Roland – am besten sofort kündigen

Unser Mandant ist selbständiger Kraftfahrzeughändler und als solcher häufig unterwegs. Ihm wurde vorgeworfen, innerorts mit 41 km/h zu schnell gefahren zu sein. Auf der Stadtautobahn statt mit (plötzlich nur noch) erlaubten 40 km/h (!) soll er mit 81 km/h gefahren sein. Das hätte am Ende 4 Punkte, 125,00 Euro und ein Monat Fahrverbot bedeutet.

Es ist uns gelungen, ihn erfolgreich zu verteidigen: Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Und mit dem Roland abgerechnet.

Auf unsere Abrechnung reagiert der Roland mit folgenden Worten:

… weisen wir […] darauf hin, dass wir […] die Höhe der abgerechneten Gebühren nicht mittragen könnten. Nach den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um einen rechtlich und tatsächlich sehr einfach gelagerten Fall. Ein besonderer Aufwand der anwaltlichen Interessenwahrnehmung ist nicht ersichtlich. Wir würden daher davon ausgehen, dass eine Abrechnung sich eher an den Mindestgebühren zu orientieren hätte.

Lieber Mandant. Bitte sofort den Vertrag mit dem Roland kündigen! Der Versicherungsschutz des Rolands scheint mir ein Fake zu sein.

26 Responses to “Roland – am besten sofort kündigen”

  1. anonymisiert sagt:

    Der Ruf der Roland Rechtsschutzversicherung unter Anwälten ist nach meinem persönlichen Eindruck so dermaßen schlecht, wie der keiner anderen Versicherung. Ich wundere mich, dass die überhaupt noch jemanden finden, der abschließt.

  2. anonymisiert sagt:

    Kann mich bisher nicht beklagen. Hatte schon ein paar mal mit der Roland zu tun und kann mich über das Regulierungsverhalten (in Zivilsachen) nicht beklagen. Außer vielleicht, dass sie manchmal Schecks schicken…

  3. anonymisiert sagt:

    Deshalb haben wir den Roland schon vor Jahren gekündigt.

  4. anonymisiert sagt:

    Unsere Erfahrungen mit dem Roland sind ebenfalls „durchwachsen“:

    1. Beispiel:
    Mandant will eine Leistung aus einer Gebrauchtwagen-Garantieversicherung geltend machen. Liegt rechtlich also irgendwo zwischen Schuldrecht und Kfz. Roland lehnt Deckung kurzum ab, da die Angelegenheit im Zusammenhang mit einem Auto stünde. Kfz-Sachen waren nicht im Versicherungspaket. Sicher ist diese Meinung des Roland „vertretbar“, kann man aber auch anders entscheiden. Gerade weil es letztlich um eine vertragliche Leistung geht, nicht um einen Verkehrsunfall. Der Anspruch wurde dann eben ohne Roland´s Hilfe durchgesetzt. Mandant hat sich seinen Teil gedacht.

    2. Beispiel:
    Mandant hatte an einem sog. „Schenkkreis“ teilgenommen und forderte die Zahlungen zurück. Roland lehnt Deckung ab. Es liege ein Spiel bzw. eine Wette vor, d.h. ein Ausschlusstatbestand. Auch hier liegt die RSV auf der Linie einiger OLGs, verhält sich also nicht „rechtswidrig“. „Vertretbar“ wäre es aber auch, den Versicherungsschutz zu gewähren. Gerade weil der BGH sagt, es handle sich bei Schenkkreisen eben nicht um Spiele/Wetten. So z.B. Gerichte in Ba-Wü. Aber was soll´s! Muss der VN eben wieder ohne das tolle Schwert des Roland (s. Werbung) kämpfen.

    Ich nehme an, beide Mandanten werden ihre Policen überdenken. Was bringt eine Rechtsschutz, die Geduld und Unsummen aufbringt, um in Prozessen feststellen zu lassen, dass sie von der Leistung frei ist. Ein Verhalten „im Zweifel gegen den VN“ lohnt sich auf Dauer eben nicht.

    Gerne, liebe Kollegen, hätte ich übrigens auch über die Zahlungsmoral des Roland berichtet. Kann ich aber leider nicht, denn bislang wurde immer gleich die ganze Deckung versagt :-)))…

    MfG
    M. Pießkalla

  5. anonymisiert sagt:

    Der Schriftverkehr mit der Roland ist oft zeit- und platzraubender als die ganze Akte für das Mandat selber.
    Da werden Unterlagen mehrfach angefordert, die gleichen Fragen doppelt gestellt und dann wechselt der Bearbeiter und der ganze Spass beginnt von vorne. mit der Brechstange wird dann nach einem Ablehnungsgrund gesucht (siehe das Bsp des Kollegen Pießkalla).

