Prämienkalkulator für Rechtsschutzversicherungen

11. Januar 2010, 19:24 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Stern.de bietet als Service von FinanceScout24 einen Rechtsschutz-Versicherungsvergleich an, mit dem sich in wenigen Schritten die beste und günstigste Police finden lassen soll. Die günstigste vielleicht, ob aber auch die beste?

Eine Gegenkontrolle anhand der Beiträge hier könnte sich empfehlen. ;-)

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Vorbildfunktion

, 17:21 Uhr -- geschrieben von: RA Jede                  Artikel drucken Artikel drucken

Wenn das so bleibt werde ich noch zum HDI-Gerling-Fan:

  • Deckungsanfrage am 05.01.2010 raus.
  • Morgens am 11.01.2010 Antwort per Fax
  • Adressierung ist fehlerfrei
  • Ansprechpartner (Assessorin) mit Durchwahl benannt, nicht dieses anonyme “Ihr Serviceteam”
  • Unser Aktenzeichen am Bildschirm lesbar trotz Faxversand
  • Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren

Die Antwort besteht aus einem klaren deutschen Satz:

Rechtsschutz besteht im vertraglich vereinbarten Umfang für die Zwangsvollstreckung.

Da ist man bereit zu unterstellen, daß eine tel. Nachfrage auch sofort ergibt, welcher Umfang vertraglich vereinbart ist. Anlaß dies aufzuführen war in diesem Fall sicher nicht. Da nimmt man dann den unsinnigen Zusatz mit einen Lächeln hin:

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür wir um Verständnis bitten.

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DEURAG – Lahmer Laden!

30. Dezember 2009, 19:26 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rechnungseingang für deutlich verfrüht hält, wurde bereits berichtet.

Dass man auch weitere zwei Wochen später immer noch keine Zahlung leistet, erscheint allerdings langsam frech.

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AdvoCard – Kürzt und zahlt trotzdem nicht

28. Dezember 2009, 18:58 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

In einer Owi-Sache schicke ich meine Rechnung per Fax an AdvoCard. 11 Tage später ein Telefax von dort:

Auf die bereits entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen haben wir einen Pauschalbetrag von 371,88 € angewiesen.

Das, nicht verehrte AdvoCard, ist in mehrfacher Hinsicht Unsinn:

- „voraussichtlich noch entstehende Gebühren” waren nicht Gegenstand meiner Gebührennote.
- „haben wir angewiesen” ist schlicht gelogen, jedenfalls ist bis heute (weitere 17 Tage später) (!) – noch keine Zahlung eingegangen.
- „Pauschalbetrag” und 371,88 € ist ein Widerspruch in sich.

De facto bleibt die angekündigte Zahlung um 95,20 € hinter meiner Gebührennote zurück. Diese Differenz irgendwie zu erklären, hat man bei AdvoCard natürlich nicht nötig. Also mit Telefax vom 11.12.2009 entsprechend nachgefragt. Reaktion? Keine! Auf erneute Erinnerung vom 19.12. kommt heute (28.12.) endlich eine spezifizierte Abrechnung, eingeleitet mit dem denkwürdigen Satz:

die von uns zu übernehmenden Kosten haben wir wie folgt abgerechnet:

„Die von uns zu übernehmenden Kosten” – Hört, hört! Tatsächlich hat man sich erlaubt, die einzelnen Gebühren jeweils um ca. 25 % zu kürzen. Wie hieß es doch noch in der Kostendeckungszusage?

„… übernehmen wir die Kosten der anwaltlichen Vertretung nach dem RVG”

Und der § 14 RVG spricht von Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt, nicht durch die Rechtsschutzversicherung – aber das werden manchen Gesellschaften wohl nie kapieren.

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ARAG kürzt Vorschuss

21. Dezember 2009, 9:28 Uhr -- geschrieben von: RA Siebers                  Artikel drucken Artikel drucken

Damit die ARAG aufgrund des vorausgegangenen Lobens nicht übermütig wird, muss ich berichten, dass von dort an von mir angeforderter Vorschuss gekürzt wird, weil man dort “den von mir berechneten Vorschuss nicht für angemessen hält”.

Irgendwann wird man dort auch begreifen müssen, dass die Angemessenheit der Höhe des Vorschusses durch den Rechtsanwalt und nicht durch die RSV bestimmt wird.

Muss ich die Differenz nun beim Mandanten anfordern, der wird sich freuen über seine RSV.

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ARAG – Es geschehen noch Wunder!

