Keine Vertragsanwälte

25. Oktober 2007, 9:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig                  Artikel drucken Artikel drucken

Unser Mandant hatte sich selbst schon um die Deckungszusage gekümmert, bevor er uns beauftragt hat. Der ADAC schreibt ihm:

Für den geschilderten Schadenfall besteht Kostenschutz im Rahmen unserer Verkehrsrechtsschutz – Versicherungsbedingungen (VRB). Die Zusage gilt …

Sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, geben Sie bitte die obige Schadennummer weiter. Bitte beachten Sie, …

Kein Hinweis auf die “eigenen” ADAC-Anwälte, kein unseriöser Versuch, Einfluß zu nehmen auf die Wahl des Versicherungsnehmers, um ihm einen billigen Vertragsanwalt auf’s Auge zu drücken. So geht es eben auch, das ist ehrlicher Versicherungsschutz.

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3 Kommentare zu „Keine Vertragsanwälte“

  1. RA Melchior sagt:

    “billigen Vertragsanwalt”? PROTEST !!!

  2. RA Hoenig sagt:

    “Billig” hat durchaus eine doppelte Bedeutung. ;-)

  3. RA Jede sagt:

    @ RA Hoenig: Der Gebrüder Grimm Deutsches Wörterbuch zählt vier Bedeutungen auf – und das 1854! Du hattest wahrscheinlich Goethe im Kopf:

    “Friedrich, der ausgelassene mensch, der gewöhnlich mehr wein als billig trank.”

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