Eine Stellungnahme der ARAG zum RSV-Blog

Die Redaktion des RSV-Blog hat Post bekommen. Von der ARAG. Klaus Kozik, Hauptabteilungsleiter Rechts-Service der ARAG SE, möchte sich an der Diskussion im RSV-Blog mit einer Stellungnahme beteiligen. Er bittet die Redaktion, die Stellungnahme in der Kategorie „ARAG“ zu veröffentlichen. Selbstverständlich kommen wir dieser Bitte nach.

Liebe Betreiber, Redakteure und Autoren des RSV-Blog,

wir verfolgen aufmerksam alle Beiträge über die ARAG, die im Netz erscheinen, auch wenn sie einmal nicht die positiven Erfahrungen widerspiegeln, die viele unserer Kunden tagtäglich machen. Dennoch haben wir bereits vor einiger Zeit entschieden, uns nicht an Ihrem Blog zu beteiligen, denn wir haben den Eindruck, dass eine respektvolle, konstruktive Auseinandersetzung hier nicht gewünscht ist.

Solange sich die im Blog veröffentlichten Meinungen gegen unser Unternehmen richten, können wir mit Kritik gut umgehen, auch wenn sie unsachlich vorgetragen wird. Heute reagieren wir aber, weil wir die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeiterinnen schützen müssen, die wiederholt gezielt persönlich angegangen wurden.

Was ist passiert? Kürzlich wurde zum wiederholten Mal ein Briefkopf eingestellt, der persönliche Daten wie Namen und Kontaktinformationen unserer Mitarbeiterinnen erkennen ließ. Erst auf unsere ausdrückliche Aufforderung wurden die Dokumente nachträglich anonymisiert. Wir fragen uns, warum in einem Blog, der von Rechtsanwälten, also Organen der Rechtspflege betrieben wird, Personen von anonymen Nutzern in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Inzwischen häufen sich Kommentare zu „Frau Assessorin D“ und „Frau Assessorin W“. Dabei wird häufig eine Tonlage gewählt, die nicht nur unsachlich, sondern auch unangemessen und persönlich verletzend ist. Auch werden – unter dem Schutz der Anonymität – weiterhin vollständige Namen verwendet.

Dass ein zugelassener Rechtsanwalt andere Menschen im Netz als „Suppenkasper“ (RA Hönig in seinem Kanzleiblog) bezeichnet, führt in der Sache sicher nicht weiter. Jedenfalls können Mandanten sich auf diese Weise ein Bild von dem Konfliktverständnis des Anwalts machen und ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen.

Wir jedenfalls sehen von jeglicher öffentlicher Zurschaustellung ab und versuchen, Meinungsverschiedenheiten und fachliche Differenzen im jeweiligen Fall direkt und persönlich zu klären.

Freundliche Grüße aus Düsseldorf

Klaus Kozik
Hauptabteilungsleiter Rechts-Service
ARAG SE

Dazu ergänzen wir:

  • Den Link auf den Beitrag „Die ARAG und unsere Suppe“ im Blog der Kanzlei Hoenig Berlin haben wir gesetzt.
  • Der nicht anonymisierte Briefkopf wurde am bereits 7. Januar 2014 um 8:37 Uhr eingestellt und am 9.1.2014 nach eindringlicher Bitte der ARAG entsprechend angepaßt.
  • Die Namen der Autoren der jeweiligen Blog-Beiträge wurden in dem Standard-Theme der Blog-Software stets mitgeteilt; wir haben das Theme angepaßt, um sie noch deutlicher hervorzuheben.

18 Responses to “Eine Stellungnahme der ARAG zum RSV-Blog”

  1. anonymisiert sagt:

    Guten Tag,

    ich lese gerade diesen Beitrag. Und was liegt da auf meinem Schreibtisch? Ein (bzw. das) nette(s) Schreiben der Assessorin W. Darf sie jetzt auch in NRW ihren Unfug betreiben? Seufz.