18. Dezember 2009, 12:58 Uhr -- geschrieben von: RA Barthel                  Artikel drucken Artikel drucken

Bereits vor geraumer Zeit war festzustellen, dass die ARAG in Ihren Schriftwechseln neuerdings den Namen des Sachbearbeiters angibt. Sehr angenehm.

Es gibt noch etwas Neues: Während früher Kostendeckungsanfragen an die ARAG getrost mindestens vier Wochen auf Wiedervorlage verfügt werden konnten, jetzt das:

- Do., 10.12.2009: Deckung per Post angefragt, Vorschussrechnung beigefügt

- Fr., 11.12.2009: Kostenschutz per Fax bestätigt

- Mo., 14.12.2009: Vorschuss eingegangen.

Ich bin völlig überwältigt. Nie hätte ich gewagt, auch nur daran zu denken, die ARAG eines Tages loben zu dürfen. Weiter so! Und speziell an Frau Weisweiler: Guter Job!

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DEURAG – Nur nicht so schnell!

17. Dezember 2009, 10:26 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Telefonische Anfrage bei DEURAG wegen meiner vor drei Wochen per Fax übersandten Vorschussnote. Kurze knappe Antwort: Na, so schnell können wir nun auch nicht.

No comment.

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DEURAG Mandatssteuerung

16. Dezember 2009, 17:39 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

In einem Versicherungsschein der DEURAG fand ich folgende Textpassage:

Gemäß § 5 (3) c) ARB ist eine Selbstbeteiligung von 300.- EUR vereinbart. Die Selbstbeteiligung ermäßigt sich auf 150.- EUR, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird.

Eigentlich haben Rechtsschutzversicherungskunden freie Anwaltswahl. Eigentlich … ;-)

P.S. Abgesehen davon, dass eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung ohnehin eher nicht empfehlenswert ist.

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Rechtsschutz-Bedingungen (ARB)

15. Dezember 2009, 22:00 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

In einem aktuellen Beitrag war der Wunsch geäußert worden, Links zu den doch im Einzelnen abweichenden Rechtsschutz-Bedingungen der einzelnen Gesellschaften zu veröffentlichen. Ein Projekt, das sich als recht schwierig und zeitaufwändig erwies, da diverse Gesellschaften ihre Bedingungen nur schwer auffindbar oder gar nicht offiziell präsentieren (aus welchen Gründen auch immer – so haben wir z.B. die ARB der Allianz trotz langer Suche noch nicht im Netz gefunden). Wenn hier also noch Bedingungen fehlen, kann das zwei Gründe haben: Noch nicht gesucht – oder nicht gefunden. ;-)

Hier also die erste Auflage, die Sammlung wird an dieser Stelle (möglichst) aktuell gehalten. Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang an das Redaktionsteam werden gern entgegen genommen und mit bestem Dank belohnt.

ADAC

AdvoCard 1975

AdvoCard 2000 – 2008

AdvoCard 2009

Allianz 2008

ARAG 2005

ARAG 2008

Auxilia 1994 – 2008

Concordia 2005

Concordia 2009

DA direkt 2008

D.A.S. 2006

DBV-Winterthur 2002

Debeka 2008

DEURAG 2000

DEURAG 2008

DEVK 2009

DMB 2008

GDV-Musterbedingungen (Stand: Juni 2006)

GDV-Musterbedingungen (Stand: Juni 2009)

HDI-Gerling 2008

HUK 2002

HUK 2009

Itzehoer 2008

LVM 2009

NRV 2009

ÖRAG 2009

Rechtsschutz-Union diverse

Roland 2008

Roland 2009

R + V 2009

WGV 2008

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Raider heißt jetzt Twix

14. Dezember 2009, 23:43 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig                  Artikel drucken Artikel drucken

Die ERGO Versicherungsgruppe wird in Zukunft Lebens- und Sachversicherungen unter der Marke ERGO in Deutschland anbieten. Der Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen wird in ERGO Direkt Versicherungen umbenannt. Die Krankenversicherung wird unter der Marke DKV, die Rechtsschutzversicherung unter der Marke D.A.S. zusammengeführt. Die Marke ERV steht weiter für die Reiseversicherung. Die Marken Victoria und Hamburg-Mannheimer werden vom Markt genommen. Die Umsetzung ist für die KarstadtQuelle Versicherungen schon für das erste Quartal, im Übrigen für die zweite Jahreshälfte 2010 geplant.

Quelle: Presseinformationen der ERGO Versicherungsgruppe

Ob sich auch am Regulierungsverhalten etwas ändern wird, ist nicht überliefert.

Danke an Andreas Klein für den Hinweis auf die Mitteilung.

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