In einer Owi-Sache schicke ich meine Rechnung per Fax an AdvoCard. 11 Tage später ein Telefax von dort:
Auf die bereits entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen haben wir einen Pauschalbetrag von 371,88 € angewiesen.
Das, nicht verehrte AdvoCard, ist in mehrfacher Hinsicht Unsinn:
- „voraussichtlich noch entstehende Gebühren” waren nicht Gegenstand meiner Gebührennote.
- „haben wir angewiesen” ist schlicht gelogen, jedenfalls ist bis heute (weitere 17 Tage später) (!) – noch keine Zahlung eingegangen.
- „Pauschalbetrag” und 371,88 € ist ein Widerspruch in sich.
De facto bleibt die angekündigte Zahlung um 95,20 € hinter meiner Gebührennote zurück. Diese Differenz irgendwie zu erklären, hat man bei AdvoCard natürlich nicht nötig. Also mit Telefax vom 11.12.2009 entsprechend nachgefragt. Reaktion? Keine! Auf erneute Erinnerung vom 19.12. kommt heute (28.12.) endlich eine spezifizierte Abrechnung, eingeleitet mit dem denkwürdigen Satz:
die von uns zu übernehmenden Kosten haben wir wie folgt abgerechnet:
„Die von uns zu übernehmenden Kosten” – Hört, hört! Tatsächlich hat man sich erlaubt, die einzelnen Gebühren jeweils um ca. 25 % zu kürzen. Wie hieß es doch noch in der Kostendeckungszusage?
„… übernehmen wir die Kosten der anwaltlichen Vertretung nach dem RVG”
Und der § 14 RVG spricht von Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt, nicht durch die Rechtsschutzversicherung – aber das werden manchen Gesellschaften wohl nie kapieren.