  2. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Herr Kozik,

    die Vorgehensweise Ihrer „Assessorinnen/Assessoren“ in der Vergangenheit ( sei es nun Assessorin/Assessor X oder Assessorin/Assessor Y) erweckt leider in der Anwaltschaft einen konkreten Eindruck, nämlich dass Ihr Unternehmen eine konkrete „Strategie“ verfolgt. Diese „konkrete Strategie „erscheint dergestalt, dass Ihre Mitarbeiter(innen) gezielt geschult werden, Anwälten, die nicht in ihrem „Empfehlungsnetzwerk“ erscheinen, das Leben in querulatorischer Art und Weise so schwer wie möglich zu machen. Es erweckt den Anschein, als ob es Ihr Ziel ist, dass diesen Anwälten das Bearbeiten von rechtsschutzversicherten Mandaten derartig madig gemacht werden soll, dass diese die Finger davon lassen und Sie diese Mandate dann auf Ihre Empfehlungskanzleien steuern können. Es macht nämlich für einen betriebswirtschaftlich denkenden Rechtsanwalt einen beträchtlichen Unterschied, ob er zusätzlich zur Mandatsbearbeitung sich noch erfolglos mit zehn weiteren Schreiben mit Frau Assessorin X oder Frau Assessorin Y auseinandersetzen muss.

    Sollte dies so sein, dann darf ich Ihnen versichern, dass hierüber die verbleibenden „unabhängigen“ Rechtsanwälte nicht sonderlich „amused“ wären.

    Ich darf Ihnen auch sagen, dass eine derartige Strategie auch gegenüber Ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen verantwortlungslos wäre. Verantwortungslos wäre sie deswegen, weil Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (sei es Frau Assessorin X oder Frau Assessorin Y) den sämtlichen Frust der Anwaltschaft über diese Strategien zu ertragen hätten.

    Ein solcher Umstand macht grundsätzlich jeden Mitarbeiter krank. Es wäre ein bedauernswerter Umstand, falls die ARAG derartig rücksichtslos mit ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen umgehen würde.

    Ich hoffe sehr, dass diese „Umstände“ lediglich Eindrücke sind und eben nicht den Tatsachen entsprechen, denn dann wäre Ihr Kommentar in diesem blog leider auch „verlogen“, weil Sie sich vordergründig hinter Ihre Mitarbeiter stellen, während Sie selbst eine Unternehmensstrategie verfolgten, die für eine entsprechende Reaktion der Anwaltschaft verantwortlich wäre.

    Sollten die von mir geschilderten Eindrücke nicht den Tatsachen entsprechen, so mögen Sie doch bitte eine andere Variante überdenken. Möglicherweise ist es nicht Unternehmensstrategie der ARAG, Rechtsanwälte außerhalb Ihres Empfehlungsnetzwerkes zu schikanieren… Aber vielleicht verfolgen Ihre Führungskräfte im Bereich Schaden diese Strategie, um ihre persönlichen arbeitsvertraglichen Ziele zu erreichen.

    Wäre dem so, so betrachten Sie dies bitte, als entsprechende konstruktive Kritik, ein entsprechendes „Personalcontrolling“ an Ihren Führungskräften zu betreiben. Niemand in der Anwaltschaft wünscht sich trotz massivster Verärgerung über Assessorin X oder Assessorin Y psychische Erkrankungen dieser Mitarebiter. Für den Arbeitgeber verschwinden diese dann (ehemaligen) Mitarbeiter nach Ablauf der Befristung bzw. nach Kündigung. Die Mitarbeiter tragen jedoch die gesundheitlichen Folgen eines „Verheizens“ ggf. ihr Leben lang mit sich.

  3. anonymisiert sagt:

    Der Kollege Kratzer ……….Anmerkungen zu [Rest gelöscht. crh]

    • Bitte bleiben Sie sachlich, wenn Sie möchten, daß wir Ihre Kommentare veröffentlichen. RA Hoenig (crh)
  4. anonymisiert sagt:

    Ich betrachte mittlerweile Kunden bestimmter RS Versicherungen als nicht versichert und sage dies den Mandanten unter Vorschussanforderung. Alternativ besteht die Möglichkeit des Mandanten vorab eine Deckungszusage zu beschaffen. Die betroffenen Mandanten sind im Regelfall nicht über mich, sondern über ihre RS Verärgert.

  5. anonymisiert sagt:

    sehr geehrter Herr Kozik,

    bin seit 15 Jahren als Anwalt tätig, die grössten Probleme die ich mit einer RS bekommen hatte, waren die bei ARAG RS. ARAG verweigere z.B. permanet die Kostenübernahme für die Berufungsinstantz wegen “ angeblichen Erfolgslosikeit“.

    Selbst wenn man hinterher einen Vergleich abgeschlossen hatte, hat ihre Gesellschaft nicht gezahlt. Hier war immer die berühmte Ass. Frau D……..am Werk.

