In einen etwas ungewöhnlichen Verfahren hat meine Mandantin auf Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetztes ein Grundstück getauscht und läuft nun Ihrer Entschädigung hinterher.
Bei meiner Deckungsanfrage fügte ich der LVM das Aufforderungsschreiben an die Gegenseite bei. Kurz darauf fragt die LVM nach bereits ergangenem Schriftwechsel in der Angelegenheit. Die Unterlagen werden kurzfristig gefaxt.
Aber auch das reicht der LVM nicht, denn heute erreicht mich eine Anfrage nach der Rechtsgrundlage des Anspruches meiner Mandantin auf dem Postweg.
Schade nur das die §§54, 64 LwAnpG eindeutig als Grundlage für den Flächentausch im überlassenen Schriftverkehr genannt sind. Auch wenn es sich dabei um ein nicht gerade häufig angewendetes Gesetz handelt, müßte auch der LVM bekannt sein, daß alle Gesetze im Internet abrufbar sind. Schade, daß weder der angeforderte Schriftverkehr gelesen wird noch daß mitgedacht wird.
Kommentare sind deaktiviert Empfänger "LVM sucht die Rechtsgrundlage des Anspruchs"
#1 Kommentar von anonymisiert am 16. Juni 2006 00000006 10:06 Uhr 115044877110Fr, 16 Jun 2006 10:06:11 +0100
Nachtrag: Ebenfalls nur am Rande erwähnt aber typisch, dass die Concordia es selbstverständlich auch nicht für erforderlich hielt, die entsprechende überweisung ordnungsgemäß zu bezeichnen, sondern als Verwendungszweck eine Mischung aus deren Schadensnum-mer und einer alten Rechnungsnummer aus dem Februar dieses Jahres angab. Wie gesagt – man lernt’s einfach nicht!
#2 Kommentar von anonymisiert am 17. Juni 2006 00000006 19:20 Uhr 115056844107Sa, 17 Jun 2006 19:20:41 +0100
2. Nachtrag: Sorry, der Kommentar ist verrutscht. Er sollte hier hin:
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