DEURAG – Lahmer Laden!

30. Dezember 2009, 19:26 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rechnungseingang für deutlich verfrüht hält, wurde bereits berichtet.

Dass man auch weitere zwei Wochen später immer noch keine Zahlung leistet, erscheint allerdings langsam frech.

Trackback setzen

Setzen Sie hier einen Trackback.

2 Kommentare zu “DEURAG – Lahmer Laden!”

  1. Tweets die DEURAG – Lahmer Laden! | RSV-Blog erwähnt -- Topsy.com meint:

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Joerg Muehrmann, KanzleiHoenigBerlin erwähnt. KanzleiHoenigBerlin sagte: RSV-Blog: DEURAG – Lahmer Laden!: Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rech… http://bit.ly/4u9NPY [...]

  2. Verteidiger meint:

    Wenn alle Gesellschaften lediglich einen Postrückstand von anscheinend 5 Wochen zu verkraften hätten, dann wäre bereits einer Unmenge von Mitarbeitern dieser Häuser sicher sehr geholfen.
    Manche Kanzleien sind mit einer ähnlichen Anzahl an Vorgängen ja offenkundig und nachvollziehbar eher selten bis gar nicht vertraut.

Kommentar hinzufügen