Roland – am besten sofort kündigen
1. Dezember 2007, 15:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig
Artikel drucken
Unser Mandant ist selbständiger Kraftfahrzeughändler und als solcher häufig unterwegs. Ihm wurde vorgeworfen, innerorts mit 41 km/h zu schnell gefahren zu sein. Auf der Stadtautobahn statt mit (plötzlich nur noch) erlaubten 40 km/h (!) soll er mit 81 km/h gefahren sein. Das hätte am Ende 4 Punkte, 125,00 Euro und ein Monat Fahrverbot bedeutet.
Es ist uns gelungen, ihn erfolgreich zu verteidigen: Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Und mit dem Roland abgerechnet.
Auf unsere Abrechnung reagiert der Roland mit folgenden Worten:
… weisen wir [...] darauf hin, dass wir [...] die Höhe der abgerechneten Gebühren nicht mittragen könnten. Nach den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um einen rechtlich und tatsächlich sehr einfach gelagerten Fall. Ein besonderer Aufwand der anwaltlichen Interessenwahrnehmung ist nicht ersichtlich. Wir würden daher davon ausgehen, dass eine Abrechnung sich eher an den Mindestgebühren zu orientieren hätte.
Lieber Mandant. Bitte sofort den Vertrag mit dem Roland kündigen! Der Versicherungsschutz des Rolands scheint mir ein Fake zu sein.
Der Ruf der Roland Rechtsschutzversicherung unter Anwälten ist nach meinem persönlichen Eindruck so dermaßen schlecht, wie der keiner anderen Versicherung. Ich wundere mich, dass die überhaupt noch jemanden finden, der abschließt.
Kann mich bisher nicht beklagen. Hatte schon ein paar mal mit der Roland zu tun und kann mich über das Regulierungsverhalten (in Zivilsachen) nicht beklagen. Außer vielleicht, dass sie manchmal Schecks schicken…
Deshalb haben wir den Roland schon vor Jahren gekündigt.
Unsere Erfahrungen mit dem Roland sind ebenfalls “durchwachsen”:
1. Beispiel:
Mandant will eine Leistung aus einer Gebrauchtwagen-Garantieversicherung geltend machen. Liegt rechtlich also irgendwo zwischen Schuldrecht und Kfz. Roland lehnt Deckung kurzum ab, da die Angelegenheit im Zusammenhang mit einem Auto stünde. Kfz-Sachen waren nicht im Versicherungspaket. Sicher ist diese Meinung des Roland “vertretbar”, kann man aber auch anders entscheiden. Gerade weil es letztlich um eine vertragliche Leistung geht, nicht um einen Verkehrsunfall. Der Anspruch wurde dann eben ohne Roland´s Hilfe durchgesetzt. Mandant hat sich seinen Teil gedacht.
2. Beispiel:
Mandant hatte an einem sog. “Schenkkreis” teilgenommen und forderte die Zahlungen zurück. Roland lehnt Deckung ab. Es liege ein Spiel bzw. eine Wette vor, d.h. ein Ausschlusstatbestand. Auch hier liegt die RSV auf der Linie einiger OLGs, verhält sich also nicht “rechtswidrig”. “Vertretbar” wäre es aber auch, den Versicherungsschutz zu gewähren. Gerade weil der BGH sagt, es handle sich bei Schenkkreisen eben nicht um Spiele/Wetten. So z.B. Gerichte in Ba-Wü. Aber was soll´s! Muss der VN eben wieder ohne das tolle Schwert des Roland (s. Werbung) kämpfen.
Ich nehme an, beide Mandanten werden ihre Policen überdenken. Was bringt eine Rechtsschutz, die Geduld und Unsummen aufbringt, um in Prozessen feststellen zu lassen, dass sie von der Leistung frei ist. Ein Verhalten “im Zweifel gegen den VN” lohnt sich auf Dauer eben nicht.
Gerne, liebe Kollegen, hätte ich übrigens auch über die Zahlungsmoral des Roland berichtet. Kann ich aber leider nicht, denn bislang wurde immer gleich die ganze Deckung versagt
))…
MfG
M. Pießkalla
Der Schriftverkehr mit der Roland ist oft zeit- und platzraubender als die ganze Akte für das Mandat selber.
