Der D.A.S. droht Kommentatoren des RSV-Blog

Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla aus München möchte den Leserinnen und Lesern die neueste Entwicklung in einer Abrechnungssache mit dem D.A.S. Rechtsschutz, München, nicht vorenthalten. Herr Dr. Pießkalla berichtet über Drohungen des D.A.S., nachdem der Kollege einen Beitrag über die WGV hier im RSV-Blog kommentiert und über das Regulierungsverhalten des D.A.S. berichtet hatte.

In dieser Angelegenheit geht es um den Anfall der Terminsgebühr für ein außergerichtliches Gespräch, durch das sich die Einreichung einer Klage erübrigt hat. Der D.A.S. vertritt die Ansicht, wir könnten die Gebühr nicht verlangen, dies u.a. mit folgender Begründung:

Eine Klageschrift wurde vorliegend noch nicht gefertigt. In einem Telefonat haben Sie versucht, mit der Gegenseite gerade deshalb eine Lösungsmöglichkeit zu finden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ein Klageauftrag war daher zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht erforderlich.

Nachdem ich am 28. August 2007 einen Kommentar zum Beitrag „WGV – Die Kreative“ im rsv-blog veröffentlicht habe, in dem ich die obige Aussage des D.A.S. sinngemäß wiedergab, bekam ich heute Post von der Schadensleitung. Neben einer Darstellung des Sachverhalt aus seiner Sicht kündigte der D.A.S. Folgendes an:

Sollten Sie weiterhin Veröffentlichungen über unser Regulierungsverhalten, insbesondere im Hinblick auf vorliegende Angelegenheit vornehmen, behalten wir uns auch insoweit rechtliche Schritte vor.

Gemeint ist offenkundig mein obiger Kommentar, den der D.A.S. übrigens auch als „wenig zielführend und zudem unangemessen“ betrachtet. Ich frage mich, worüber sich die Schadensleitung so echauffiert. Schließlich war es nichts anderes als eine rechtliche Stilbüte der D.A.S.-Sachbearbeitung, die ich wiedergab. Ich überlasse es den Kolleginnen und Kollegen, diese Auffassung zum RVG zu kommentieren.

Zur Androhung rechtlicher Schritte durch den D.A.S. erlaube ich mir den Hinweis, dass die Mitteilungsblätter des Münchener Anwaltvereins , Rubrik „Mitteilungen Archiv„) in mir den Verdacht nähren, dass dieser Rechtsschutzversicherer nicht zum ersten Mal versucht, Anwälte, die dessen Regulierungsverhalten rügen (ob gegenüber Mandanten oder im Netz), einzuschüchtern. Eine Lektüre der Mitteilungen sei hier wärmstens empfohlen. Lesenswert finde ich vor allem die April-Ausgabe 2007, Seite 8. Die Auffassung des dortigen Kollegen teile ich voll und ganz. Ich wäre interessiert, ob andere Kollegen ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Soweit die Zuschrift des Kollegen Dr. Pießkalla.

Die Redaktion zitiert zur Abrundung aus dem Schreiben des D.A.S., das in den Mitteilungen des Münchener Anwaltverein zu finden ist:

Wir betrachten Ihr Schreiben vom 13.02.2007 als einen zielgerichteten und empfindlichen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das Ihr Verhalten rechtlich unzulässig ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen.

Wir erwarten, dass Sie sich bis zum 09.03.2007 schriftlich bei uns für Ihr Schreiben entschuldigen. Ferner, dass Sie uns schriftlich bestätigen, künftig unseren Kunden gegenüber einen Wechsel der Rechtsschutzversicherung nicht mehr anzuraten.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Das RSV-Blog behält sich ausdrücklich vor, das Verhalten des D.A.S. auch künftig zum Thema der Beiträge zu machen. Vielleicht kommt ja irgendwann der Tag, an dem ein Kollege Positives über den D.A.S. zu berichten weiß. Bisher raten die meisten Autoren des RSV-Blogs davon ab, einen Versicherungsvertrag mit dem D.A.S. zu schließen bzw. empfehlen, Verträge mit dem D.A.S. zu beenden.

7 Responses to “Der D.A.S. droht Kommentatoren des RSV-Blog”

  1. anonymisiert sagt:

    Also mal wieder: Wenn einem sonst nichts mehr einfällt, droht man mit rechtlichen Schritten.

  2. anonymisiert sagt:

    Wer dem Link zur April-Ausgabe der Mittelungen des MAV folgt, sollte unbedingt auch noch auf S. 9 umblättern. Die Entscheidungsgründe des dort abgedruckten Amtsgerichtsurteils sind zumindest lesenswert^^

  3. anonymisiert sagt:

    Viel Spass der WGV bei Ihren rechtlichen Schritten. Damit kommen sie nicht mal in Hamburg durch. Frage mich, wie sie eigentlich Ihren Kunden die nächste Prämienerhöhung verkaufen wollen, die sie dann angesichts der verlorenen Prozesse wohl vornehmen müssen. Mit so einem faulen Zauber können die vielleicht Schüler beeindrucken, aber doch nicht die gestandenen Kollegen hier.

