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	<title>Kommentare zu: Seltsame Advocard</title>
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	<link>http://www.rsv-blog.de/seltsame-advocard</link>
	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 20:33:28 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: RA Gordon Neumann</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/seltsame-advocard/comment-page-1#comment-17410</link>
		<dc:creator>RA Gordon Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 17:47:59 +0000</pubDate>
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		<description>Heute genau dasselbe: Verweis auf ARB 2004 unter § 5 Abs. 3 b) 
&quot;Die Gegenseite hat die Forderuing erfüllt. Aus diesem Grunde können wir keine Kosten tragen.&quot;

Das darf doch wohl nicht wahr sein!?

Habe diesen &lt;a href=&quot;http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2004/november/041107_05.phtml &quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Beitrag in &quot;ARD Ratgeber Recht&quot; aus 2004&lt;/a&gt; gefunden.

Bekommt man denn nicht irgendwo heraus, wie die Verfahren ausgegangen sind? Kann niemand hier helfen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Heute genau dasselbe: Verweis auf ARB 2004 unter § 5 Abs. 3 b)<br />
&#8220;Die Gegenseite hat die Forderuing erfüllt. Aus diesem Grunde können wir keine Kosten tragen.&#8221;</p>
<p>Das darf doch wohl nicht wahr sein!?</p>
<p>Habe diesen <a href="http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2004/november/041107_05.phtml " rel="nofollow">Beitrag in &#8220;ARD Ratgeber Recht&#8221; aus 2004</a> gefunden.</p>
<p>Bekommt man denn nicht irgendwo heraus, wie die Verfahren ausgegangen sind? Kann niemand hier helfen?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Theodoros Alexandris</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/seltsame-advocard/comment-page-1#comment-6840</link>
		<dc:creator>RA Theodoros Alexandris</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jul 2007 08:47:50 +0000</pubDate>
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		<description>Exakt derselbe Sachverhalt, exakt dasselbe Ablehnunbgsschreibenn der Advocard, und das zum bereits zum zweiten Mal. In der Deckungszusage wurde uns noch viel Erfolg gewünscht, was wohl im Nachhinein dahingehend auszulegen ist, dass darin der Wunsch der Advocard enthalten war, nicht zahlen zu müssen, wobei die Ablehnung sehr nach automatisiertem Standardschreiben aussieht.
Bislang hat sich in derartigen Fallgestaltungen keine andere Versicherung querstellt, so dass dieses Vorgehen der Advocard auch von den älteren Kollegen in der Kanzlei mit Kopfschütteln quittiert wurde, da die Annahme, dass ein Obsiegen eine einverständliche Erledigung iSd der ARB darstellt, rechtlich doch sehr fragwürdig ist.
Zwischen &quot;Obsiegen&quot; und &quot;einverständlich&quot; dürfte immer noch ein Unterschied bestehen...!
Erlauben Sie mir auch die Frage, ob einem Kollegen tatsächlich die von der Advocard in dieser Sache angesprochenen gerichtlichen Entscheidungen zu ihren Gunsten bekannt sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Exakt derselbe Sachverhalt, exakt dasselbe Ablehnunbgsschreibenn der Advocard, und das zum bereits zum zweiten Mal. In der Deckungszusage wurde uns noch viel Erfolg gewünscht, was wohl im Nachhinein dahingehend auszulegen ist, dass darin der Wunsch der Advocard enthalten war, nicht zahlen zu müssen, wobei die Ablehnung sehr nach automatisiertem Standardschreiben aussieht.<br />
Bislang hat sich in derartigen Fallgestaltungen keine andere Versicherung querstellt, so dass dieses Vorgehen der Advocard auch von den älteren Kollegen in der Kanzlei mit Kopfschütteln quittiert wurde, da die Annahme, dass ein Obsiegen eine einverständliche Erledigung iSd der ARB darstellt, rechtlich doch sehr fragwürdig ist.<br />
Zwischen &#8220;Obsiegen&#8221; und &#8220;einverständlich&#8221; dürfte immer noch ein Unterschied bestehen&#8230;!<br />
Erlauben Sie mir auch die Frage, ob einem Kollegen tatsächlich die von der Advocard in dieser Sache angesprochenen gerichtlichen Entscheidungen zu ihren Gunsten bekannt sind.</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Neuber</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/seltsame-advocard/comment-page-1#comment-361</link>
		<dc:creator>RA Neuber</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Oct 2005 08:10:14 +0000</pubDate>
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		<description>Auch beruft sich die Advocard auf § 5 III b) ARB 2994 und will jetzt den gezahlten Vorschuss zurück verlangen.

