Zürich Vers. – Korrespondenzverschleppung / Untätigkeit

12. Juni 2006, 15:32 Uhr -- geschrieben von: RA Witopil                  Artikel drucken Artikel drucken

Kostendeckungsanfrage v. 02.05.06 zusammen mit ausführlicher Klagebegründung, in der das Regulierungsverhalten der gegn. Versicherung (Generali) ausgeführt wird, nämlich schlichte Untätigkeit.

RSV will nun (18.05.2006) wissen, ob die gegn. Versicherung abgerechnet hat und welche Einwendungen erhoben werden. Am 22.05.06 wurde darauf hingewiesen, dass die gegn. Versicherung schläft. Am 30.05.06 erfolgt Hinweis auf Dringlichkeit, weil nun auch die Reparaturfirma etc. auf Zahlung drängen.

Bis dato keine Antwort von RSV

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1 Kommentar zu „Zürich Vers. – Korrespondenzverschleppung / Untätigkeit“

  1. Monika Kautz sagt:

    Ich bin dringend dafür, dass solche Informationen öffentlich gemacht werden z. B. in AUTOBILD.

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