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	<title>Kommentare zu: Die Württembergische, oder: „Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte“</title>
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	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 18:06:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: RA Eckhardt</title>
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		<dc:creator>RA Eckhardt</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 14:01:41 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Kollege,

meinem &quot;Vorredner&quot; muss ich bedingt Recht geben. Bei mir hätte der Vorgang bereits beim 3. Akt sein Ende gehabt. Aber nicht in Form der Deckungsklage. Die muss der Mandant nämlich auf eigenes Risiko erheben und Sie benötigen hierfür ja eine Vollmacht von ihm.

Nein, und gerade am Samstag auf einer Rechtsschutz-Fortbildung nochmals bestätigt: Nach Ablehnung neue Akte anlegen &quot;Mandant ./. WGV&quot; und Anwaltsvergütung als Verzugsschaden geltend machen. Die hierfür entstehenden (weiteren) Anwaltskosten inklusive. Damit bekommen Sie zweimal Geld und der WGV - Lernfähigkeit vorausgesetzt - wird das mit Ihnen kein zweites Mal versuchen. Argument: § 17 III ARB und Ihre vollständige &quot;Anlieferung&quot; aller benötigter Daten. -&gt; Fälligkeit des Leistungsanspruchs: laut BGH nach 2 - 3 Wochen, danach Verzug!!!

Alternative im Fall: RS meldet sich gar nicht (innerhalb der 2-3 Wochenfrist):

Nachfrist setzen und (eigene) Gebührenklage gegen den Mandanten androhen (tunlichst vorher mit dem Mandanten absprechen!!!), sowie darum bitten, dem Mandanten einen RA zur Verteidigung gegen die Gebührenklage zu benennen; nach Absprache verzichtet der Mandant &quot;selbstverständlich&quot; auf sein Auswahlrecht!

Folge: neuer RS-Fall bei der WGV mit weiterem Kostenaufkommen

Erhebung der Deckungsklage wäre dagegen Haftungsfall für Sie...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Kollege,</p>
<p>meinem &#8220;Vorredner&#8221; muss ich bedingt Recht geben. Bei mir hätte der Vorgang bereits beim 3. Akt sein Ende gehabt. Aber nicht in Form der Deckungsklage. Die muss der Mandant nämlich auf eigenes Risiko erheben und Sie benötigen hierfür ja eine Vollmacht von ihm.</p>
<p>Nein, und gerade am Samstag auf einer Rechtsschutz-Fortbildung nochmals bestätigt: Nach Ablehnung neue Akte anlegen &#8220;Mandant ./. WGV&#8221; und Anwaltsvergütung als Verzugsschaden geltend machen. Die hierfür entstehenden (weiteren) Anwaltskosten inklusive. Damit bekommen Sie zweimal Geld und der WGV &#8211; Lernfähigkeit vorausgesetzt &#8211; wird das mit Ihnen kein zweites Mal versuchen. Argument: § 17 III ARB und Ihre vollständige &#8220;Anlieferung&#8221; aller benötigter Daten. -&gt; Fälligkeit des Leistungsanspruchs: laut BGH nach 2 &#8211; 3 Wochen, danach Verzug!!!</p>
<p>Alternative im Fall: RS meldet sich gar nicht (innerhalb der 2-3 Wochenfrist):</p>
<p>Nachfrist setzen und (eigene) Gebührenklage gegen den Mandanten androhen (tunlichst vorher mit dem Mandanten absprechen!!!), sowie darum bitten, dem Mandanten einen RA zur Verteidigung gegen die Gebührenklage zu benennen; nach Absprache verzichtet der Mandant &#8220;selbstverständlich&#8221; auf sein Auswahlrecht!</p>
<p>Folge: neuer RS-Fall bei der WGV mit weiterem Kostenaufkommen</p>
<p>Erhebung der Deckungsklage wäre dagegen Haftungsfall für Sie&#8230;</p>
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		<title>Von: RAUG</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/die-wurttembergische-oder-%e2%80%9eman-kann-gar-nicht-so-viel-fressen-wie-man-kotzen-mochte%e2%80%9c/comment-page-1#comment-14653</link>
		<dc:creator>RAUG</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Oct 2008 17:57:22 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Kollege,

eines verstehe ich nicht: wieso endet das nicht mit

&quot;4. Akte
Heute habe ich Deckungsklage erhoben.&quot; ??

Mitfühlende Grüße

RAUG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege,</p>
<p>eines verstehe ich nicht: wieso endet das nicht mit</p>
<p>&#8220;4. Akte<br />
Heute habe ich Deckungsklage erhoben.&#8221; ??</p>
<p>Mitfühlende Grüße</p>
<p>RAUG</p>
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