    Neulich wollte die ARAG nicht einmal den Mehrvergelich im Arbeitsrecht bezahlen, obwohl es dazu eine ständige Rechtssprechung des BGH gibt.

    Nach Ansicht der Staatsawanwaltschaft München I stellt die Täuschung über die Rechtslagen einen gewerblichen Betrug dar. Das sollte Ihnen vielleicht was zum nachdenken geben. So gesehen sind die Ausführungen des Kollegen Kratzers sehr wohl nachvollziehbar.

    Ich selbst, nach den Erfahrungen mit ARAG, würde Ihr Haus niemals empfehlen.

  6. anonymisiert sagt:

    ich finde es schön, daß hier mal ein anderer Blickwinkel beleuchtet wird. Während die Sachbearbeiter sich jeden Tag die Unzufriedenheit der Rechtsanwälte anhören müssen, werden in den oberen Etagen der Versicherer die Strategien geschmiedet. Deswegen verärgert mich auch der Kommentar von Herrn Kozik sehr. Es gibt zahlreiche Kolleginnen/und Kollegen, die unter der massiven Stress -und Arbeitsbelastung als juristischer Sachbearbeiter leiden. Dies wissen ihre Vorgesetzten auch ganz genau. Es ist ihnen aber egal. Während die Sachbearbeiter als Soldaten an die Front geschickt werden, sitzen die Vorstände und oberen Führungskräfte in ihren Sesseln und reflektieren ihre tollen Schadenszahlen. Das alles ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich, denn wir leben in einer Marktwirtschaft. Aber wenn dann Herr Kozik, vielleicht nur im Namen der ARAG, die Schuld auf andere schiebt, dann kann ich das so nicht stehen lassen. Leider fürchten sich viele juristische Sachbearbeiter davor, mal Klartext zu reden. Das Thema „befristete Arbeitsverhältnisse“ ist allgegenwärtig, aber so kann es nicht weitergehen. Die Betriebsräte schauen ebenfalls weg und lassen uns im Regen stehen.

    Das ist leider die Realität, aber vielleicht können wir auf diese Weise Herrn Kozik danken, denn vielleicht bringt er ein Umdenken in der Branche ins Rollen.

  7. anonymisiert sagt:

    Es ist wohl so, wie Kollegin Bokämper geschrieben hat:

    Die Marschrichtung wird von oben vorgegeben. Die Sachbearbeiter haben sich daran zu halten und in der Regel wenig Spielraum für eigene Entscheidungen (so denke ich).

    Die Sachbearbeiter sind die „Soldaten“, die an der Front den Mist ausbaden müssen, den sich die „Generäle“ in der Führungsebene ausgedacht haben.

    Wenn ein bestimmtes Versicherungsunternehmen immer wieder mit den gleichen Kürzungsversuchen auffällt, liegt das sicher nicht an dem einzelnen Sachbearbeiter.

    Wir als freie Rechtsanwälte sollten in der Lage sein, darauf angemessen zu reagieren. Das Mandatsverhältnis ist enger als das Versicherungsverhältnis. Und der Spruch „Versicherungen leben davon, nicht zu bezahlen.“ leuchtet dem Mandanten schnell ein.

  8. anonymisiert sagt:

    Nachdem ja mein letzter Beitrag offenbar der Zensur zum Opfer fiel, möchte ich den Gedanken nochmals auf den ursprünglichen Stein des Anstoßes lenken.

    Der Blog nutzt/nutzte Klarnamen bzw. (mehr oder minder deutlich zu erkennende) Namenszüge um eine/mehrere Sachbearbeiterinnen der ARAG mehr oder minder deutlich zu diffamieren bzw. an der Pranger zu stellen.
    Das mag keiner, auch keiner der hier Beteiligten, zumal ja angeblich um solche Sachlichkeiten immer bemüht.

    Der Brief des Herrn Kozik greift dies auf und zeigt – sachlich, deutlich und ohne jeden verbalen Angriff gegen diesen Blog – dass man dort über diese Diffamierungen sehr entsetzt ist und in Zukunft davon abzusehen bittet.
    Das ist legitim – das ist richtig !

    Was passiert ?
    Der gleiche Schimpf gegen die genannte Kollegin bzw. die ARAG selbst beginnt von Neuem. Es werden wirre Ideen von Soldaten und Generälen, dem „Verheizen“ an der Front und ähnliche Szenarien aufgebaut …….merkt das eigentlich noch jemand?
    Das ist kein Krieg der Welten, sondern ein Weblog über die Arbeitsweise von RA`n, Versicherern und den Schnittmengen der Arbeit dieser beiden Beteiligten !

