D.A.S – 13 Euro sind viel Geld

11. März 2009, 16:34 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog                  Artikel drucken Artikel drucken

Rechtsanwalt Jochen Seeholzer aus Hamburg berichtet über seine Erfahrungen mit dem D.A.S.

Der D.A.S. erteilt für eine aussergerichtliche Angelegenheit Deckungszusage. Ich arbeite etc. Meine 1,5 Mittelgebühr begründe ich brav im Rahmen des § 14 I RVG.

Nun schreibt mir der D.A.S. zurück, ich könne ja nur eine 1,3 Gebühr abrechnen, ohne dies zu begründen.

Es geht um schlappe € 13,00….

So eine Knickerigkeit muß man eigentlich hier nicht weiter kommentieren. Der Versicherer selbst reagierte allerdings auf eine Protestnote des Kollegen. Er solle doch zufrieden sein, im Normalfall (!!) zahle der D.A.S. noch viel weniger.

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5 Kommentare zu „D.A.S – 13 Euro sind viel Geld“

  1. RA Kinder sagt:

    Der DAS ist eine ganz kuriose Versicherung: In einigen Bagatellsachen eines Mandanten, der auf Grund eines bestimmten Anlasses in einige Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, wird über Bagatellbeträge (aktuell geht es nach Abzug der SB um 5 (!) €) endlos debattiert; in anderer Sache wurde ein Vorschuss in vierstelliger Höhe innerhalb von 2 Wochen nach Kostenschutzanfrage ohne weiteres überwiesen. Da diese Sache aber von einer anderen, neuen SB bearbeitet wurde, kann ich der Dame keine große Zukunft beim DAS prophezeien.

  2. RA Kinder sagt:

    P.S.
    Da es ja nun auch bei Altverträgen möglich ist, am Wohnort des VN zu klagen, werde ich in diesem jahr dazu übergehen, Deckungsklagen zu erheben. Der Aufwand ist auch nicht höher als die endlose Korrespondenz mit einigen Versicherern.

  3. RA RW sagt:

    Immerhin – die D.A.S. antwortete fast immer zeitnah. Leider stieg aber mein Korrespondenzaufwand 2009 erheblich.

  4. schmid sagt:

    Es gibt auch Anwälte, die 39 Euro Mahnkosten bei armen Menschen per Mahnbescheid eintreiben und dann noch per Stempel von der Sekretärin “unterzeichnen” lassen. Was heißt denn hier “Kleinlich”. SIE sind doch das Problem, wenn Sie nicht auf Ihre 13 Euro verzichten können

  5. RA Gerlach sagt:

    @ schmid:

    Recht unsachlich Ihr “Beitrag”. Wieso sollte man als Anwalt (= Dienstleister!) auf Bezahlung für geleistete Arbeit verzichten ? Dann gerade noch, wenn die anfallenden Kosten von der Versicherung getragen werden müssen ?

    Arbeiten Sie kostenlos ?

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