Sorglos – für wen?

Die Concordia bietet ein Sorglos-Paket an. Rund-um-glücklich-Rechtsschutz. Mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,00 Euro. Das ist – soweit jedenfalls – keine Meldung wert. Allerdings: Wenn der Versicherungsnehmer einen Anwalt beauftragt, der sich vorher vertraglich an die Concordia gebunden hat, reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 150,00 Euro.

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Quelle: Concordia D-Rundschreiben 21/2007

Da nicht davon auszugehen ist, daß die Concordia altruistisch auf Einnahmen verzichtet, wird wohl bei den Ausgaben – hier: beim Honorar für die Rechtsanwälte – gespart. Die Anwälte liefern demnach die Rechtsberatung zum Discount-Preis. Woran sparen die Anwälte, damit sie ihre Dienstleistung zum Sonderpreis an den Versicherer verkaufen können?

Ich meine: Spitzenleistung gibt es in der Regel im Fachhandel, nicht beim Discounter. Und: Einem Anwalt, der sich an ein Versicherungsunternehmen verkauft, gibt ein großes Stück seiner Unabhängigkeit auf. Obwohl am Ende nur eine unabhängige Beratung eine wirklich gute Beratung sein.

Der Ratsuchende sollte sich fragen, wessen Interessen vertritt der Rechtsanwalt aus dem Concordia-Netzwerk, wenn es darauf ankommt, einen kostenintensiven Rechtsstreit zu führen. Rät der Anwalt davon ab, weil wirklich keine Erfolgsaussichten bestehen – oder weil er die Kassen seines Vertragspartners, die der Concordia, schonen möchte?

Ich wäre bin da sehr mißtrauisch. Gegenüber solchen Vertrags- und Netzwerk-Anwälten – und gegenüber diesem Versicherer.

10 Responses to “Sorglos – für wen?”

  1. anonymisiert sagt:

    In der Tat eine bedenkliche Entwicklung; Vorreiter mit solchen
    Modellen war zu Beginn dieses Jahres die DEURAG mit ihrem “ Vario-
    Tarif“.
    Bleibt zu befürchten, daß noch weitere RSV nachziehen !

  2. anonymisiert sagt:

    Man müsste sich mal so einen Vertragstext angucken, mit dem sich der Anwalt bindet.

  3. anonymisiert sagt:

    Concordia, LVM u.a. sind m.W. Apraxa angeschlossen. Anwälte können der Genossenschaft beitreten, auf einen Teil ihres Honorars verzichten und bekommen dafür bevorzugt Mandate, so wohl auch hier.

    Davon unabhängig, bleibt natürlich der Einwand: Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung lohnt in aller Regel nicht.

  4. anonymisiert sagt:

    „Frau Mandantin, Sie sind bei der Concordia rechtschutzversichert, Ich bin doch nicht blöd , Sie müssen mit Ihrem Problem zum Media-Markt ähh, zum Vertrauensarzt, pardon, Vertrauensanwalt Ihrer Kasse gehen. Die Kasse hat die Zuzahlungen verändert. Gehen Sie zu dem Kollegen, der Ihnen den Kassenrat erteilt. Seine Leistungen sind mit Sicherheit nicht schlechter als meine Leistungen. Er ist sogar klüger als ich, denn er kann genau die gleiche Leistung zu einem besseren Preis anbieten. als ich das kann. Die Kassenbrille ist doch schließlich auch nicht schlecht.

    Aber Sie könnten sich einen Gefallen tun: Fragen Sie ihn bitte, ob seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lediglich über den gesetzlichen Mindestbetrag abgeschlossen ist oder er höher versichert ist.“

  5. anonymisiert sagt:

    Insgesamt ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken zweier Unternehmen, nämlich des Anwalts und der Versicherung, um den Wettbewerb (unter den Anwälten) einzuschränken, zu verhindern oder zu verfälschen. Es kommt nicht darauf an, ob die Gebührenverzichtsvereinbarung des Kollegen derartiges „bewirkt“, es genügt schon, dass dieses Ergebnis „bezweckt“ wird, § 1 GWB – (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15.07.2005 BGBl. I S. 2114; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 11 G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358)

  6. anonymisiert sagt:

    @RA Melchior

    […]Apraxa – dieses Unternehmen arbeitet auf genossenschaftlicher Basis und legt seinen Mitglieder auf, pro vermitteltes Mandat einen Betrag von 10 € als Beitrag zu zahlen.

    Was im Dunkeln bleibt ist, wie die Korrespondenzversicherungsunternehmen sich verhalten, d.h. welche Vertriebsvereinbarungen diese wiederum mit dem verbundenen Anwalt schließen.

    Kommt es also nicht zu einer gesonderten Vereinbarung des Korrespondenzanwalts mit dem Korrespondenzverischerungsunternehmen, dann wird halt im schlimmsten Fall nichts vermittelt – und dann isses jut; der Anwalt zahlt eben auch nix.

    Habe mir mal einen Referenzbezirk angesehen. Das Ergebnis dieser Recherche war absolut berauschend. Offensichtlich verdient hier nur einer oder wenige; jedenfalls kömmt mir da schon der Eindruck, dass mit dem referierten Modell eine Effizienzsteigerung bezweckt werden soll.

