Württembergische reagiert sofort!

18. November 2006, 15:13 Uhr -- geschrieben von: RA Andersch                  Artikel drucken Artikel drucken

Am 16.11.2006 ging mir ein Schreiben der Württembergischen zu. Mir wurde mitgeteilt , dass keine Deckungszusage für die 1. Instanz erteilt werden könne, da es sich um eine erbrechtliche Angelegenheit handele. Am 16.11. gegen 20 Uhr machte ich weitere Ausführungen und wies auf die Eilbedürftigkeit hin. Am 17.11. meldete sich der Sachbearbeiter telefonisch bei mir. Nachdem wir die Angelegenheit erörterten, teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass er aufgrund der Eilbedürftigkeit heute noch eine Entscheidung treffen werde. Am 17.11. um 17 Uhr wurde mir dann per Telefax mitgeteilt, dass der Vorschuss angewiesen sei (in voller Höhe!).

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