    Wenn man zu den Glücklichen gehört, die dann doch eine Deckungszusage erringen, dann muss man sehr geduldig auf das Geld warten.

    Es erschließt sich mir nicht, was damit langfristig erreicht werden soll, außer dass wir überlegen, dem Mandanten in Zukunft zu sagen, dass sie die Deckungszusage bei der Roland selbst einholen sollen.

  6. anonymisiert sagt:

    Bin seit 1999 bei der Rolandversicherung.Es gab ab und an Situationen die einen Anwalt erforderlich machten.Rief ich deswegen die Versicherung an.Am Telefon kamen auch die Anwälte und nahmen mein anlegen einfach nicht ernst genug.Neulig rief ich wegen einer Arbeitssache an, weil mein Chef mir Stunden viele Stunden gestrichen hatte mir Pausen und Essen angrechnete die so nicht Stimmen.Wozu ein 24-Stundenservie wenn keine Rechtsberatung über die Sache möglich ist.Wozu muss man anrufen und Fragen ob Sie das übernehmen wurden.In den fast 10 Jahren rufte ich vielleicht 3-4 mal an und jedes mal nahm man mich nicht ernst und ließ misch alleine damit.Super von einer Versicherung erwarte ich Hilfe.Habe so das Gefühl dort betteln zu müssen.Mir viel ein warum muss ich betteln wenn ich die jeden Monat doch dafür bezahle.Erst muss man anrufen die einen irgendwie mit ihrer Rehtorik verdrösten(abwimmeln).Erhlich gesagt spiele ich schon lange die gedanken durch die Erfahrung in den 10-Jahren zu Kündigen und zur DEVK zu gehen,das ist die beste Versicherung.Dort geht man einfach mit den versicherungschein zum Anwalt wird beraten und nicht abgewiesen.

  7. anonymisiert sagt:

    Bekanntlich steht einem Anwalt kein Honorar zu, wenn dieser das Mandat selbst kündigt und daraufhin das Honorar in derselben Sache bei einem anderen Anwalt erneut anfällt (OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2006).
    Interessant, wie die Roland Rechtsschutzversicherung mit dieser Gegebenheit umgeht. Trotz entsprechenden Hinweises begleicht sie leichtfertig und ohne Prüfung auf Rechtmäßigkeit die Honorarforderung des nicht mehr tätigen Anwalts. Weiterhin ist die Roland nicht gewillt, ihren Fehler einzugestehen und durch Rückforderung zu korrigieren. Die Mitarbeiter argumentieren rechtsunwissend und mit märchenhaften Phantasien. Kurzum, die Roland Rechtsschutzversicherung hält den Versicherungsnehmer schlichtweg für einen Volltrottel und empfiehlt zu dieser Streitigkeit eine Klage in Gang zu setzen.
    Selbst eine vom Vorstand der Roland schriftl. erteilte „eingeschränkte Deckungszusage“ hinsichtlich eines Differenzausgleiches für den jetzt tätigen Anwalt hat plötzlich keinen Bestand mehr. Es hilft weder ein Schreiben vom Anwalt noch vom Mandanten selbst. Das Chaos ist perfekt. Fazit: Nie wieder Roland Rechtsschutzversicherung!

  8. anonymisiert sagt:

    Man kann’s (leider) nur bestätigen: Die Roland RSV zu kündigen, ist im Zweifel kein Fehler.
    Konkret ist es mir gelungen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsrichter den Bußgeldbescheid von 4 (in Worten: vier) Zentralregisterpunkten auf einen zu reduzieren. In meinem Abschlußschreiben wies ich auf eine bereits bestehende Punktebelastung des Mandanten hin; nach Abrechnung verweigerte mir der Sachbearbeiter fernmündlich ohne nachvollziehbare Begründung dennoch die Mittelgebühr.
    Als ich ankündigte, die Honorardifferenz unmittelbar beim Mandanten – also beim VN – zu liquidieren zu wollen, gab man mir zu verstehen, das „sei dem Roland egal“.

    Das – m. E. rechtwidrige – systematische Unterschreiten der Mittelgebühr scheint beim Roland eine gerne gewählte Kostendämpfungsmaßnahme zu sein.

