Mittelalter bei der DEVK

31. Juli 2006, 8:34 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig                  Artikel drucken Artikel drucken

Anfangs habe ich die DEVK höflich darum gebeten, die Versicherungsleistung nicht per Scheck, sondern per Überweisung zu erbringen. Diese höflichen Bitten wurden schlicht nicht gehört. Bezahlt wurde per Scheck.

Ich daher etwas lauter geworden im Tonfall. Genützt hat auch das nichts. In der Post von der DEVK waren immer noch Schecks.

Dann habe ich mal eine Zahlungsklage formuliert und die an die Leitung geschickt.

Im nächsten Fall erhielt ich trotzdem wieder eine Scheckzahlung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat darauf hin meine Beschwerde angehört. Das hat dann eine gewisse Zeit geholfen, der Versicherer hat sich sogar bei mir entschuldigt.

Heute habe ich Post von der DEVK erhalten. Einen Scheck!

Geldschulden werden gem. § 245 BGB durch Barzahlung erfüllt. Zur Zahlung durch Banküberweisung ist der Schuldner berechtigt, wenn der Gläubiger sein Konto bekannt gibt ( vgl. Palandt § 362 Rdz. 8 ). Eine Zahlung per Scheck, Kredit- oder Geldkarte führt nicht zur Erfüllung der Geldschuld, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistungen an Erfüllungs Statt

Quelle: Palandt, § 364 Rdz. 10

Warum ich keine Schecks möchte?

- Ausfüllen des Scheckeinreichers (ohne sich zu verschreiben)
- Übersenden des Schecks mit der Post an die Bank (der Brief geht nicht verloren)
- Kontrolle, ob die (Vorbehalts-)Gutschrift auf dem Konto erfolgt
- Kontrolle, ob keine Rückbuchung erfolgt
- Übernahme in die Buchhaltung
- Auslagen: 1,50 Euro an die Bank, 0,55 Euro Porto

Dem steht gegenüber:
- Eingang der Zahlung auf dem Online-Banking-Konto
- Übernahme in die Buchhaltung
- Auslagen: 0,05 Euro

Aber für die DEVK sind Scheckzahlungen bequemer, das haben die ja schon immer so gemacht.

Nur neben bei: Daß die Schecksumme nicht meiner Vorschußbitte entsprach, war zu erwarten.

“… halten wir für angemessen …”

Nur gut, daß in dem vorliegenden (Verkehrsun-)Fall auch die Gegenseite Zahlungen auf das hier entstandene Honorar leisten wird. In der Schlußabrechnung werde ich dann das Regulierungsverhalten der DEVK entsprechend berücksichtigen.

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5 Kommentare zu „Mittelalter bei der DEVK“

  1. RA Anders sagt:

    Bei der DEVK wundert mich in letzter Zeit nichts mehr, egal ob RSV oder Kfz-Haftpflicht, die machen was sie wollen und wenn man meckert, passiert auch nichts. Fürchterlich.

  2. Helmuth sagt:

    Kann ich so nicht bestätigen. Scheckeinreichung ist zwar unbequem. Sonst ist dei DEVK nach unseren Erfahrungen aber immer noch eine der kulantesten und zahlungsfreudigsten Rechtsschutzversicherungen.

  3. Brigitte sagt:

    Ich habe auch nur schlechte Erfahrungen mit der DEVK gemacht. Ich warte jetzt schon über 1 Jaher auf mein Schmerzensgeld von einem Verkehrsunfall, verschuldigt durch einen bei der DEVK versicherten.
    Einen bekannten Scheck gab es als Aufwandsentschädigung schon mal vorweg…
    Davon mal abgesehen, habe ich von Kulanz und Zahlungsfreudigkeit bei der DEVK nichts bemerkt.
    Dazu kommt die ständige Unerreichbarkeit der Sachbearbeiter, und (wenn sie mal erreichbar sind) deren hochnäsige Arroganz.
    Ich bin froh, dass ich woanders Rechtschutzversichert bin, so dass sich meine Anwälte um die Einforderung des Schmerzensgeldes kümmern.
    Ich würde niemals nach dieser Erfahrung etwas bei der DEVK abschließen!

  4. Sascha sagt:

    HI Leute ,

    alos ich kann echt nicht klagen. Hatte noch nie Probleme mit der DEVK.

    M.E. einer der besten Versich. in unserem Lande.

    Gruss aus NRW

  5. Michael sagt:

    Die DEVK ist die unkulanteste Versicherung die ich kenne.
    Roller 50Km/h noch nicht mal 1 Monat alt keine 450km gelaufen wertverlust 600€ (NP 2360).
    Einmal DEVK nie wieder DEVK.

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