Concordia und die Schecks

Es war ein K(r)ampf, aber nun gelingt es endlich auch der Concordia, sich – jedenfalls gegenüber meiner Kanzlei – der zeitgemäßen Zahlungsmethoden zu bedienen.

Obwohl ich mehrfach darum gebeten hatte, meine Kostenrechnungen *nicht* per Schecks zu „bezahlen“, ignorierten die Sachbearbeiter der Concordia meine Bitten und bestanden auf dieser mittelalterlichen Methode der Bezahlung und schickten mir Verrechnungsschecks – solange bis ich mich beim Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschwert habe. Ich war nicht bereit, die hohen Kosten, die vielen Mühen und zudem das Verlustrisiko für diese altertümliche Art der Bezahlung zu übernehmen.

Die Stellungnahme des Versicherers zu dieser Beschwerde zeugte von Unkenntnis der Rechtslage, aber man versprach der Aufsichtsbehörde, den Ausgleich meiner Rechnungen fortan per überweisung zu veranlassen. Das hat bis auf ein, zwei Ausnahmen dann auch geklappt.

Allerdings auch nur in meiner Kanzlei. Ein Berliner Kollege mußte sogar Klage erheben, damit die Concordia auch seiner Bitte um zeitgemäße Bezahlung seiner Rechnungen künftig entspricht.

Wer keine Schecks, sondern eine überweisung von der Concordia haben möchte, mag dem dortigen Herrn Bukies einen schönen Gruß von mir bestellen, dann klappt das auch. 😉

Gruß von
Carsten R. Hoenig

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