- RSV-Blog - https://rsv-blog.de -

D.A.S.: Honorar gibt es nur vom Gegner

Rechtsanwalt Ludwig Scheffler aus der Kanzlei Häring & Kollegen in Eichstätt [1] schickt der Redaktion einen Erfahrungsbericht über den D.A.S., der die schlechten Erfahrungen anderer Kollegen mit diesem Versicherer einmal mehr bestätigt:

Schnell sind sie ja bei der DAS. Nur leider gewöhnlich mit der Ablehnung von Ansprüchen. Auf eine Deckungsanfrage Anfang Oktober erhielt ich nach einer Woche die nette Auskunft:

„… wir übernehmen im Rahmen der ARB Rechtsschutz für die schuldrechtliche Auseinandersetzung.“

Soweit so gut, dachte ich mir. Am Ende des Faxes fand ich statt der sonst üblichen Zahlungsankündigung jedoch folgenden, für mich neuen Passus:

„Wir gehen davon aus, dass Sie die Kosten von der Gegenseite hereinholen.“

Auf meine sofortige Rückfrage, ob die DAS ernsthaft die Zahlung verweigert erhielt ich zwei Tage später die lakonische Antwort:

„Soweit die Gegenseite zur Zahlung verpflichtet ist, sollten die Kosten auch dort geltend gemacht werden. Der Rechtsschutzversicherer trägt nicht die Kosten, zu deren Erstattung ein Dritter verpflichtet ist.“

Erst auf meine Fristsetzung zur Zahlung mit dem Hinweis, dass die Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer vorzustrecken sind und dann erst im Wege des Regresses vom Gegner erstattet wird, erfolgte die Zahlung.

Es ging übrigens um den stolzen Betrag von gigantischen 46,41 Euro…

Der D.A.S. ist eben ein Versicherer, der sehr sorgsam darauf achtet, daß er keinen Euro zuviel ausgibt. Kostet es, was es wolle.

Die Versicherungsnehmer können sich bedanken, daß wegen dieses Verhaltens wertvolle Ressourcen beim Versicherer und beim Anwalt ohne Sinn und Verstand vergeudet werden. Jemand, der möchte, daß die Prämien, die er an einen Versicherer zahlt, sinnvoll verwendet werden, wird sich über solche Berichte sicher seine Gedanken machen.

Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "D.A.S.: Honorar gibt es nur vom Gegner"

#1 Kommentar von anonymisiert am 3. November 2008 00000011 19:20 Uhr 122573645707Mo, 03 Nov 2008 19:20:57 +0100

Und für solches Regulierungsverhalten gibt es dann jährlich auch die [2].

#2 Kommentar von anonymisiert am 5. November 2008 00000011 10:17 Uhr 122587662110Mi, 05 Nov 2008 10:17:01 +0100

… nur wenn ich mir oben die überarbeitete Beschwerdestatistik anschaue kommen DAS und ARAG doch noch ziemlich gut weg…

#3 Kommentar von anonymisiert am 5. November 2008 00000011 11:05 Uhr 122587954711Mi, 05 Nov 2008 11:05:47 +0100

Eine interessante Interpretation, das letzte Drittel soll „ziemlich gut“ gut sein.

So was ist bei mir definitiv ziemlich s c h l e c h t, da liegen nämlich zwei Drittel bessere davor!

#4 Kommentar von anonymisiert am 7. November 2008 00000011 11:41 Uhr 122605451811Fr, 07 Nov 2008 11:41:58 +0100

Ganz ausgezeichnet! Endlich findet der DAS selbst einmal klare Worte für seine gängige Regulierungspraxis. Versicherte des DAS müssen auf den Eintritt eines Schadenfalls gar nicht erst lange warten – der Schaden für den Versicherten besteht schon im Abschluss der Rechtsschutzversicherung selbst.
Mein Fazit:
Eine Versicherung die jährlich etwas kostet, die aber niemals zahlt – DAS braucht kein Mensch.

#5 Kommentar von anonymisiert am 7. November 2008 00000011 18:50 Uhr 122608024806Fr, 07 Nov 2008 18:50:48 +0100

@ iso:

Unter den Blinden sind die Einäugigen Könige :-)…

#6 Kommentar von anonymisiert am 21. November 2008 00000011 22:28 Uhr 122730288210Fr, 21 Nov 2008 22:28:02 +0100

hat man den Gegner eigentlich nicht ohnehin aufzufordern die Kosten zu zahlen? Gehört das nicht zu den Pflichten des Anwalts?

#7 Kommentar von anonymisiert am 21. November 2008 00000011 22:44 Uhr 122730385410Fr, 21 Nov 2008 22:44:14 +0100

@ Berg
Ja, sicher, das wird ja auch gemacht. Aber in der Zeit, die manche Gegner brauchen, bis sie zahlen, ist der Anwalt verhungert.

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber Mitleid gehabt und sich den § 9 RVG ausgedacht. Danach darf ein Anwalt von seinem Mandanten das voraussichtlich anfallende Honorar im Voraus verlangen. Und wenn der Mandant einen Vertrag mit einem Rechtsschutzversicherer hat, muß der Versicherer diesen Vorschuß an den Anwalt zahlen.

Sollte dann der seltene Glücksfall eintreten und der Gegner hat endlich Zeit hat, um zu zahlen, bekommt der Rechtsschutzversicherer das Geld. Wenn nicht, dann nicht. Und genau dafür bezahlt der Mandant (und viele andere) vorher bereits lange Zeit teure Prämien an den Versicherer.

Es gibt nun Versicherer, die haben das Prinzip verstanden. Und freuen sich, wenn sie ihrem Kunden helfen konnten. Das ist erfreulich.

Aber es gibt andere, die meinen, daß sie die Prämien ihrer Versicherungsnehmer lieber für sich selbst verwenden. Das ist ärgerlich. Deswegen sollte man um solche Versicherer besser einen grooooooßen Bogen machen.