    Es sollte langsam mal davon abgesehen werden, hier den ihre-(gute)-Arbeit-tuenden Mitarbeitern beider Seiten ständig nur das Schlechteste zu unterstellen. Die Versicherer sind keine bloßen Melkkühe, die just mal eben jede Rechnung begleichen (müssen), und die Kollegen hier im Forum auch keine fehlerfreien Ritter im Sinne der Mandanten…….hallo……auch Sie versuchen, möglichst gut und schnell ein Einkommen zu erwirtschaften, oder?

    Also: Bericht ja, Glaubenskriege nein – und Diffamierungen zu Lasten einzelner Mitarbeiter schon gar nicht.
    Insoweit hat Herr Kozik Recht und stimme ich ihm zu.

  9. anonymisiert sagt:

    Ich war als freiberuflich Tätiger und als Geschäftsführer einer GmbH mehrere Jahre bei der ARAG RS versichert.

    Unterschrieben habe ich den Vertag nach ausführlichen Gesprächen mit dem Werber. Mir ging es ausdrücklich um die Tätigkeit als Freiberufler und als Geschäftsführer einer GmbH. Diese Tätigkeiten seien versichert, behauptete der Werber.

    Tatsächlich war ich aber nur versichert als Wohnungsbesitzer und Kraftfahrzeughalter.

    Seit dem verzichte ich auf jegliche RS Versicherung. ARAG war mein Lehrer.

    Rechtstreite werden bei RS Versicherten meist in Abhängigkeit von der Meinung der RS Versicherung entschieden. Damit entscheiden tatsächlich nicht Richter, sondern Macher bei den RS Versicherungen. Das dürfte im Widerspruch stehen zu der angeblichen Unabhängigkeit der Justiz.

  10. anonymisiert sagt:

    @ Speedy Gonzales

    Von „Verheizen an der Front“ kann ich hier nirgends etwas finden.

    Und wenn Sie sich mit den Sachbearbeitern von Versicherungen einmal unterhalten, die mit den Anspruchstellern zu tun haben, dann fühlen die sich genau so: Sie müssen den Mist ausbaden, den sich die Führungsetage ausgedacht hat.

    Oft genug wollen die Sachbearbeiter anders (und einfacher) regulieren, aber sie dürfen nicht. Die Sachbearbeiter freuen sich nicht darüber, eine Akte 3x anpacken zu müssen, weil wegen irgendwelcher Kürzungen Beschwerden, Stellungnahmen oder sonstige Post eingeht.

    Das gilt nicht nur für den Bereich Rechtsschutz, sondern auch für den Bereich Kraftfahrthaftpflicht bzw. -kasko.

    Es gibt bzw. gab – zumindest bei einzelnen Versicherungen – schriftliche Arbeitsanweisungen: 1. Schadenposition x ist wie folgt zu kürzen
    2. wenn ASt sich beschwert und die Kürzung unter y € liegt, nachregulieren. 3. wenn ASt sich beschwert und die Kürzung über y € liegt, den Vorgang an Abteilung z abgeben. Dort wird dann entschieden, ob nachreguliert wird, oder man es auf einen Prozeß ankommen läßt.

    Und ob der Prozeß dann aufgenommen wird, wenn der ASt tatsächlich klagt, wird dann wahrscheinlich in einer weiteren Abteilung entschieden.

    Dem Sachbearbeiter wäre lieber, sofort in voller Höhe zu regulieren, und die Akte kann abgelegt werden (ohne Nachfragen, ohne Stellungnahmen, ohne Beschimpfungen).

    Aber die Führungsetage will es anders.

  11. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Herr Schälike,

    es erging Ihnen leider nicht anders wie sehr vielen Kunden bundesweit auch. Es werden von den Versicherern Versprechungen gemacht, um schnell einen Vertrag abzuschließen und anschließend kann sich keiner mehr an die Versprechungen erinnern. Das sind gravierende Missstände, die mit der Struktur innerhalb der Versicherungsunternehmen zu tun haben.

