Einsicht bei der Concordia

22. August 2006, 8:50 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog                  Artikel drucken Artikel drucken

Rechtsanwalt Matthias Osterburg aus Brandenburg a.d.H. berichtet über eine positive Erfahrung, die er mit der Concordia gemacht hat:

Bislang hatte ich die Scheckzahlung von Rechtsschutzversicherern klaglos hingenommen. Seit einem Kontowechsel ist die Scheckeinreichung für mich schwieriger. So sandte ich den ersten danach erhaltenen Schecke (prompt von der Concordia) zurück und verwies ohne großes Federlesen auf das vom Kollegen Stefan Richter aus Berlin in Hannover erstrittene Urteil und auf die mir berichteten Erfahrungen der Kollegen Richter und Hoenig, daß die Concordia auch Überweisungen tätigen könne. Kommentarlos hatte ich wenige Tage später die Überweisung auf dem Konto. Danke Concordia und Danke an die Kollegen, die die Vorarbeit geleistet haben.

Der stete Tropfen hat den Stein gehöhlt. ;-)

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2 Kommentare zu „Einsicht bei der Concordia“

  1. RA Schulz sagt:

    Na bitte, geht doch. Wenn sie wollen, können sie.

    Schöne Grüße an die Havel

  2. RA Röcken sagt:

    Bei mir kam -wenn auch schnell- auf den angeforderten Vorschuss zunächst ein Scheck. Eingelöst und gut war es. In einer anderen Sache, welche kurz danach lief, kam auf den angeforderten Vorschuss prompt eine Überweisung (ohne Murren, ohne Kürzung). Bei der Advocard warte ich immer noch….

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