Die Besonderheit hier : Es handelte sich um einen Phishing-Fall und der &quot;Feuerwehrfond&quot; der Sparkassen sprang ein, um den &quot;Schaden&quot; zu ersetzen. Die RS Versicherung argumentiert, Mandant habe ja &quot;obsiegt&quot; Da lassen wir uns verklagen.......</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch beruft sich die Advocard auf § 5 III b) ARB 2994 und will jetzt den gezahlten Vorschuss zurück verlangen.</p>
<p>Die Besonderheit hier : Es handelte sich um einen Phishing-Fall und der &#8220;Feuerwehrfond&#8221; der Sparkassen sprang ein, um den &#8220;Schaden&#8221; zu ersetzen. Die RS Versicherung argumentiert, Mandant habe ja &#8220;obsiegt&#8221; Da lassen wir uns verklagen&#8230;&#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Aretz</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/seltsame-advocard/comment-page-1#comment-140</link>
		<dc:creator>RA Aretz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Aug 2005 10:23:48 +0000</pubDate>
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		<description>Das Problem hatte ich auch schon: Die Kostendeckungszusage erfolgte &quot;für den Fall, daß die Verteidigung ausreichende Aussicht auf Erfolg hat&quot;. Der Gegner ließ nach mehrfacher Korrespondenz die Forderung fallen. Der Erfolg war da, allein, die Gebührennote wurde unter dem gleichen Vorwand zurückgewiesen. Ein Blick in die Kommentierung zeigte, daß es tatsächlich Anhänger dieser Auffassung gibt. Der Mandant wollte das Risiko eines Prozesses gegen die Rechtsschutz nicht eingehen und zahlte. Auf intensive Bemühungen des Versicherungsvermittlers übernahm die AdvoCard die hälftigen Kosten im Rahmen der Kulanz.
Inzwischen gehört es zum Standartrepertoir der Mandatsannahme, auf mögliche Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit den Rechtsschutzversicherern hinzuweisen. Es wird sich wohl, wie bereits im Arbeitsrecht wegen § 12a ArbGG üblich, nicht vermeiden lassen, ein Formular zu entwickeln, in dem der Mandant die Belehrung über die Kostentragungspflicht unterzeichnet. </description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Problem hatte ich auch schon: Die Kostendeckungszusage erfolgte &#8220;für den Fall, daß die Verteidigung ausreichende Aussicht auf Erfolg hat&#8221;. Der Gegner ließ nach mehrfacher Korrespondenz die Forderung fallen. Der Erfolg war da, allein, die Gebührennote wurde unter dem gleichen Vorwand zurückgewiesen. Ein Blick in die Kommentierung zeigte, daß es tatsächlich Anhänger dieser Auffassung gibt. Der Mandant wollte das Risiko eines Prozesses gegen die Rechtsschutz nicht eingehen und zahlte. Auf intensive Bemühungen des Versicherungsvermittlers übernahm die AdvoCard die hälftigen Kosten im Rahmen der Kulanz.<br />
Inzwischen gehört es zum Standartrepertoir der Mandatsannahme, auf mögliche Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit den Rechtsschutzversicherern hinzuweisen. Es wird sich wohl, wie bereits im Arbeitsrecht wegen <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/12a.html" target="_blank" title="&sect; 12a ArbGG: Kostentragungspflicht">§ 12a ArbGG</a> üblich, nicht vermeiden lassen, ein Formular zu entwickeln, in dem der Mandant die Belehrung über die Kostentragungspflicht unterzeichnet.</p>
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