    Die hier angesprochenen „Missstände“ betreffen eine Situation, in der Versicherer versuchen, durch „Querulanz“ aus der Leistung herauszukommen bzw. ggf. durch diese Querulanz ihren Versicherungsnehmer auf einen anderen Rechtsanwalt zu steuern. Das ist ein mittelbarer Eingriff/Angriff in/auf die freie Anwaltswahl. Auf welche Rechtsanwälte dann gesteuert wird, kann sich jeder durchschnittlich intelligente Kunde sicherlich vorstellen. Der Versicherer verkauft diese Strategie dahingehend, dass er vorgeblich auf die „besseren“ Rechtsanwälte steuert. In Wirklichkeit geht federführend darum, auf den in der Gesamtheit „kostengünstigsten“ Rechtsanwalt zu steuern. Was glauben Sie denn, wieviele Rechtsanwaltskanzleien sich als „Vasallen“ der Rechtsschutzversicherer schon eine goldene Nase verdient haben? Nicht etwa weil sie im Einzelfall die höchsten Rechtsanwaltsgebühren erhalten haben, sondern weil ihnen massenweise von den Rechtsschutzversicherern die Mandate zugeschustert werden.

    Die von „Gwiadzdowski“ geschilderten Einzelfälle treten leider in Praxis nicht nur vereinzelt auf. Der Versicherer weiß, dass er in bestimmten Situationen zur Leistung verpflichtet ist, er sitzt es aber aus, um dann im Falle einer Klage ein Anerkenntnis abzugeben. Die Strategie geht auf, denn nur einer von zehn Versicherungsnehmern nimmt vermutlich eine Klage auf.

    Viele Versicherer wissen doch ganz genau, dass ein Rechtsstreit nur dann geführt werden kann, wenn er finanzierbar ist. Deswegen gibt es ja auch die vielzitierte „Hinhaltetaktik“ von Versicherern, über die vor kurzem auch der SPIEGEL berichtet hat. Ihre Feststellungen, dass auf diese Weise die RSVs auch die Rechtsfindung beeinflussen ist völlig zutreffend. Der Justiz spielt das doch in die Karten, denn auf diese Weise bleiben zahlreiche „zeitraubende“ Verfahren fern von der Justiz. Aber nehmen Sie es gelassen, denn eine „unabhängige Justiz“ gibt es ohnehin nicht. Es gibt einige „unabhängige Richter und Richterinnen“, die dann selbst Repressalien durch ihre „abhängigen“ Kollegen ausgesetzt sind. Dabei muss man den „abhängigen Richtern“ nicht immer etwas Böses unterstellen, denn viele realisieren ihre „Abhängigkeit“ gar nicht.

    @Speedy Gonzales:

    Sie bemängeln, dass die Sachbearbeiter/innen sich der Kritik in einem Internet-Blog aussetzen müssen? Warum sollen sie das eigentlich nicht? Die ARAG ist ein Unternehmen, dass im Publikumsverkehr nach außen auftritt und zwar durch ihre Vertriebsmitarbeiter und ihre Schadenssachbearbeiter. Es ist daher wie im Arbeitsleben sonst auch völlig normal, dass man sich Kritik aussetzt. Hier geht es offenbar schon darum, dass die Mitarbeiter/innen der ARAG noch nicht einmal ihren Namen in einem kritischen blog lesen wollen. Nach dem Motto „Ich schieße aus allen Rohren, aber auf mich darf niemand schießen?“ Ich kann mich doch auch nicht als Rechtsanwalt in eine Gerichtsverhandlung setzen und mir eine Plastiktüte über den Kopf stülpen und den Richter bitten, dass er jedesmal „peep“ sagt, wenn er meinen Namen nennen müsste.

    Ähnliches gilt übrigens auch für Sie. Während Sie sich herausnehmen, Kommentatoren oofenbar unterhalb der Gürtellinie anzugreifen, verstecken Sie sich hinter „Speedy Gonzales“, der schnellsten Maus aus Mexiko. Nach dem Motto „schnell eine Kanonensalve abfeuern und dann schnell ab ins Mauseloch der Anonymität verschwinden“….

