Bisher hatte ich die NRV als eher unkomplizierte Rechtsschutzversicherung kennen gelernt. Nun aber gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Gebühren für eine erbrechtliche Beratung. Diese hatte ich mit 190.- € angesetzt, NRV zahlt nur eine 0,55-Gebühr von 150,15 €. Auf meinen Hinweis, dass die Gebührenbemessung Sache des Anwalts und nicht der Rechtsschutzversicherung ist, wird mir folgender denkwürdiger Hinweis erteilt:
„In obiger Angelegenheit weisen wir darauf hin, das die Pflicht zur Begründung der anwaltlichen Gebühren aus dem Mandatsvertrag hergeleitet wird. Da wir unsere Versicherungsnehmerin von Gebühren freizustellen haben, geht dieser Anspruch auf uns über.“
Ah ja! § 67 VVG freischwebend analog? Das Recht (die Pflicht?) des Anwalts, die Höhe der angemessenen Gebühr zu bestimmen, geht auf die Rechtsschutzversicherung über, weil diese ihre Versicherungsnehmerin von dem Honoraranspruch des RA freizustellen hat? Oder sollte diese „aus dem Mandatsvertrag herzuleitende“ Pflicht schon gar nicht dem RA, sondern der VN obliegen?
Fragen über Fragen! 😉
Kommentare sind deaktiviert Empfänger "NRV und die „Ermessenszession“"
#1 Kommentar von anonymisiert am 21. August 2007 00000008 13:53 Uhr 118770082701Di, 21 Aug 2007 13:53:47 +0100
Sehr gute Antwort von der RSV! Das mache ich demnächst an der Supermarktkasse: „Die Pflicht zur Begründung der Kosten der Lebensmittel lässt sich aus unserem Vertrag begründen – darum sage ich, dass das Zeug nur 25,00 satt 50,00 Euro wert ist und zahle auch nicht mehr.“
Ich denke, dass würde am Ende strafrechtlich relevant werden. 😉
#2 Kommentar von anonymisiert am 23. August 2007 00000008 21:03 Uhr 118789943409Do, 23 Aug 2007 21:03:54 +0100
Kämpft da nicht eher ein Sachbearbeiter mit der dt. Sprache? Vielleicht will er uns ja nur sagen, dass der RA eine evtl. – dazu gibt der mitgeteilte Sachverhalt nichts her – über der Mittelgebühr liegende Beratungsgebühr näher begründen soll und dass die NRV als „Zahlstelle“ *dies* einfordert.
RAUG
#3 Kommentar von anonymisiert am 27. August 2007 00000008 15:55 Uhr 118822654403Mo, 27 Aug 2007 15:55:44 +0100
Wie dem auch sei, auf freudlichen Hinweis auf die Abwegigkeit ihrer Argumentationhat die NRV den Restbetrag nun gezahlt.
#4 Kommentar von anonymisiert am 7. Oktober 2015 00000010 20:44 Uhr 144424707608Mi, 07 Okt 2015 20:44:36 +0100
Meine Freundin erhielt gerade eine Kündigung von der RSV. Sie ist seit 2004 dort versichert und hatte 2013 einen Fall und einen in 2015. Prompt kam die Kündigung aus „betriebswirtschaftlichen Gründen“. Ist die RSV nun pleite oder warum wird bereits nach 2 Fällen innerhalb von 11 Jahren Zugehörigkeit gekündigt? Wer hat ähnliche Erfahrungen?
Tatsächlich wird die RSV noch über div. Internetportale (z.B. check24) angeboten. Wie geht sowas, wenn die Firma doch scheinbar insolvent ist?
Das Problem ist auch, dass man als Gekündigter einer Versicherung keine neue Versicherung mehr bekommt denn es gibt eine „schwarze Liste“ welche alle Verisicherungen einsehen können. Das Kündigen ist eine Sache aber wäre es nicht fair, wenn die Versicherung die betriebswirtschaftliche Probleme hat dann dem Kunden nahelegt zu kündigen um keine Probeme bei einem Neuabschluss bei einer anderen Versicherung zu haben?
Ich denke das ist ein Fall für den Ombudsmann. Aber wie gesagt, wer ähnliche Problem hat sollte dies vielleicht mal mitteilen um andere/zukünftige Kunden vor diesen Machenschaften zu schützen.
#5 Kommentar von anonymisiert am 18. März 2016 00000003 19:28 Uhr 145832570507Fr, 18 Mrz 2016 19:28:25 +0100
Hatte bei der NRV, seit 2012 Versichert, einen Rechtschutzfall welcher Gewonnen wurde und die NRV somit keinen Schaden hatte. Da die Kosten ja erstattet werden sogar mit Zinsen.
Erfolgt eine fristgerechte Kündigung ????
In der nun Verbleibenden Versicherungszeit wurden von meinem Ra drei Schadensfälle gemeldet aller Mietrelevante Angelegenheiten.
1) Mietmängel Wandrisse (Deckungszusage)
2) Mahnbescheid wegen Betriebskosten Einbehalt, BK´s ab 2011 Fehlerbehaftet (Deckungszusage)
3) Fristlose Kündigung der Mietsache wegen Einbehalt der BK-Kosten von März 2015 bis Dezember 2015 keine Deckungszusage
Begründung der NRV:
Da wir die BK 2011 mit benutzen um unser Recht zu bekommen somit keine Deckungszusage da noch nicht bei NRV versichert.
Man muss die NRV nicht verstehen !! Es wird in einem Klageverfahren zusage erteilt wo auch die BK 2011 enthalten ist und in einem Klageverfahren welches versichert ist eine Deckungszusage verweigert.
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