Da werden Unterlagen mehrfach angefordert, die gleichen Fragen doppelt gestellt und dann wechselt der Bearbeiter und der ganze Spass beginnt von vorne. mit der Brechstange wird dann nach einem Ablehnungsgrund gesucht (siehe das Bsp des Kollegen Pießkalla).
Wenn man zu den Glücklichen gehört, die dann doch eine Deckungszusage erringen, dann muss man sehr geduldig auf das Geld warten.
Es erschließt sich mir nicht, was damit langfristig erreicht werden soll, außer dass wir überlegen, dem Mandanten in Zukunft zu sagen, dass sie die Deckungszusage bei der Roland selbst einholen sollen.
Bin seit 1999 bei der Rolandversicherung.Es gab ab und an Situationen die einen Anwalt erforderlich machten.Rief ich deswegen die Versicherung an.Am Telefon kamen auch die Anwälte und nahmen mein anlegen einfach nicht ernst genug.Neulig rief ich wegen einer Arbeitssache an, weil mein Chef mir Stunden viele Stunden gestrichen hatte mir Pausen und Essen angrechnete die so nicht Stimmen.Wozu ein 24-Stundenservie wenn keine Rechtsberatung über die Sache möglich ist.Wozu muss man anrufen und Fragen ob Sie das übernehmen wurden.In den fast 10 Jahren rufte ich vielleicht 3-4 mal an und jedes mal nahm man mich nicht ernst und ließ misch alleine damit.Super von einer Versicherung erwarte ich Hilfe.Habe so das Gefühl dort betteln zu müssen.Mir viel ein warum muss ich betteln wenn ich die jeden Monat doch dafür bezahle.Erst muss man anrufen die einen irgendwie mit ihrer Rehtorik verdrösten(abwimmeln).Erhlich gesagt spiele ich schon lange die gedanken durch die Erfahrung in den 10-Jahren zu Kündigen und zur DEVK zu gehen,das ist die beste Versicherung.Dort geht man einfach mit den versicherungschein zum Anwalt wird beraten und nicht abgewiesen.
Bekanntlich steht einem Anwalt kein Honorar zu, wenn dieser das Mandat selbst kündigt und daraufhin das Honorar in derselben Sache bei einem anderen Anwalt erneut anfällt (OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2006).
Interessant, wie die Roland Rechtsschutzversicherung mit dieser Gegebenheit umgeht. Trotz entsprechenden Hinweises begleicht sie leichtfertig und ohne Prüfung auf Rechtmäßigkeit die Honorarforderung des nicht mehr tätigen Anwalts. Weiterhin ist die Roland nicht gewillt, ihren Fehler einzugestehen und durch Rückforderung zu korrigieren. Die Mitarbeiter argumentieren rechtsunwissend und mit märchenhaften Phantasien. Kurzum, die Roland Rechtsschutzversicherung hält den Versicherungsnehmer schlichtweg für einen Volltrottel und empfiehlt zu dieser Streitigkeit eine Klage in Gang zu setzen.
Selbst eine vom Vorstand der Roland schriftl. erteilte „eingeschränkte Deckungszusage“ hinsichtlich eines Differenzausgleiches für den jetzt tätigen Anwalt hat plötzlich keinen Bestand mehr. Es hilft weder ein Schreiben vom Anwalt noch vom Mandanten selbst. Das Chaos ist perfekt. Fazit: Nie wieder Roland Rechtsschutzversicherung!
Man kann’s (leider) nur bestätigen: Die Roland RSV zu kündigen, ist im Zweifel kein Fehler.
Konkret ist es mir gelungen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsrichter den Bußgeldbescheid von 4 (in Worten: vier) Zentralregisterpunkten auf einen zu reduzieren. In meinem Abschlußschreiben wies ich auf eine bereits bestehende Punktebelastung des Mandanten hin; nach Abrechnung verweigerte mir der Sachbearbeiter fernmündlich ohne nachvollziehbare Begründung dennoch die Mittelgebühr.
Als ich ankündigte, die Honorardifferenz unmittelbar beim Mandanten – also beim VN – zu liquidieren zu wollen, gab man mir zu verstehen, das “sei dem Roland egal”.
Das – m. E. rechtwidrige – systematische Unterschreiten der Mittelgebühr scheint beim Roland eine gerne gewählte Kostendämpfungsmaßnahme zu sein.
[...] Meyer kommentierte den etwas älteren Beitrag “Roland – am besten sofort kündigen” wie folgt: Man [...]