen irgend einer owi-scheiße! Da hat mich dann zum Glück meine Rechtsschutz gegen den Anwalt vertreten, der mich nämlich vor den Kadie gezerrt hat! Nur nebenbei sei angemerkt, daß „wir“ das Verfahren gewonnen haben, aber das tut hier nichts zur Sache. Und auf einen Anwalt, der mich wegen so einer Scheiße verklagt, wo er vorher Jahrelang teuere Mandate ohne Ende von mir bekommen und hat, kann ich auch pfeifen !

  6. anonymisiert sagt:

    @Kunde

    Ach so, Sie meinten als Kunde eines Anwalts ? Hab’s jetzt verstanden. Aber sagen die nicht zu ihren Kunden „Klient“ ?
    Aber Sie ham’s schon ganz schön schwer, mit dem Recht.

    Ich hab gehört, dass die Anwälte auch Honorarvereinbarungen treffen. Das wird doch für Sie, als Geschäftsmann, möglich sein, solche Vereinbarungen auszuhandeln.

    Sie wissen doch, wer erst den Stuhl hinstellt und dann sich hinsetzt, der sitzt am Ende besser ….

  7. anonymisiert sagt:

    @ Kunde:

    1. Ich empfehle die Lektüre der beiden Urteile. Der Versicherungsnehmer verklagte hier die Versicherung auf Leistung. Ergo: Die ARAG lässt ihre Kunden vor den Kadi ziehen. Von „Verteidigung“ gegen den Anwalt keine Spur.

    2. Kein Mensch verlangt, dass Versicherungen zu allem „Ja“ und „Amen“ sagen. Man kann über einzelne Punkte streiten. ABER: Wie erklären Sie die Unterschiede in der Abrechnungspraxis? Warum fallen hier immer wieder die gleichen negativ auf?
    Der Gesetzgber räumt dem Anwalt ein Ermessen bei der Gebührenfestsetzung ein, nicht dem Versicherer. Also sind gewisse Abweichungen im Einzelfall nach oben und unten vom Gesetz gebilligt. Die Rechtsprechung nimmt hier 20-25% an. Damit müssen Sie sich abfinden. Und das Märchen von überbezahlten Anwälten vergessen, ich empfehle die Einkommenstabellen (BRAK). Sie werden sich wundern, was Anwälte im Schnitt verdienen…

    3. Ihre Annahme, die Versicherungen hätten deswegen die Moral auf ihrer Seite, weil sie die Mandanten vor den bösen Anwälten schützen (sie sprachen von „ausnehmen“…), ist naiv. Ebenso wie die Vermutung, Sachbearbeiter, die immer die gleichen Textbausteine für ihre Kürzung verwenden, kennen das Gesetz besser.

    4. Bei der Kürzungspraktik stellt sich auch die Stilfrage. Es wird nicht mit dem Anwalt geredet und eine Lösung gesucht, sondern apodiktisch zusammengestrichen. Sie als „Geschäftsmann“ sollten den Ärger hierüber verstehen.

    5. Wo Sie sich doch so auf die Seite der Versicherer stellen, eine Frage: Was sagen Sie als „Geschäftsmann“, wenn ihr Kunde sich erstmals 5 Wochen nach Ende der Zahlungsfrist meldet und Ihnen dann Ihre Rechnung zusammenstreicht? Akzeptieren Sie? Dass ich nicht lache!! Nein, Sie werden Ihr Geld verlangen. Wie wir Anwälte auch. Nur uns beschreiben Sie deshalb als Abzocker.

    6. Niemand lässt sich gerne von Sachbearbeitern vorwerfen, die eigene Arbeit sei nichts wert. Wenn Sie die Ablehnungsschreiben kennen würden, ginge Ihnen – gerade bei der ARAG – auch regelmäßig der Hut hoch. Ich bleibe dabei: Die Versicherer, von denen man hier weniger liest, sind die kundenfreundlicheren. Und deshalb keineswegs inkompetent oder fahrlässig im Umgang mit Versichertengeldern. Jeder VN kann froh sein, wenn sein Unternehmen – nach PRüFUNG der Rechnung – bezahlt. Der VN ist zufrieden, der Anwalt ist motiviert und widmet sich voll dem Mandat.

