Großes Lob an die ÖRAG

14. September 2006, 9:26 Uhr -- geschrieben von: RA Glienke                  Artikel drucken Artikel drucken

Rechtsschutzversicherungen machen öfter Probleme bei einer Deckungsanfrage in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten für ein technisches Sachverständigengutachten. Dies gilt insbesondere wenn bereits ein vom Gericht bestellter “Haus- und Hofgutachter” tätig war. Nicht so bei der ÖRAG. Deckungsanfrage nachmittags um 17.00 Uhr per Fax raus und schon um 18.11 Uhr trifft hier die Deckungszusage ein. Sehr lobens- und empfehlenswert.

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