NRV und die „Ermessenszession”

21. August 2007, 13:10 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Bisher hatte ich die NRV als eher unkomplizierte Rechtsschutzversicherung kennen gelernt. Nun aber gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Gebühren für eine erbrechtliche Beratung. Diese hatte ich mit 190.- € angesetzt, NRV zahlt nur eine 0,55-Gebühr von 150,15 €. Auf meinen Hinweis, dass die Gebührenbemessung Sache des Anwalts und nicht der Rechtsschutzversicherung ist, wird mir folgender denkwürdiger Hinweis erteilt:

„In obiger Angelegenheit weisen wir darauf hin, das die Pflicht zur Begründung der anwaltlichen Gebühren aus dem Mandatsvertrag hergeleitet wird. Da wir unsere Versicherungsnehmerin von Gebühren freizustellen haben, geht dieser Anspruch auf uns über.”

Ah ja! § 67 VVG freischwebend analog? Das Recht (die Pflicht?) des Anwalts, die Höhe der angemessenen Gebühr zu bestimmen, geht auf die Rechtsschutzversicherung über, weil diese ihre Versicherungsnehmerin von dem Honoraranspruch des RA freizustellen hat? Oder sollte diese „aus dem Mandatsvertrag herzuleitende” Pflicht schon gar nicht dem RA, sondern der VN obliegen?

Fragen über Fragen! ;-)

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3 Kommentare zu „NRV und die „Ermessenszession”“

  1. Sehr gute Antwort von der RSV! Das mache ich demnächst an der Supermarktkasse: “Die Pflicht zur Begründung der Kosten der Lebensmittel lässt sich aus unserem Vertrag begründen – darum sage ich, dass das Zeug nur 25,00 satt 50,00 Euro wert ist und zahle auch nicht mehr.”

    Ich denke, dass würde am Ende strafrechtlich relevant werden. ;-)

  2. RA Groß sagt:

    Kämpft da nicht eher ein Sachbearbeiter mit der dt. Sprache? Vielleicht will er uns ja nur sagen, dass der RA eine evtl. – dazu gibt der mitgeteilte Sachverhalt nichts her – über der Mittelgebühr liegende Beratungsgebühr näher begründen soll und dass die NRV als “Zahlstelle” *dies* einfordert.

    RAUG

  3. Wie dem auch sei, auf freudlichen Hinweis auf die Abwegigkeit ihrer Argumentationhat die NRV den Restbetrag nun gezahlt.

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