  7. anonymisiert sagt:

    Als Büroleiter habe ich bei verschiedenen Kanzleien gearbeitet, in denen mit RSV Honorarvereinbarungen geschlossen wurden. Der Anwaltsmarkt ändert sich und zukünftig werden rechtsschutzversicherte Mandanten nur noch bei dem Anwalt sein, der eine Vereinbarung hat. So ist es doch auch schon bei anderen Versicherungen. Meine Frau hatte bei ihrem VW einen Kaskoschaden und nach Meldung bei der HUK, wurde der Wagen noch in der Nacht auf Veranlassung der HUK vom VW-Händler zum Mercedeshändler zur Reparatur geschleppt. Ansonsten hätten wir 1000 € SB zahlen müssen. So wird es bald auch bei den RSV sein. Die Anwälte, die zusammen arbeiten sind auch nicht schlecht. Oftmals wurden sie von der RSV selbst ausgesucht. Die haben eine genaue Statistik über Erfolge und Qualität. Danach wird eine Vereinbarung geschlossen mit geringeren Gebühren und Kostenbeteiligung Mandatsverwaltung. Gleichzeitig wird verlangt, dass man sich zertifizieren lässt bei Kosten von mindestens 3500 € alle 3 Jahre. Auf Grund der Zertifizierung sind Bürostandards gegeben und die RSV wird sicher bald mit ihrem zertifizierten Anwalt werben. Jährlich gibt es dann eine Auswertung der Mandantenbefragung. Wenn die schlecht ist, dann fliegt man irgendwann aus dem Netz. Insoweit ist für Qualität gesorgt.

    APRAXA Anwälte sollen sich auch zertifizieren lassen. Insoweit müssen dort auch erhebliche Kosten investiert werden.

    Insoweit wird sich der Blog bald erledigt haben, da Mandanten nur noch Anwälte mit Bindung beauftragen. Wir haben den VW auch bei der Mercedeswerkstatt reparieren lassen, obwohl wir lieber zum VW-Händler gegangen wären.

    Früher waren Honorarvereinbarungen sinnvoll, um Kosten durch unnötigen Schriftverkehr zu minimieren. Heute geht an die Substanz. Entweder bekommt der Anwalt mit Vereinbarung weniger Honorar oder der Anwalt ohne Vereinbarung bekommt weniger Mandanten. Der Markt hat sich wie überall geändert. Auch der Anwalt lebt nicht mehr in einem geschützten Raum.

    Daher bin ich seit 2 Wochen bei einer Bank tätig und habe nun mit Versicherungen auf der anderen Seite zu tun.

  8. anonymisiert sagt:

    Soweit ich informiert bin werden bei den Rechtsschutz Gesellschaften vor allem Anwälte ausgesucht, die eine gute Erfolgsquote nachweisen können. Diese werden dann auch den Kunden empfohlen. Dadurch können natürlich die Rechtsschutzgesellschaften Kosten einsparen und zugleich die Kunden zufrieden stellen. Natürlich werden in der Zukunft durch solche Tarife immer weniger Anwälte Mandate erteilt bekommen aber wie alles andere muss jedes Gewerbe, auch die Versicherungsgesellschaften zusehen wie Sie Ihre Kunden behalten können und neue gewinnen können. Das Kostenmodernisierungsgesetz hat auch sehr viele Kosten bei den Gesellschaften verursacht.

  9. anonymisiert sagt:

    Die Genossenschaft bewirbt mich gerade und hat mir Informationsmaterial zugeschickt. Ich erfülle die Voraussetzungen der Genossenschaftssatzung eigentlich nicht, denn in meiner Kanzlei müßten mindestens drei Rechtsanwälte sein, es sind aber nur deren zwei. Eine wie auch immer geartete Zertifizierung habe ich ebenfalls nicht, von zwei Staatsexamina abgesehen, die man früher albernerweise für hinreichend hielt. Wie die Menschen nur früher ohne Din ISO 9001 leben konnten, unvorstellbar.

    Man bedeutete mir, man suche in meiner Gegend geeignete Kooperationspartner. Nach der Lektüre beschlich mich das Gefühl, die Sache sei wettbewerbsrechtlich nicht sauber. In jedem Fall handelt es sich um eine Idee, die in ihrer Spitzfindigkeit auf der Suche nach neuen Wegen der „Mandatsbündelung“ außerordentlich wenig symphatisch ist. Ich hoffe, es bis zur Rente auch noch ohne derartige Tricks zu schaffen.

  10. anonymisiert sagt:

    Herrn B.Brod zur Antwort: Es ist zum Verzweifeln, wenn man Zeilen wie Ihre liest. Im Studium hieß es bereits: Wenn die Macht der Konzerne weiteren Raubbau betreibt, kaufen Sie künftig ihre Küche bei der Sparkasse, Ihr Fleisch bei der Bank und Ihre Kleidung bei der Versicherung, nicht mehr beim Schreiner, Metzger oder im Textilgeschäft. Das habe ich bereits vor 25 Jahren an der Uni während einiger Semester BWL erklärt bekommen; wir fanden das eine „fantastische“ Vorstellung. Aber Sie haben ja die Seiten gewechselt und empfinden das inzwischen vielleicht auch als normal, dass die Versicherungen ins Mandatsverhältnis hineinreden können. Immer häufiger werden ja auch bestimmte Gesetzesvorhaben von Versicherungen und vor allem Banken begleitet, alles zum Wohle des Volkes …