Archiv für die Kategorie „WGV-Vers“

WGV – Nr. 7002 VV/RVG

Mittwoch, 11. Oktober 2006

…. soeben schon wieder der neueste Gag dieses Unternehmen: Bußgeldsache

(1) Verwaltungsverfahren 20,- € (abgerechnet)

(2) gerichtliches Verfahren 20,- € (abgerechnet)

Antwort der WGV: “die Gebühr Nr.: 7002 VV /RVG beträgt 20,- €” (insgesamt).

Nach der Gebührenstruktur der Nr. 4000 ff. u. 5000 ff. ist längst geklärt, dass es sich bei (1) und (2) nicht um “dieselbe Angelegenheit” i.S.v. § 15 RVG handelt.
Aber, dass man irgendetwas angewiesen habe, so wie das früher allenthalben zu beobachten gewesen war, vermag man der erfrischenden Korrespondenz allerdings auch nicht zu entnehmen (und so warten sie, und warten, u.s.w.,u.s.f – und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute).

WGV – Akteneinsichtsgebühr

Dienstag, 10. Oktober 2006

Dieses Unternehmen schafft es doch immer wieder, in Bußgeldsachen die Zahlung der Schlußhonorarnote zu verschleppen, weil man angeblich einen Nachweis für die angefallene und offenkundige Gebühr gem. KV 9003 GKG benötige, deren Betrag niemals schwankt und immer 12,- € beträgt – und, sollte die Gebühr für eine weitere Akteneinsicht angefallen sein, dann eben auf den Betrag von 24,- € lautet.

PS.: Immer wieder schön zu lesen – diese Korrespondenz …..

WGV – die Bürokratische / Fortsetzung

Mittwoch, 26. Juli 2006

am 19.07.2006 wurde über diese Versicherung und diesen Vorgang berichtet.

Nachdem wir nun bereits den zweiten Auskunftswunsch beantwortet haben, folgt nun der Dritte auf dem Fuß.

Wir hatten der RSV die Gebührenrechnung über den genannten Kleinbetrag in Copie vorgelegt und im Übrigen mitgeteilt, dass die Sachbearbeitung im Ermessen des Anwalts liegt, wenn z.B. die Gerichtsakten zweimal zur Einsicht angefordert werden.

Nun soll, so die RSV, deren Anfrage vollständig beantwortet werden.

Das tun wir ! im Haus entsteht nun die Klagebegründung ….

Anmerkung: wenn man nicht mit dem Mandanten gegen diese RSV vor den Kadi ziehen und wenn man sich nicht von Kleingeistern den letzten Nerv rauben lassen will, dann muß (leider) § 9 RVG – die Vorschußpflicht- voll ausgeschöpft werden.

WGV – die Bürokratische

Mittwoch, 19. Juli 2006

Kostenrechnung vom 03.07.2006

Reaktion der WGV:  wir bitten um Mitteilung weshalb die Gerichtsakten 2x angefordert wurden. Für welche Position fällt der Betrag von Euro 5,10 an ?

Anm.: Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht nicht um die Bearbeitungsdauer, sondern darum, das die WGV, obgeich ihr eine Copie unsers Kostenblatts aus der Handakte vorliegt, an diesen Pobeln rummacht, und damit bereits einen höheren Verwaltungsaufwand bereitet, als die Summe der in Frage stehenden Gebühren ausmacht.

Nach unseren Erfahrungen mit dieser Versicherung : Typisch.

Beurteilung: nicht empfehlenswert

Nicht immer nur meckern

Freitag, 14. Juli 2006

Am Freitag, 30. Juni, erhielt ich einen Anruf von einem Rechtssuchenden, der dringenden Rat benötigte. Im Gespräch lobte er seine Rechtsschutzversicherung und ich sagte ihm noch, er solle sich mal nicht allzu sicher sein, dass diese meine Kosten übernehmen würde, denn es handelte sich um eine Angelegenheit, in der bereits ein Anwalt bezahlt worden war.

Es war einer dieser Fälle, in denen eine Abrechnung nach Gegenstandswert in der Regel für Zornestränen beim Mandanten führt (“So viel Geld für ein bißchen Quatschen?”). Eine Kopie meiner Rechnung kam daher in den dicken Ordner “Auf ewig offene Posten”, und ich stellte mich auf einen langen Kampf ein, mit Mahnbescheid, Versäumnisurteil und allem, was dazugehört.

Doch weit gefehlt: Das Geld ist da, und zwar komplett. Bezahlt von der WGV. Der Mandant scheint einen sehr guten Draht zu seiner Versicherung zu haben.

Wie die Sache wohl ausgegangen wäre, wenn er mich nicht am 30.6., sondern am 1. 7. angerufen hätte?

WGV – die Günstige

Montag, 10. Juli 2006

Die Honorarschlußnote v. 3.7.06 über 806,82 € beinhaltet 29,10 € Gerichtskosten. Am 6.7.06 kommt die Antwort: “Bitte senden Sie einen Beleg über die Gerichtskosten”.

Bearbeitungstakt: verdammt gut !

Regulierungsverhalten: bürokratisch !

Bin mal gespannt, welche Zeit die WGV braucht, um die Gerichtskostenbelege zu prüfen.

WGV: Frech, weil kommentarlos …

Samstag, 1. Juli 2006

… so hatte der Kollege Hoenig am 23.03.06 geschrieben. Das hat man sich dort zu Herzen genommen: es wird zwar weiter frech gekürzt, aber immerhin mit folgendem Kommentar (auf der Überweisung!):

“Wir haben einen nachvollziehbaren Vorschussbetrag angewiesen”.

Gefordert hatte ich bei Einspruchseinlegung gegen einen Strafbefehl wegen versuchter Nötigung und nachfolgender Verkehrsunfallflucht eine Grund-, Verfahrens- und Termins(mittel)gebühr und Nebenkosten, insgesamt 667,40 EUR. Wer kann mir helfen, die 400,00 EUR Vorschuss nachzuvollziehen?

Heute ist die Terminsladung zum 12.07.06 eingetroffen, ob der Mandant sich freut, wenn ich ihm sagen muss, dass er den Termin alleine wird wahrnehmen müssen, wenn sich sein Rechtschutzversicherer nicht schnellstens eines besseren besinnt?

WGV-Vers.

Montag, 12. Juni 2006

Antwort auf Vorschußanforderung (vor der Hauptverhandlung):

“Betrag: 100 €. Angemessener Vorschuß; bislang fand noch keine Hauptverhandlung statt”.

Anm.: Zum Frohlocken – diese Korrespondenz

WGV – Korrespondenzverschleppung

Montag, 29. Mai 2006

…. heute wieder das oft erlebte Spiel: “Bitte übersenden Sie das erwähnte Schriftstück, welches Ihrem Schreiben nicht beigefügt war”.

Dass diese Vorgänge sich immer wieder (und nur) bei RSV häufen ….

WGV-Vers. – “die Günstige”

Samstag, 20. Mai 2006

Nachdem “die Günstige” sich mit ihrem billigen Beitrag in die Werbung begeben hatte (und dies wohl auch im FinanzTest so ermittelt wurde), flattert mir doch heute wieder eine Akte auf den Tisch (Verkehrssache), eine Kostenvorschußanforderung ü/ 309,- € beinhaltend.

Ohne Schriftwechsel der RSV wurden 90,- € angewiesen.

Erst beim Akten- und Kontenabgleich konnte aus dem Kontoauszug entnommen werden, dass ein “frei verrechenbarer Vorschuß unter Berücksichtigung eines SB von 150,- €” anzuweisen gewesen sei.

Ja also, die sparen wirklich (sind ja auch Schwaben) – nicht mal die 5 Cent für ein Fax.

In diesem Mandat stecken jetzt schon 6 Wochen Arbeit. Die Vorschußrechnung ist auch schon annähernd 4 Wochen alt.

Hätte die “Ryan-Air der Deutschen Rechtsschutzversicherungsbranche” – wie alle anderen RSV auch- darauf hingewiesen, dass ein SB vorliegt, dann hätte man ja die Rechnung gleich dem Mandanten mitgegeben – und der Vorschuß wäre längst im Haus.

Jetzt befindet sich das Verfahren schon wieder in einem neuen Verfahrensstadium. Weitere Gebühren und Auslagen sind angefallen. Ein technisches Gutachten war in Auftrag zu geben und auszuwerten. Eine recht interessante Rechtsfrage steckt im Fall drin, die wir nach Abschluß der Sache in die Fachpresse geben werden /müssen (weil von allg. Bedeutung).

Aber der “Ryan-Flieger” glaubt an 69,- € herumpobeln zu müssen (was ihm nach eindeutiger Rechtslage untersagt ist).