  12. anonymisiert sagt:

    Wenn das Problem tatsächlich nicht die SB, sondern die Vorstände sind, gibt es ein ganz einfaches Mittel, den „Druck“ an letztere weiterzugeben und erstere zu entlasten. Offenbar wird von der Möglichkeit, Unstimmigkeiten zwischen RA und SB durch Vorstandsentscheidung klären zu lassen, nur unzureichend Gebrauch gemacht.
    Im Ergebnis ist es jedoch schlicht und einfach nur schade, daß die RSV mit dem Anwalt des VN, die ja beide auf der selben Seite stehen (sollten), häufig nicht an einem Strang zieht (und wenn ja, meist nicht in die gleiche Richtung, was in der Tat Energien bindet, die für den eigentlichen Fall dann natürlich fehlen)

  13. anonymisiert sagt:

    @ Nils Kratzer

    1. Kann ich in meinem Beitrag keinen „Angriff unter der Gürtellinie“ ersehen.
    2. Ist eine berechtigte Kritik – offen dem jeweiligen Ansprechpartner gegenüber ausgesprochen – völlig in Ordnung. Ob dazu aber auch ein spezieller MA eines speziellen VU gilt, der hier plakativ für die Kritik an den mutmaßlich falschen Verfahrensweisen seines Arbeitgebers nieder gemacht wird ohne sich dagegen direkt wehren zu können sei mal dahingestellt. Sie werden mich aber sicher diesbezüglich korrigieren können.
    3. da ich im Übrigen nicht als einziger „Bösewicht“ einen Nickname verwende, sehe ich dabei keinen Anlass Böswilligkeit zu vermuten.

    Im Übrigen: ¡Arriba!
    (`tschuldigung, der musste sein)

  14. anonymisiert sagt:

    Was soll die Lamentiererei über die (mehr oder weniger offene) Namensnennung? Ob nun Frau Ass. xyz oder Frau LL.M. abc oder wer auch immer, diese treten für die ARAG nach außen in Erscheinung, sei es nun eigenverantwortlich oder gemäß interner Weisung. Das Ergebnis ist jedenfalls oft katastrophal – und das muss die ARAG sich zurechnen lassen (die nicht umsonst absoluter Spitzenreiter mit 141 Einträgen hier im Blog ist.

    @ Speedy Gonzales: Hier wird nicht „zensiert“, wohl aber das Blog von Unsachlichkeiten freigehalten, für die das Redaktionsteam nicht auch noch die Verantwortung übernehmen will. I.Ü. siehe oben.

  15. anonymisiert sagt:

    Hallo Speedy Gonzales, ich forderdere Sie dazu auf, ihren wahren Namen zu offenbaren. Ich gehe davon aus , dass Sie, offenbar als treue Mitarbeiter der ARAG RS, mutig genug sind aus Ihrem Mauseloch heraus in die Öffentlichkeit zu treten. Alle andere sind nicht so scheu wei Sie. Es ist schon sehr seltsam, dass gerade die „ARAG Verteidger“ immer unter einem Nickname die Vorgehensweise der ARAG RS verteidigen. Zu meinem sehr sachlich gehaltenen Beitrag hat sich die maxikanische Maus überhaupt nicht geäussert.

  16. anonymisiert sagt:

    Ich muss sie enttäuschen – die mexikanische Maus ist in keiner Art und Weise Zahlungsempfänger der ARAG Versicherung !
    Überhaupt : wieso nur geht man immer davon aus, dass ich bei Kommentaren jeweils MA der einen oder anderen Gesellschaft sein sollte???
    Ich habe zwar ebenfalls mit diesen oder jenen Gesellschaften so meine mehr oder minderen Probleme, halte aber eine pauschale Schuldzuweisung nicht für angebracht. Aber offenbar scheint es hier nicht erwünscht, auch mal eine nicht dem Mainstream folgende Meinung zu vertreten ……..

  17. anonymisiert sagt:

    […] Eine Stellungnahme der ARAG zum RSV-Blog, […]

  18. anonymisiert sagt:

    Ich kann nicht verstehen, warum manche Kollegen so lange mit der ARAG korrespondieren. Bei uns gilt inzwischen die Devise, dass wir für die VN sofort Klage gegen die ARAG erheben, denn außergerichtliche Diskussionen sind mit denen sowieso überflüssig. So verdienen wir damit sogar noch Geld – und zwar auf deren Kosten, denn verloren haben wir noch nie. Damit geht auch der Einsparungsversuch nach hinten los. NUR SO respektive NUR DAMIT wird man den Versicherer wieder zu einem normalen Regulierungsverhalten bringen.
    Wir sind Anwälte! Wir klagen den ganzen Tag gegen Versicherungen. Es macht keinen Unterschied, ob der Gegner Haftpflichtversicherer oder eben Rechtsschutzversicherer ist. Also nicht rumhampeln mit denen sondern die Chance ergreifen, sogar noch zusätzlich auf deren Kosten zu verdienen!