  9. anonymisiert sagt:

    […] Meyer kommentierte den etwas älteren Beitrag “Roland – am besten sofort kündigen” wie folgt: Man […]

  10. anonymisiert sagt:

    Roland Rechtsschutzversicherung lehnte auch bei mir monatelang die Deckungszusage ab-obwohl ich laut meinem Anwalt im Recht war.Ich kann jedem nur ans Herz legen-schliesst bei dieser Versicherung niemals einen Vertrag ab.Zahlungsverweigerer!!!!!!!!!!!!!!!!

  11. anonymisiert sagt:

    Ich kann nur jedem raten die Roland Rechtschutzversicherung zu kündigen. Diese ist keinen CENT wert. Auch mich schickten diese baden. Ich hatte angeblich das beste vom besten. Rechtschutzplus usw. Als ich einen Fall hatte wo ich im recht war verweigerte die SUPER Versicherung jegliche Zahlung. Roland kann ich keinem empfehlen! Die investieren Ihr Geld scheinbar nur in gute Testergebnisse.

  12. anonymisiert sagt:

    RS Roland lehnt Kündigung ab weil angeblich die ARB besagen dass ich nur ein Kündigungsrecht habe wenn innerhalb 12 Monaten 2 Leistungsfälle eingetreten und bestätigt wurden. Habe eine Beratung beim RA in Anspruch genommen diese wird aber nicht bezahlt.

  13. anonymisiert sagt:

    Ich war erst 1 Jahr bei Roland Voll-Rechtsschutz versichert.
    Da kaufte ich mir eine Wohnung und gleich den Mieter dazu, da er gleichzeitig von dem Makler reingesetzt wurde (doppelt gepokert). Da hatte ich schon den Salat. Die Mieter zahlten bereits bei der 2. Mietzahlung zu spät und bald darauf überhaupt nicht mehr. Daraufhin nahm ich mir einen Anwalt und wollte in erster Linie den Makler verklagen, da er mir einen insolventen Mieter reingesetzt hat und keine Sicherheitsauskunft eingeholt hat. Der Rechtsanwalt riet mir aber die Mieter herauszuklagen. Das tat er auch, allerdings entstanden daraus 3 Fälle.
    Der erste war die fristlose Räumung, die auich problem los über die Bühne ging, die zweite war die Festsetzung und Eintreibung der Mietaußenstände, die dritte die Festsetzung/Verhandlung der Sachbeschädigungen. Das Geld habe ich zwar heute noch nicht, aber der Roland wollte mir kündigen. Noch bevor ich aber das Kündigungsschreiben in den Händen hielt, habe ich rasch selbst gekündigt.

  14. anonymisiert sagt:

    mir wurde heute der Vertrag durch ROLAND gekündigt, mit der Begründung, die Vertragsbedingungen seien nicht mehr „zeitgemäss“

    Den Vertrag hatte ich bei GERLING unterschrieben und wurde – ohne mich zu fragen – von ROLAND übernommen

    Ich hatte die letzten 25 Jahre KEINEN EINZIGEN Schadenfall!

    Bei einer Nachfrage wurde ich von der Telefonhotline auch noch dumm angeredet und das Gespräch einfach durch auflegen von der ROLAND Mitarbeiterin beendet!

    Ich will mir garnicht ausmalen, wie die bei ROLAND mit Kunden umgehen, die einen Schadensfall haben!

  15. anonymisiert sagt:

    @ Max:

    Seien Sie doch froh – das ist doch DIE Gelegenheit, sich endlich eine ordentliche Rechtsschutzversicherung zu suchen. 😉

  16. anonymisiert sagt:

    Roland Rechtsschutz?! Nie wieder!!!
    Ich habe meine Versicherung bereits 2014 zu 2015 gekündigt.
    Diese Kündigung ist angeblich nie angekommen.
    Ein Mitarbeiter wollte mich aus Kulanz aus dem Vertrag lassen.
    Ich habe inzwischen bereits eine seriöse Versicherung abgeschlossen.
    Nach langem hin und her pochten sie auf ihre 72,50€ und entlassen mich nun aus KULANZ zum Jahr 2016!
    Bitte, schließt niemals was bei ROLAND-Versicherung ab!!!!

  17. anonymisiert sagt:

    Die sind total irre oder fast schon tot oder beides.
    Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein. Wie oben angesprochen, wollen die möglichst schnell Verträge aufkündigen, die nicht mehr „zeitgemäß“ sind – allerdings unter dem Vorwand, dass sie für die (wenigen) verbliebenen Kunden wettbewerbsfähig bleiben wollen. Ich (Idiot) war über dreißig Jahre dort versichert, und das „Geschäft“ hat sich für die Kölner mehr als gelohnt!

