Gern hätte ich einmal etwas Positives über diesen Rechtsschutzversicherer berichtet. Aber es ist alles beim alten: Seinem Namensgeber, dem stolzen Recken des Mittelalters (für Interessierte: http://de.wikipedia.org/wiki/Rolandslied), macht dieser Versicherer auch im 21. Jahrhundert keine Ehre.
Kein Schwert, das mutig Aktenberge durchschneidet. Kein kühner Angriff, dem Versicherten zur Hilfe zu eilen. Nur trister deutscher Versicherungsalltag:
Der Roland scheint weder in der Lage, in seinen Schreiben das Aktenzeichen des Empfängers anzugeben noch korrekte eigene Telefon- und Telefaxverbindungen. Ärgerlich und dumm, aber (leider) nicht neu und auch bei manch anderem Versicherer an der Tagesordnung. Das RSV-Blog hat auch darüber schon berichtet.
Aber: Nach dem Motto „Schlimmer geht immer“ hat der Roland im hart umkämpften Markt der Rechtsschutzversicherer nun ein echtes Alleinstellungsmerkmal gefunden:
- Der Roland produziert und sammelt ab sofort Altpapier!
Beispiel gefällig ?
Der Roland gewährt (im Jahr 2010) Kostenschutz für ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Soweit so gut. Es geht um unbezahlte Löhne in fünfstelliger Höhe. Der Prozess endet (im Jahr 2010) durch Anerkenntnisurteil. Der Arbeitgeber zahlt auch danach nicht. Kunden und Konten des Arbeitgebers sind bekannt. Darum wird (im Jahr 2010) als erste Vollstreckungsmaßnahme ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (“PfüB”) beantragt. Für diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme verdient der Anwalt natürlich ein Honorar. Es werden aber auch Kosten bei Dritten (Gerichtskosten für den Erlass des PfüB, Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellungen bei Banken und anderen Drittschuldnern) fällig, die jeweils sofort bezahlt werden müssen.
- Wer rechtsschutzversichert ist, bekommt diese Kosten von seinem Versicherer erstattet, wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, also auch wenn erst einmal „nichts zu holen ist“.
Die Kosten dieser (bisher leider erfolglosen) ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme rechne ich für meinen Mandanten also direkt mit dem Roland ab. Im Lauf von drei Monaten habe ich immerhin 130 € für Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten verauslagt. Das alles ergibt sich im Einzelnen aus meinen Schreiben an den Roland mit der dazugehörenden Rechnung, in der jeder einzelne verauslagte Betrag mit Namen und Datum ausgewiesen ist.
- Wer glaubt, dass diese Kosten einfach erstattet werden kennt den Roland nicht:

Mein Aktenzeichen ist nicht angegeben. Ärgerlich. Das Schreiben ist aber auch inhaltlich unverständlich. Denn:
- Das Urteil und die Zwangsvollstreckungsunterlagen werden hier natürlich noch benötigt. Schließlich hat der Mandant sein Geld noch nicht und muss die Zwangsvollstreckung also weiter betrieben werden.
Ein Anruf beim Roland soll Klarheit schaffen. Die angegebene Rufnummer ist am Dienstag aber fortlaufend besetzt.
Nun soll ein kurzes Telefax Klarheit schaffen. Die angegebene Telefaxnummer ist aber Dienstag und auch Mittwoch fortlaufend besetzt.
Ein weiterer Anrufversuch am Mittwoch bringt endlich ein Freizeichen.
Allerdings führt die Durchwahlnummer keineswegs zur zuständigen Sachbearbeiterin. Ich lande in einer Warteschleife. Tröstlich: Alle 40 Sekunden ertönt eine wohlklingende Frauenstimme vom Band mit beruhigenden Worten. Nach knapp drei Minuten bin ich dann endlich an der Reihe. Natürlich wieder nicht bei der Sachbearbeiterin. Ich bin mit einem Callcenter verbunden. Unter Angabe der Schaden-nummer frage ich nach, warum ich die Originalunterlagen an den Rechtschutzversicherer senden soll. Das konnte die freundliche, aber uninformierte Callcenterdame nicht beantworten. Erst jetzt werde ich zur Sachbearbeiterin durchgestellt.
Die teilt mir nun mit:



