Der Bund der Versicherten zur Rechtsschutzversicherung

Der Bund der Versicherten berät zu Rechtsschutzversicherung und stellt dort u.a. folgende Thesen auf:

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach Bedarf „unter Dach und Fach“ sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden.

Eine These über die man zumindest streiten kann. Rechtsstreitigkeiten können einen jederzeit ereilen und kosten bekanntlich Geld.

Der Abschluss kann sinnvoll sein
· für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz)
· bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz)

Beides sehr zweifelhaft: Zunächst: Was ist ein Vielfahrer? Zwar steigt das Risiko eines verkehrsrechtlichen Schadensfalles sicherlich mit der Zahl der gefahrenen Kilometer, andererseits können auch und gerade „Wenigfahrer“ jederzeit in einen Rechtsstreit oder ei Bußgeldverfahren geraten. Zudem: Wenn Probleme am Arbeitsplatz schon „drohen“, ist es angesichts der Wartezeit von drei Monaten oft zu spät für eine Absicherung über die Rechtsschutzversicherung.

Tipp: Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Absicherung von kleinen Streitigkeiten ist nicht sinnvoll. Es sollten nur Prozesse um größere Summen versichert werden.

Jedenfalls im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes eine sehr fragwürdige These. Die Selbstbeteiligung beträgt meistens 100 – 150 €, damit wird z.B. anwaltliche Vertretung gegen ein Bußgeld in dieser Höhe wirtschaftlich sinnlos. Im übrigen ergibt sich häufig die Konstellation, dass ein Unfall sowohl Schadensersatzansprüche als auch ein Bußgeldverfahren auslöst. Manche Rechtsschutzversicherungen nehmen hier die Selbstbeteiligung zwei Mal: Einmal in der Bußgeldsache und einmal in der Zivilsache. Im übrigen sind die Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung oft nur wenig günstiger also ohne.

Vielleicht sollte der BDV mal jemanden fragen, der sich mit der Materie auskennt. 😉

4 Responses to “Der Bund der Versicherten zur Rechtsschutzversicherung”

  1. anonymisiert sagt:

    Richtig – dem BdV kann man ohne weiteres fehlenden Sachverstand unterstellen. Sehr oft – eigentlich fast immer – fehlt den Veröffentlichungen des BdV eine differenzierte Betrachtungsweise. Kritisch mit dem Produktangebot der Versicherer umzugehen ist grundsätzlich zu empfehlen und in allen Fällen hilfreich. Der „gewöhnliche“ Kunde orientiert sich beim Vergleich von Rechtsschutzversicherungen z.B. meist an der Höhe der Deckungssumme, statt an den Bedingungen und lässt sich damit glänzend in die Irre führen. Diese einfache Betrachtungsweise zeichnet auch die
    „Fachleute“ des BdV aus, die in vielen Fällen einfach nur dagegen sind und damit ihre Daseinsberechtigung auf einfache Art begründen wollen.
    Reinhard Durchholz, Versicherungsmakler

  2. anonymisiert sagt:

    Und was ist dann der Sinn einer RSV, wenn man diese dann erst noch selber auf Zahlung verklagen muss – der etwas überspitzte Grundtenor dieses Blogs? 😉

    Natürlich sorgen RSVen möglicherweise für eine gesteigerte Prozessfreudigkeit, denn man will ja auch mal was bekommen für sein Geld. Und das wiederum freut wen?

  3. anonymisiert sagt:

    BdV hin- oder her. Laut Stiftung Warentest kassieren bis auf zwei Ausnahmen nun alle Versicherer die Selbstbeteiligung nur einmal,
    wenn sich aus einem Lebenssachverhalt mehrere Streitigkeiten entwickeln. Außerdem empfiehlt sie Tarife mit Selbstbehalt. Das senke den Preis bei vielen Anbietern um fast 100 Euro im Jahr. Was stimmt denn nun?

  4. anonymisiert sagt:

    @ Sebastian: Am besten: Angebote einholen + vergleichen.