Täuscht die ARAG ihre Versicherungsnehmer?

Der Kollege Leif Hermann Kroll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin, macht seinem – berechtigten – Ärger über die ARAG Luft.

Er …

… möchte einmal die dreiste und auch wissentlich falsche Darstellung der ARAG gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN) und meinem Mandanten öffentlich machen.

Dazu die Korrespondenz anbei (pdf).

Hier hatte ich dem Mandanten frühzeitig über die Praxis der ARAG aufgeklärt und mit ihm abgesprochen, daß in seiner Sache es wie gesetzlich vorgesehen und bei auch der privaten Krankenversicherung z.B. üblich läuft: Rechnung geht an ihn, er zahlt und holt es sich von der ARAG zurück. Und habe ihm praktisch versprochen, daß die ARAG an ihn voll erstatten wird. Und natürlich war es so.

Aber: Die ARAG versucht, dieses bereits frühzeitig zu verhindern mit der Weisung an den VN:

Kroll01

Der Mandant teilte seiner RSV mit:

Kroll02

Und die ARAG zahlt und schreibt ihm, das Zähneknischen der Assesorin S. hört man beim Lesen:

Kroll03

Ich erwäge, die ARAG auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Die Tatsachenbehauptung gegenüber der ARAG, die Berechnung von Mittelgebühren als Vorschuß durch mich sei „nach herrschender Rechtsprechung überhöht“ ist falsch. Allerdings sind Unterlassungssachen nicht mein Metier. Springt mir ein kundiger Kollege bei?

 
 
Die Stellungnahme der Redaktion des RSV-Blogs
zu diesem mutmaßlichen Täuschungsversuch der ARAG:

Wir schlagen auch noch eine andere Reaktion auf dieses Verhalten der ARAG vor, das den Eindruck einer bewußten Täuschung erweckt: Die Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wie flott das funktioniert, beschreibt die Kanzlei Hoenig Berlin):

Beschwerde erheben
Wir empfehlen daher unseren Mandanten, die Möglichkeiten der Beschwerde über die ARAG bei der Aufsichtsbehörde zu nutzen. Das geht recht einfach auf der Website der BaFin. Hier gibt es weitere Informationen dazu und hier das Beschwerdeformular, das sich in ein, zwei Minuten ausfüllen läßt.

Damit diejenigen Versicherungsnehmer, die sich bei der Suche nach einem seriösen Versicherer ein realistisches Bild machen möchten, die jährlichen Beschwerdestatistiken berücksichtigen können. Die ARAG ist jedenfalls der Versicherer mit der höchsten Beschwerdequote.

4 Responses to “Täuscht die ARAG ihre Versicherungsnehmer?”

  1. anonymisiert sagt:

    @ RA Kroll

    Einfach mal loslegen. §§ 4 Nr. 1, 7, 10 UWG könnten passen. Abmahnung raus mit kurzer Frist, dann eA beantragen. Oder sogleich im Hauptsacheverfahren klagen.

    vgl. http://www.captain-huk.de/urteile/ausgebremst-und-abgeschmiert-lvm-versicherung-unterliegt-in-einem-unterlassungsverfahren-beim-lg-koeln-zum-thema-prozessvollmacht-des-kfz-haftpflichtversicherers-31-0-35114-vom-18-12-2014/

    In dem Verfahren ging es um die Unart der Kfz-Haftpflichtversicherungen, für die bei ihnen versicherten Personen Prozeßerklärungen abzugeben (Verstoß gegen 79 ZPO). Nach entsprechendem Hinweis der Kammer im Termin erkannte die Versicherung den Unterlassungsanspruch dann an.

    Viel Erfolg! 🙂

  2. anonymisiert sagt:

    immerhin schreibt die ARAG konsequent von „Rechtssprechung“…

  3. anonymisiert sagt:

    Wenn schon eine Beschwerde bei der BaFin, dann bitte effizient und zeitsparend. Bei der BaFin liegen nämlich eine Vielzahl von Beschwerden über diverse Versicherer vor mit dem Ergebnis, dass ein halbes Jahr und mehr Bearbeitungsdauer keine Seltenheit ist. Ich weiß das – ich habe das bei der BaFin über ein Jahr lang zwischen dem ersten Staatsexamen und dem Referendariat gemacht. Da können die Leute bei der BaFin nichts für. Die sind fleißig aber eben zu wenige für die Masse an Beschwerden.

    Also mein Tipp:

    die Beschwerde nicht an die BaFin selber, sondern direkt an das Finanzministerium als übergeordnete Behörde richten. Das ist zwar nicht zuständig und wird dem Beschwerdeführer genau das auch mitteilen mitsamt der Mitteilung, die Sache zuständigkeitshalber an die BaFin weitergeleitet zu haben.

    ABER: die Leute beim Ministerium fragen jetzt alle Nase lang bei der BaFin nach dem Sachstand an. Das wiederum geht die Hierarchie innerhalb der BaFin von ben nach unten einer ganzen Reihe von Leuten auf die Senkel und das jedesmal ein klein wenig mehr, als noch eine Hierarchieebene weiter oben!

    Ergebnis: der zuständige Sachbearbeiter geht jetzt der ARAG in der Sache mächtig auf die Socken und die Sach wird auch insgesamt bevorzugt bearbeitet, um sie schlicht wieder loszuwerden!

    PS: Jörg, falls Du das lesen solltest – sorry, an Dir bleibt es als Sachbearbeiter hängen ….. 😉

  4. anonymisiert sagt:

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