  4. anonymisiert sagt:

    Ja , ja. Es herrscht Krieg an allen Fronten.

    580.000 Besucher dieses Tagebuchs haben nach Lektüre dessen gähnend die Knöpfe ihres PC’s : Strg+Alt+Entf gedrückt, weil ihnen der „Krieg der Sterne“ interessanter erschien, als das, was hierin zu lesen war.

    Ich fasse zusammen:

    (1) Die gute alte BRAGO hatte über einen Zeitraum von ca. 14 Jahren keine Veränderung erfahren (sil.: Gebührenhöhe).

    (2) Eine Reform war dringend nötig und sollte 2004 in’s Leben gerufen werden.

    (3) Alle Beteiligten haben sich in Berlin am Runden Tisch getroffen. Konnten ihre Bedenken und Anregungen einbringen und haben an der Gestaltung der Reform maßgeblich mitgewirkt, also auch die Versicherungswirtschaft.

    (4) Kaum war die Reform geboren und hatte den Namen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bekommen, wurden in der Versicherungswirtschaft Stimmen nach Beitragserhöhungen laut (wer davon betroffen ist, kann dies selbst nachvollziehen, weshalb ich hierzu nichts bemerke).

    (5) Seit 2004 füllen Auseinandersetzungen über das „richtige“ anwaltliche Honorar die Akten des Anwalts. Dies beginnt bei der „Angemessenheit“, geht über die „0.9-Gebühr anstelle der 1.3-Gebühr“ und endet in einer Korrespondenzfülle mit Fragen, ob der Mandant mit dem VN verheiratet ist oder auf wen das verunfallte Fahrzeug zugelassen ist (alles Fragen, die der Versicherer selbst klären kann unter Zuhilfename seines Außendienstes), etc., etc. (die Reihe könnte Seitenlang weitergeführt werden).

    Wer, so fragt man sich, ist es wohl, der sich mit dem (neuen) System nicht abfinden kann und will.

    Wer ist es, der nun, nachdem eine neue Rechtslage geschaffen wurde, unter dem Tisch nachzubessern versucht (bayrisch: Wadln-beissen).

    Und nocheinmal: 580.000 Besucher haben eine undefinierte Ahnung davon, was derzeitig auf diesem Spielplatz gespielt wird.

    Und schließlich: Ich schätze es, immer noch mit vernünftigem Gegenüber einen kultivierten Korrespondenzgang zu haben. Dies macht sich im Fall bemerkbar und dies spürt auch der Mandant. Zu BRAGO-Zeiten war dies die Regel. Warum dies nun zu RVG-Zeiten anders wurde (da fällt mir nun wirklich nichts mehr ein).

  5. anonymisiert sagt:

    Die D.A.S.-Argumentation lässt sich schon durch den Gesetzeswortlaut widerlegen. Vorbemerkung 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG lautet wie folgt:

    „Die Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin (Anmerkung: dies ist nach BGH-Rechtsprechung auch ein Telefonat) oder die
    Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die
    Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen
    mit dem Auftraggeber.“

  6. anonymisiert sagt:

    Zitat:
    RA Richter meint:
    September 13th, 2007 at 16:28 Uhr
    Viel Spass der WGV bei Ihren rechtlichen Schritten. Damit kommen sie nicht mal in Hamburg durch. Frage mich, wie sie eigentlich Ihren Kunden die nächste Prämienerhöhung verkaufen wollen, … Zitat Ende

    Habe ich mich im obigen Teil verlesen, oder meinen Sie mit Ihrem Kommentar wirklich die WGV und nicht die D.A.S Herr Richter ?

  7. anonymisiert sagt:

    […] Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla aus der Münchener Kanzlei Pießkalla & Leitgeb hatte bereits im September 2007 über seine Erfahrungen mit dem D.A.S. berichtet. Seinerzeit ging es um Drohungen des Versicherers gegen seine Kritiker. Kollege Pießkalla berichtet erneut über den Ärger, den der Versicherer ihm und seinem Mandanten macht: Als Konsequenz zahlreicher negativer Erfahrungen mit der D.A.S.-Rechtsschutz ist unsere Kanzlei im Herbst 2007 dazu übergegangen, keine Direktabrechnungen mit dieser RSV mehr vorzunehmen. Dies lag u.a. an dem bereits hier im Blog veröffentlichten Vorfall. Konkret hatte uns die Schadensleitung München der D.A.S. – im Hinblick auf eine zwischen uns strittige Frage (Anfall der Terminsgebühr für ein außergerichtliches Einigungsgespräch) – angedroht, die Kammer zu informieren und “strafrechtliche Schritte” einzuleiten (Anm.: Die Kammer haben wir bereits informiert). Dieser Vorfall sucht seinesgleichen: Eine Rechtsschutz will die gerichtliche Klärung einer strittigen Gebührenfrage durch Androhung strafrechtlicher Schritte verhindern. […]