  18. anonymisiert sagt:

    Achtung Abzocke:
    Roland kündigt alle Altverträge und bietet neue im gleichen Schreiben an zu viel höheren Beiträgen und viel schlechteren Konditionen.
    Aber das SCHLIMMSTE DABEI IST: Der Continental Versicherungsdienst spielt mit.
    Auf schriftliche Fragen nach dem WARUM gibt es weder telefonisch noch schriftlich eine Antwort.
    Lediglich schiebt es ROLAND AUF DEN CONTINENTAL VERSICHERUNGSDIENST UND UMGEKEHRT:
    Wer von euch noch nicht gekündigt hat oder wurde sollte dieses schnell nachholen da ansonsten Nachteile lauern.

  19. anonymisiert sagt:

    Ich kann es nur bestätigen: Hochnäsig und arrogant beim Rückruf zur Erklärung der Kündigung. Vertrag wurde nach 8 Jahren gekündigt wegen zu vieler Schadensfälle. 8 Schadensfälle werden aufgeführt obwohl in 4 Fällen keinerlei Leistung erfolgte. Die ausgezahlte Versicherungsleistung für die restlichen 4 Fälle betrug 50% der bezahlten Beiträge. Das reicht anscheinend nicht, also weg mit dem Kunden.

  20. anonymisiert sagt:

    Achtung Abzocke:

    Sie dürfen 30 Jahre zahlen, wehe wenn Sie dann Versicherung brauchen,
    dann werden Sie gekündigt!!!!!!!!!

  21. anonymisiert sagt:

    Warnung vor der ROLAND Verkehrsrechtschutzversicherung!
    Erst wird Deckungszusage gegeben, nach Abschluss des Gerichtsverfahrens dann unter falschen und fadenscheinigen Begründungen zurückgezogen. So schnell wie möglich kündigen!

  22. anonymisiert sagt:

    Kann die Erfahrungen von Lenard nur bestätigen! Langjährig versichert ohne jemals Leistungen in Anspruch zu nehmen. Kaum hat man den ersten Schadensfall, wir man gekündigt! Ich kann nur empfehlen, euch schnellstens eine seriöse Versicherung zu suchen!

  23. anonymisiert sagt:

    Ich kann auch die Erfahrungen von Lenard und Heinz bestätigen:

    Lange Jahre schadensfrei versichert.

    Vorletzte Woche habe bei der Hotline angerufen und auf deren Wunsch noch eine E-Mail geschickt, weil ich nur ein Paar Bankdokumente aufgeklärt haben wollte, um zu fragen, was die Texte drin für mich genau bedeuten sollen. Also erstmal eine einfache anwaltliche Hilfe.

    Es wurde von Roland ein „Schadensfall“ eröffnet und gerade heute bekam ich gleich die Kündigung zum Vertragsablauf sowie ein Antrag mit erhöhten Preisen!

    Meine E-Mail bzgl. der Bankdokumente wurde immer noch nicht beantwortet!

    Finger weg von Roland! Ich werde mir eine seriösere Versicherung aussuchen!

  24. anonymisiert sagt:

    Hm, habe auch diese Kündigung von Roland bekommen, obwohl es keinen Schaden gab. Vertrag ist denen zu günstig :-O

    Jetzt google ich mir schon seit Stunden die Augen wund und finde einfach keine gescheite, solide und halbwegs preiswerte Absicherung (alle Bereiche: Privat, Verkehr, Beruf, Wohnen) – hat jemand eine Empfehlung (so das hier erlaubt ist)? Die „big Players“ sind ja offensichtlich auch ganz vorne in der Beschwerdeliste.

  25. anonymisiert sagt:

    Die Rolandversicherung reagierte einfach nicht auf eine einfache Anfrage. Wiederholte Erinnerungen – das Beschimpfen wegen Unfähigkeit – halfen nichts. Ich kündigte und erhielt kommentarlos die Kündigungsbestätigung. Ich bin Versicherungskaufmann aber so eine Schlachtleistung habe ich noch nicht erlebt.

  26. anonymisiert sagt:

    Meine Kündigung „mit sofortiger Wirkung “ wurde abgelehnt, ich musste nochmal zum exakten Ablaufdatum kündigen. Formal vielleicht richtig, aber unnötige Erbsenzählerei. Und das nach zig Jahren und tausenden Euro Beitragzahlung ohne Gegenleistung. Einfach peinlich, der Verein!