über das eigenwillige Verständnis der Nr. 5115 VV RVG beim D.A.S. war hier [1] schon berichtet worden. Mein Versuch, D.A.S. Hinweis auf u.a. die dort erwähnten Entscheidungen zur Einsicht zu bewegen, scheiterte auch. Es rief lediglich ein Sachbearbeiter an und fragte, ob man sich auf die Hälfte der Gebühr 5115 VV RVG verständigen könne. Anderenfalls werde man es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.
Die wird es dann wohl geben – und natürlich hier präsentiert werden. 😉
Voraussichtliches Ergebnis: D.A.S. wird verurteilt, 160,55 € zu zahlen, daneben Anwalts- und Gerichtskosten i.H.v. 253,50 €.
Kommentare sind deaktiviert Empfänger "D.A.S. feilscht trotzig"
#1 Kommentar von anonymisiert am 18. April 2010 00000004 17:07 Uhr 127160684805So, 18 Apr 2010 17:07:28 +0100
Wir drücken Dir alles, was Du brauchst 😉
#2 Kommentar von anonymisiert am 19. April 2010 00000004 12:09 Uhr 127167538912Mo, 19 Apr 2010 12:09:49 +0100
Nicht einschüchtern bzw. abhalten lassen. Das ist das typische Verhalten in solchen Situationen. Wobei die Sachbearbeiter natürlich nichts dafür können, sondern entsprechend angehalten sind. Bundesweit lohn sich eine solche Politik natürlich.
Die Höhe der Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG ist gesetzlich vorgeschrieben. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum.
Auf in den Kampf Kollege!
#3 Kommentar von anonymisiert am 20. April 2010 00000004 14:50 Uhr 127177144502Di, 20 Apr 2010 14:50:45 +0100
Man sollte vielleicht mehr dazu übergehen, den Ombudsmann für das Versicherungswesen mit diesen Praktiken zu beschäftigen.
Wenn das 99-zigste Amtgericht hier seine x-ste Ansicht zu den Normen des VV/RVG veröffentlicht haben wird, so wird man feststellen, dass sich immer noch nicht um grundlegende Entscheidungen des BGH gekümmert wird, um sich dann – vermeintlich noch bestärkt durch diese erstinstanzlichen Erkenntnisse – zur Fortsetzung dieses kritisierten Unwesens zu entschließen.
#4 Kommentar von anonymisiert am 21. April 2010 00000004 9:45 Uhr 127183950809Mi, 21 Apr 2010 09:45:08 +0100
Die Taktik des Vrsicherers dürfte relativ klar sein. In tausend solcher Fälle gehen max. 50 den Gerichtsweg. Da kann man schon mal die geringen Anwaltskosten verkraften…
Die Masse machts…-)
#5 Kommentar von anonymisiert am 21. April 2010 00000004 9:55 Uhr 127184012109Mi, 21 Apr 2010 09:55:21 +0100
@ Nilsibabe:
Tja, da hilft nur eines: Die Bande verklagen, den Prozess gewinnen und das Ergebnis hier – und ggf. auch anderenorts – veröffentlichen, um so noch mehr „Geschädigte“ zu Klagen zu ermutigen. 😉
#6 Pingback von anonymisiert am 27. April 2010 00000004 10:59 Uhr 127236237010Di, 27 Apr 2010 10:59:30 +0100
[…] Rechtsschutzversicherung zur Einsicht zur bringen ist wirklich nicht einfach; man fragt sich schon, welche Interessen […]