    7. Zum Abschluss: Trotz Ihrer Aufgeregtheit sehe ich in Anbetracht des hier diskutierten Phänomens keinen Grund, in Gossensprache zu verfallen.

    Besten Gruß

  8. anonymisiert sagt:

    Kunde schrieb:

    „Wenn Lieschen Müller sich etwas besser mit Rechtsschutzversicherungen auskennen würde, dann wüßte Sie auch, daß Streitigkeiten aus dem Bereich der Selbständigkeit nicht übernommen werden. Daß ich selbständig bin hatte ich glaub ich auch dargelegt.“

    Falsch, unsere RSV zahlt diese Streitigkeiten, lässt sie sich zwar extra bezahlen, aber alles mit drin…

    Kunde schrieb:

    „ber mehr als einmal habe ich mich schon geärgert, den Anwalt überhaupt eingeschaltet zu haben, weil ich ihm dann das Geld in den Rachen geschmissen habe, für nen simplen Dreizeiler, wobei eigentlich vorher hätte klar sein können, daß nix bei rauskommt.“

    Naja, wenn vorher klar ist, dass nix bei rauskommt, dann hätten Sie halt gar keinen Anwalt beauftragen sollen. Und im übrigen muss auch der Anwalt für den Dreizeiler sich in die Angelegenheit einlesen oder einarbeiten und ganz allgemein sich fortbilden, den Kanzleibetrieb gewährleisten, haften für Fehlberatung, etc…

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ein vernünftig kalkulierender Freiberufler sind, wenn Sie nicht einmal in der Lage sind, zu verstehen, dass Dreizeiler nicht nur aus drei Zeilen bestehen… Aber sei’s drum.

    Grüße
    Andreas

  9. anonymisiert sagt:

    Gelegentlich ist der Unterschied zwischen RS- Versicherer und Mandant gar nicht so groß, wie man an diesem Falle sieht. Der Mandant scheint nicht nur eine ausgeprägte Rechtschreibschwäche zu haben. Der Kollege hat wohl nicht viel an ihm verloren- er scheint u.a. (!) einer derjenigen zu sein, der seinen Anwalt für seine Kunden verantwortlich macht. Lassen wir das, er wird es ohnehin nicht verstehen…

  10. anonymisiert sagt:

    Anstatt einer sachlichen Diskussion sind Unverschämtheiten wohl alles, was die @Andreas und @Falk Völker von sich geben können.
    Und zudem wäre schön, wenn der Herr Andreas mal Ross und Reiter beim Namen nennen könnte: den Firmenvertragsrechtliche Streitigkeiten lassen sich in Deutschland (mit Ausnahme von teilw. Arzt und Heilberufen und einigen Ausnahmen bei Sonderverträgen für Handwerker) nämlich nicht absichern. Dann bin ich der erste, der dort einen Vertrag abschließt. Zudem weiß ich nicht, ob der Herr Andreas eine Ahnung davon hat, wie es in einem größeren Betrieb zugeht. Da werden die str. Dinge von der jeweiligen Abteilung bearbeitet und kommt man dort nicht weiter, werden die Sachen an den RA weitergegeben, der sie bearbeitet. Glauben Sie wirklich, daß ich persönlich da Zeit habe, mir alle Sachen persönlich anzusehen? Ich warte von meinem Anwalt, daß er mich bzw. meine Mitarbeiter vernünftig darüber aufklärt, ob es Sinn macht, oder wirtschaftlich ist, eine Sache weiter zu verfolgen. Das ist meiner Erfahrung nach in der Vergangenheit häuftig nicht passiert.

    Zudem möchte ich dem guten Hr. Völker noch mitteilen, daß er nicht glauben muß, daß ich so einfältig bin zu glauben, daß der Rechtsanwalt dafür verantwortlich ist, daß der Kunde nicht zahlt. Er ist aber auf seinem Mandantsverhältnis mir gegenüber verpflichtet, den für mich günstigsten Weg zu suchen, und nicht den, der ihm am meisten Geld in die Kasse spült.

