Fragen über Fragen der Concordia

26. Mai 2005, 12:45 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig                  Artikel drucken Artikel drucken

Die Concordia schafft es mal wieder, den Verteidiger von seiner Arbeit für seinen Mandanten abzuhalten.

Der Vorwurf lautet: Parken eines LKW auf dem Gehweg mit Behinderung eines anderen LKW. Der Anhörungsbogen geht nicht an den Halter des LKW, sondern bereits an den Fahrer, meinen Mandanten.

Am 3.5.06 schildere ich der Concordia den Sachverhalt und bitte um Erteilung der Deckungszusage. Mit Briefpost (offenbar steht den Sachbearbeitern zeitweise kein Fax zur Verfügung) vom 9.5.06, hier eingehend am 11.5.05 schreibt der Sachbearbeiter, immerhin ein Assessor:
Für Ihr Schreiben vom 3.5.05 danken wir Ihnen.

Er nimmt sodann Bezug auf eine Klausel 16 zu § 26 ARB und trägt vor:
Im Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Verfahren nicht mit einer Entscheidung nach § 25 a StVG endet. Dieser Ausschluß entfällt, wenn der Führer des Kraftfahrzeuges feststeht.

Damit hat er Recht, der Herr Assessor. Deswegen schreibe ich ihm auch am 12.5.05 per Fax, daß der Fahrer feststehe:
Es ist, wie mitgeteilt, [Name des Mandanten].

Am 17.5.05 bitte ich den Mandanten, sich an den Versicherer zu wenden, um die Deckungszusage einzuholen oder aber meine Vorschußnote auszugleichen. Am 18.5.05 ruft der Mandant bei mir an, er habe mit dem Versicherer gesprochen. Was genau ihm der Bearbeiter dort mitgeteilt hat, hat weder er, noch ich richtig verstanden. Es ging um irgendwelche Abschleppkosten … ??

Heute endlich, am 26.5.05, reagiert der Herr Assessor mit einem – nota bene: – Fax an mich wie folgt:
Zur weiteren Bearbeitung bitten wie Sie um die Vorlage des Schriftsatzes, mit dem Sie die Fahreridentität Ihres Mandanten gegenüber der Bußgeldbehörde eingeräumt oder unstreitig gestellt haben.

Vorsorglich weist mich der freundliche Herr Assessor auf die “Vorlageobliegenheit gem. § 15 Abs. 1 a) ARB” hin.

Ich schicke dem Herrn gleich einmal den Link auf diesen Beitrag und bitte den Mandanten, sich um die Deckungszusage selbst zu kümmern. Er und alle anderen Versicherungsnehmer dieser Concordia sollten genau wissen, welche erheblichen Klimmzüge erforderlich sind, um eine Kostenzusage für deutlich unter 500,00 EUR zu bekommen. Die Verteidigung gegen solch ein Vorwurf ist ohnehin schon unwirtschaftlich. Wenn dann der Versicherer doppelt so viel Arbeit verursacht wie die Verteidigung, läuft der mit teuren Prämien erkaufte Versicherungsschutz ins Leere.

Es sei denn, der Versicherungsnehmer ist bereit, ein Zeit-Honorar für die Einholung der Deckungszusage an den Verteidiger zu zahlen. Dann wäre der Anwalt allerdings gehalten, die Verteidigung umzustellen und auf Unzurechnungsfähigkeit des Mandanten zu plädieren. Soweit kann es also kommen, wenn man bei der Concordia versichert ist.

Über die weitere Entwicklung diese Mandats werde ich hier berichten. Versprochen, Herr Assessor!

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2 Kommentare zu “Fragen über Fragen der Concordia”

  1. christian meint:

    tja, damit ist die concordia für mich gestorben, ich bin auf der suche nach einer versicherung, aber die auswahl wird immer enger, und das schöne daran, die versicherungen disqualifizieren sich selber :-)

  2. Sabrina meint:

    Sehr geehrter Herr Hoenig,

    auf eine Vortsetzung Ihres Falls darf man gespannt sein.

    Meinerseits kann ich nur sagen, das die Concordia Versicherung für mich sowie für alle mir bekannte Personen auf alle Zeit gestorben ist. Nicht weil ich Ihren Beitrag gelesen haben, nein, sondern weil die Concordia Versicherung ein Geschäftsgebaren an den Tag legt, was es so kein zweites Mal gibt!
    Dort gibt es anscheinend Unwissende bis in die Führungsspitze und das BGB kennt dort wohl niemand, die Anderen Gesetzesbücher mal ganz außer Acht gelassen.
    Bei mir weigert sich die Concordia Versicherung die Versicherungsdaten an meine neue Versicherung weiterzugeben. Als diese mich dann bat, selber mit der Concordia in Kontakt zu treten, erhielt ich eine dubiose “Sondervereinbarung” die ich bis zu dem Tag noch nie gesehen habe, geschweige denn die Unterschrift auf diesem Schriftstück geleistet habe. Inhalt dieser Sondervereinbarung ist, das ich die mir zustehenden Schadensfreiheitsrabatte einer dritten Person überschrieben habe, sowie das Nutzungsrecht für meinen PKW. Dies ist meinerseits natürlich wie bereits gesagt, nie geschehen! Reaktion meinerseits: Anzeige bei der örtlichen Kriminalpolizei. Außerdem habe ich die sachbezogenen Unterlagen and die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht im Internet unter http://www.bafin.de zu finden, weitergeleitet.
    Nach Anzeigenerstattung habe ich die Concordia erneut kontaktiert und um unverzügliche Mitteilung an meine neue Versicherung gebeten. Das darauf folgende Schreiben, vermittelt den Eindruck einer Erpressung man könnte es auch denn Versuch des “Mundtotmachens” nennen. Was meinerseits natürlich nicht in Frage kommt, die Sache wird nun auch weiter Ihre wege ziehen!

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