Roland – superschnell

Hier soll auch mal positives berichtet werden:

Schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit schafft es Roland-Rechtsschutz, binnen Stunden (!) sowohl Kostendeckungszusage für das außergerichtliche und erstinstanzliche Verfahren zu erteilen als auch die erbetene Vorschusszahlung auf den Weg zu bringen.

Respekt !

3 Responses to “Roland – superschnell”

  1. anonymisiert sagt:

    Herzlichen Glückwunsch!

    Aktuell ist der Roland offenbar wieder zur unrechten Einkürzung des Kostenvorschusses nach § 9 RVG zurückgekehrt. In 4 Fällen wurde in OWi- bzw. Strafsachen dabei „auf den aktuellen Verfahrensstand“ abgestellt bzw. Deckungszusage „nur für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung“ oder „zunnächst nur für die Interessenvertretung im Ermittlungsverfahren“ erteilt.
    Dementsprechend habe ich nach vergeblichen Hinweisen auf das anwaltliche Ermessen und angekündigte Inanspruchnahme der Versicherungsnehmer meine Mandanten mit entsprechender Aufklärung über das neuerliche Geschäftsgebaren des Roland mit der Differenzzahlung belasten müssen.

  2. anonymisiert sagt:

    Tja, schade eigentlich!

    Angesichts der klaren und allenfalls für Rechtsschutzversicherer unverständlichen Regelung des § 9 RVG (für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden (!!!) Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss …) ist das nun wirklich militanter Unfug.

  3. anonymisiert sagt:

    Ich kann die gute Meinung nicht mitteilen Roland ist nur gut beim kassieren
    wenn soll einer Anwalt betrag zahlen dann kommen die immer mit eine ausreden Obwol der Jahres Beitrag Zimilich teuer ist.
    PS: beim Mahnung schicken sind auch Weltmeister