Ich hatte den Roland hier darauf hingewiesen [1], daß er auch die Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschael zu erstatten hat.
Offenbar kommt der Versicherer damit nicht klar, jedenfalls schreibt er – nachdem die Frist für die Restforderung in Höhe von 2,28 Euro abgelaufen ist – am 14.2.06 und fragt nach, woraus es sich ergebe [2], daß auf die Aktenversendungspauschale eine Umsatzsteuer zu zahlen sei.
Ich habe dann darauf verzichtet, die kostenlose Rechtsberatung zu liefern. Statt dessen habe ich eine weitere Rechnung gestellt. Für die Mahnung im Verzug. Zu der bereits bestehenden Hauptforderung in Höhe von 2,28 Euro kommen nun noch die Verzugskosten in Höhe 46,41 Euro. Und wenn diese Zahlung dann auch nicht fristgerecht erfolgt, dürfte sich die Sache wohl noch um die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung verteuern.
Der Roland geht eben sehr sorgfältig mit den Prämien seiner Versicherungsnehmer um.
Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Roland verlangt kostenlosen Rechtsrat"
#1 Kommentar von anonymisiert am 19. Februar 2007 00000002 12:16 Uhr 117188380812Mo, 19 Feb 2007 12:16:48 +0100
Wir berechnen die Aktenversendungspauschale genauso wie Gerichtskosten ohne Umsatzsteuer weiter – machen wir da was falsch?
#2 Kommentar von anonymisiert am 19. Februar 2007 00000002 12:29 Uhr 117188454412Mo, 19 Feb 2007 12:29:04 +0100
Ja, machen Sie.
Ich zitiere aus einem Merkblatt der [3]:
Die mit Vorschriften aus dem GKG und dem UStG belegte Begründung werde ich zur gegebenen Zeit in einer Klageschrift liefern, die ich dann im Ganzen hier veröffentlichen werde.
😉
#3 Kommentar von anonymisiert am 19. Februar 2007 00000002 12:52 Uhr 117188592012Mo, 19 Feb 2007 12:52:00 +0100
Danke für den Hinweis!
#4 Kommentar von anonymisiert am 21. Februar 2007 00000002 17:45 Uhr 117207631605Mi, 21 Feb 2007 17:45:16 +0100
Aha, interessant das mein gestriger Beitrag sowie der Beitrag von „Leser“ offenbar zensiert wurden. Dass muss wohl nicht weiter kommentiert werden.
#5 Kommentar von anonymisiert am 21. Februar 2007 00000002 17:55 Uhr 117207692005Mi, 21 Feb 2007 17:55:20 +0100
Hier wird nicht zensiert. Zensur ist etwas anderes.
Hier werden aber anoyme Angriffe auf Autoren nicht geduldet. Wenn Sie herumpöbeln wollen, installieren Sie Ihre eigene Blogsoftware. Was hier veröffentlicht wird, bestimmen die Autoren und nicht Sie, Karl Heinz!
#6 Pingback von anonymisiert am 1. März 2010 00000003 8:01 Uhr 126742690308Mo, 01 Mrz 2010 08:01:43 +0100
[…] Mal war das roland’sche Aktenversendungs-Pauschalen-Problem bereits Thema hier im Blog: Roland verlangt kostenlosen Rechtsrat Der Roland und die Aktenversendungskosten “ Das Gegenmittel Der ROLAND und die Akteneinsicht Teil […]