DEURAG – Ohne Mahnung geht nichts

Zweifel an der Solvenz der DEURAG waren hier ja schon es öfteren geäußert worden, sie könnten begründet sein:

Meine erste Rechnung vom 13.o7.2009 wurde immerhin noch nach entsprechender Mahnung vom 29.o7. am o5.o8.2009 bezahlt.

Meine zweite Rechnung vom 19.o8. blieb trotz Mahnung vom o9.o9.2009 bis heute unbezahlt.

Ohne Mahnung geht also nichts – und mit anscheinend auch nicht mehr.

4 Responses to “DEURAG – Ohne Mahnung geht nichts”

  1. anonymisiert sagt:

    Darf eine Mahnung überhaupt mit Gebühren belegt sein? Die Hauptforderung ja, aber die Mahnung ? Mag sein, dass es rechtlich abgesegnet ist, aber rechtens ist es nicht. Mahnung = Rechnung. Oder eine Rechnung für die Mahnung? Warum dann erst ermahnen?

    Gemahnt wird zum Auffordern, und nicht um aus der Mahnung einen Gewinn zu ziehen.

  2. anonymisiert sagt:

    ??? Wer hat hier etwas von Gebühren für eine Mahnung gesagt ???

  3. anonymisiert sagt:

    Deurag Zahlungsmoral = schlecht

    Umso fragwürdiger der Verweis auf die APRAXA Anwaltsvermittlung auf der eigenen Seite…scheint ein geschlossener Kreis von Rechtsanwälten zu sein…da alle meine Berufskollegen, die pro Forma nach den Bedingungen dort angefragt hatten mit dem Hinweis „von weiteren Anfragen abzusehen „abgelehnt wurden…

  4. anonymisiert sagt:

    @ RA Greinwald: So weit ich weiß, herrscht dort strenger Gebietsschutz. Das ist vielleicht der Grund.