  11. anonymisiert sagt:

    @ Kunde:

    […] Zudem möchte ich dem guten Hr. Völker noch mitteilen, daß er nicht glauben muß, daß ich so einfältig bin zu glauben, daß der Rechtsanwalt dafür verantwortlich ist, daß der Kunde nicht zahlt. Er ist aber auf seinem Mandantsverhältnis mir gegenüber verpflichtet, den für mich günstigsten Weg zu suchen, und nicht den, der ihm am meisten Geld in die Kasse spült[…]

    ….. und was hat all dies mit dem kruden Verhalten der RSVen ggü. Anwälten zu tun, worüber eingangs dieses threads berichtet wurde?

  12. anonymisiert sagt:

    Hallo Kunde,

    ich war längere Zeit weg, deshalb erst nach gut zwei Wochen meine Antwort.

    „Anstatt einer sachlichen Diskussion sind Unverschämtheiten wohl alles, was die @Andreas und @Falk Völker von sich geben können.“

    Ich kann zwar nicht erkennen wo und wie mein Beitrag unverschämt war, aber lassen wir das.

    „Und zudem wäre schön, wenn der Herr Andreas mal Ross und Reiter beim Namen nennen könnte: den Firmenvertragsrechtliche Streitigkeiten lassen sich in Deutschland (mit Ausnahme von teilw. Arzt und Heilberufen und einigen Ausnahmen bei Sonderverträgen für Handwerker) nämlich nicht absichern.“

    Echt nicht? Das ist aber interessant, denn ich als Freiberufler kann alles über meine RSV absichern. Ich weiß nicht bei welcher Sie sind und ob Sie in einer Branche selbständig sind, die vielleicht nicht abgedeckt wird, aber in unserer RSV (übrigens bei der ARAG…) sind sämtliche Firmenstreitigkeiten (Firma/Firma, Firma/Kunde, Firmenintern) enthalten. Ob sich die Inanspruchnahme bei einer bestimmten Selbstbeteiligung lohnt, steht hierbei auf einem anderen Blatt.

    „Zudem weiß ich nicht, ob der Herr Andreas eine Ahnung davon hat, wie es in einem größeren Betrieb zugeht. Da werden die str. Dinge von der jeweiligen Abteilung bearbeitet und kommt man dort nicht weiter, werden die Sachen an den RA weitergegeben, der sie bearbeitet.“

    Doch, hat er auch wenn Herr Andreas nur eine kleine Firma hat. Letztlich sollten die Sachbearbeiter einer Firma (egal welcher) zumindest soviel Kompetenz besitzen, dass vorab eine Einschätzung erfolgen sollte, ob sich ein Rechtstreit lohnt.

    Desweiteren ist es eine Frage der Weitergabe an den RA. Ich kann durchaus einen Fall an meinen RA weiterleiten, mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob ein Rechtstreit überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, falls nein, zahle ich eine Beratung und gut ist.

    Sollte Ihr Anwalt nicht so verfahren, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie vielleicht mal ein Gespräch mit ihm suchen und ihm mitteilen wie Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen.

    Naja, wie dem auch sei, haben Sie eine schöne Zeit.

    Grüße

    Andreas

  13. anonymisiert sagt:

    @ Kund
    @ Andreas

    Es gibt 2 Möglichkeiten, daß Firmenvertragsstreitigkeiten bei ARAG versichert sind.

    1. Sie gehören zu den glücklichen, die einen solchen Vertrag schon lange besitzen (nicht ganz 10% meiner Kunden) und nicht überbeansprucht haben.

    2. Seit kurzer Zeit zeichnet die ARAG solche Verträge auch wieder, nach Vorprüfung bei einigen Kunden.

    Damit ergibt sich auch für „Kunde“ die Möglichkeit sich ein solches Angebot einmal anzusehen.

    Die Prüfung der Rechnungen halte ich genau wie in der Krankenversicherung für sinnvoll. Ich als Laie könnte nie feststellen ob die erhobenen Gebühren rechtmäßig sind.

    Ob der Kunde (VN) nun die nicht erstatteten Kosten einklagt, oder mit seinem Anwalt noch einmal über die Rechnung spricht ist Sache des Kunden und dessen Anwalts.

  14. anonymisiert sagt:

    @ „Kunde“:

    Wieso werde ich den Verdacht nicht los, dass Sie Angestellter einer RSV sind ? Von der Argumentation ausgehend halte ich Sie nicht für einen Selbstständigen, zumindest nicht für einen, der die kritischen Anfangsjahre bereits hinter sich hat. Nichts für Ungut.