DAS treibt Kollegen in den Wahnsinn

Der Herr Kollege Dorell schrieb in einem Kommentar zu einem Beitrag über die ARAG folgenden Text, der es wert ist, „nach vorn geholt“ und diskutiert zu werden:

Mich treibt aktuell der DAS mit einer derartigen Abrechungspraxis in den Wahnsinn.

Ausnahmslos erfolgt eine Reduzierung der Geschäftsgebühr auf 1,0; immer mit dem identischen Textbaustein. Bestes Beispiel war eine verkehrszivilrechtliche Angelegenheit. Mit dem norwegischen Haftpflichtversicherer musste in englisch korrespondiert werden und die Sache war auch sonst kompliziert genug. Trotzdem vermochte man beim DAS nicht zu erkennen, weshalb hier eine Geschäftsgebühr von mehr als 1,0 gerechtfertigt sein soll.

Ähnlich verhält es sich mit dem WGV als gegnerischer Haftpflichtversicherer.

Ich denke allerdings nicht, dass es der Sache dienlich ist, dem Mandanten die Gebühren in Rechnung zu stellen und zum Wechsel des Versicherers zu raten. Ich für meinen Teil habe nunmehr beschlossen, die Gebühren gerichtlich geltend zu machen.

Sinnvoll könnte es sein, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Es erscheint richtig, dem Mandanten (und Versicherungsnehmer) deutlich zu machen, welche Leistung er sich beim DAS eingefangen eingekauft hat. Die allermeisten unserer Mandanten sind gescheit genug, die entsprechenden Konsequenzen aus so einem Regulierungsverhalten zu ziehen. Im übrigen spricht sich so etwas herum …

Im Einzelfall sollte man auch den folgenden Vorschlag eines anderen Kollegen prüfen:

Wegen der vom Versicherer zu Unrecht verweigerten Differenz wird gegen den eigenen Mandanten – nach Absprache mit ihm – Klage erhoben. „Seinen“ Versicherer sollte der Mandant dann nicht nur um Kostendeckung für diesen Prozeß bitten, sondern auch darum, ihm einen Kollegen zu vermitteln, der seine Interessen vertritt. Das könnte – insbesondere beim DAS mit seinen meist unberechtigten Kürzungen – zum Einlenken bringen, wenn auch nur ein Funken Verstand in der Vorstandsetage vorhanden ist.

Steter Tropfen höhlt den DAS.

4 Responses to “DAS treibt Kollegen in den Wahnsinn”

  1. anonymisiert sagt:

    es wäre wünschenswert evtl. eine Hitliste der Top/Flop Versicherung in GROBER Form zu bekommen, damit das Verhältnis RAe Mandant nicht beeinträchtigt wird.

  2. anonymisiert sagt:

    vielen Dank für das Feedback, selbstverständlich kenne ich als aufmerksamer Leser diese Aufstellung.

    Es stellt sich hier jedoch die Frage, wie hoch die Grau-Zone, also von nicht erfassten Probleme, ist.

    Daher ja auch meine Frage, wer „Anwalts-Liebling“ ist.
    Das ganze ist immer eine Ansichtssache bsw. „ist das Glas halb voll oder halb leer“?

  3. anonymisiert sagt:

    Vielleicht fragen einfach mal Ihren Lieblingsanwalt, welche Vorlieben er hat.