RS Union – unkompliziert

17. Juli 2006, 19:58 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Es gibt auch noch Positives zu vermelden:

Ermittlungsverfahrehren gegen den Mandanten wegen angeblichen Überholens bei unklarer Verkehrslage, drohendes Bußgeld 50.- Teuro. Schutzschrift gefertigt, daraufhin Einstellung des Verfahrens.

Gebührennote kurz unterhalb der Mittelgebühr einschließlich “Befriedungsgebühr” 5115 V RVG an Rechtsschutz Union. Vollständige Zahlung ohne jegliche Diskussion und/oder Rückfrage binnen sieben Tagen. So soll’s sein!

P.S. Inzwischen habe ich erfahren, dass die “Befriedungsgebühr” ungekürzt stets als Mittelgebühr anzusetzen sein soll, vgl.

http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/rvgreport_2005_401.htm

Na gut, beim nächsten Mal !

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1 Kommentar zu „RS Union – unkompliziert“

  1. RA Groß sagt:

    Das wär’s doch: immer ein Zuckerl für die RSV einbauen und das Geld dann blitzschnell überwiesen bekommen!! Ein paar Euro verloren, aber Nerven und Zeit gespart! Werd’ ich mir merken!! ;-)

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