WGV – mit uns können Sie rechnen

9. November 2006, 18:06 Uhr -- geschrieben von: RA Witopil                  Artikel drucken Artikel drucken

….. so lautet der neueste Werbe-Slogan dieser Versicherung.

Dieser beeindruckende Satz hat was für sich. Auf die Abrechnung einer Bußgeldsache  03.Juli 2006 haben wir jetzt Freistellungsklage erhoben. 12,- € Gerichtsgebührenauslagen für eine Akteneinsicht sind es diesem Unternehmen wert, eine Honorarabrechnung vollständig “liegen zu lassen”.

Ja, mit dieser RSV kann man schon rechnen, nur wie ………

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2 Kommentare zu „WGV – mit uns können Sie rechnen“

  1. RA Witopil sagt:

    ….. nö, Herr Hönig.
    Die nächste Freistellungsklage gegen diesen Laden liegt schon im Rohr.
    Bin allerdings gespannt darauf, ob die RSV sich bei dieser Gelegenheit immer noch auf die Schenkel klopft und wer die blauen Flecken am Ende davon trägt.

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