Archiv für die Kategorie „Deurag“

DEURAG – Ohne Worte

Sonntag, 20. Juni 2010

Originalfax vom 11.o6.2010 an DEURAG:

in obiger Angelegenheit bitte ich nunmehr zum dritten Male um Erteilung der Kostendeckungszusage für das erstinstanzliche Verfahren. Wie bereits mitgeteilt, hat die gegnerische Versicherung auf mein Forderungsschreiben vom 27.o4.2010 bisher in keiner Weise reagiert. Da sich der Unfall bereits vor zwei Monaten ereignete, ist meinem Mandanten ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar. Daher darf ich nun um unverzügliche Erteilung der Kostendeckungszusage bitten.

Reaktion bis heute? Keine!

DEURAG – Geht’s auch mal ohne Mahnung?

Freitag, 21. Mai 2010

In diesem Blog war je sogar schon die Solvenz der DEURAG bezweifelt worden. Tatsächlich fällt gerade diese Gesellschaft immer wieder dadurch negativ auf, dass Rechnungen anscheinend grundsätzlich nicht zeitnah, sondern immer erst nach der ersten bzw. sogar zweiten Zahlungserinnerung bezahlt werden.

Muss das sein?

DEURAG – Lahmer Laden!

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rechnungseingang für deutlich verfrüht hält, wurde bereits berichtet.

Dass man auch weitere zwei Wochen später immer noch keine Zahlung leistet, erscheint allerdings langsam frech.

DEURAG – Nur nicht so schnell!

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Telefonische Anfrage bei DEURAG wegen meiner vor drei Wochen per Fax übersandten Vorschussnote. Kurze knappe Antwort: Na, so schnell können wir nun auch nicht.

No comment.

DEURAG Mandatssteuerung

Mittwoch, 16. Dezember 2009

In einem Versicherungsschein der DEURAG fand ich folgende Textpassage:

Gemäß § 5 (3) c) ARB ist eine Selbstbeteiligung von 300.- EUR vereinbart. Die Selbstbeteiligung ermäßigt sich auf 150.- EUR, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird.

Eigentlich haben Rechtsschutzversicherungskunden freie Anwaltswahl. Eigentlich … ;-)

P.S. Abgesehen davon, dass eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung ohnehin eher nicht empfehlenswert ist.

DEURAG – die wollen nicht schreiben

Freitag, 25. September 2009

Bei der DEURAG bleiben Anfragen unbeantwortet, man will nur telefonieren und nichts schreiben. Gibt es da etwas zu verbergen?

DEURAG – Ohne Mahnung geht nichts

Freitag, 25. September 2009

Zweifel an der Solvenz der DEURAG waren hier ja schon es öfteren geäußert worden, sie könnten begründet sein:

Meine erste Rechnung vom 13.o7.2009 wurde immerhin noch nach entsprechender Mahnung vom 29.o7. am o5.o8.2009 bezahlt.

Meine zweite Rechnung vom 19.o8. blieb trotz Mahnung vom o9.o9.2009 bis heute unbezahlt.

Ohne Mahnung geht also nichts – und mit anscheinend auch nicht mehr.

DEURAG – zahlt drauf

Freitag, 25. April 2008

In einem anderen Beitrag hatte ich bereits mitgeteilt, dass ich im Namen meiner Mandantin Vorschussklage gegen die DEURAG eingereicht habe.

Die DEURAG hat den klageweise geltend gemachten Betrag dann jedoch nach Einreichung der Klage bei Gericht doch noch bezahlt (wenngleich nach mehreren Mahnungen und Klageandrohungen). Damit war der Klagegrund weggefallen und es musste nur noch über die Kosten des Rechtsstreits entschieden werden.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden nun durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 18.04.2008 der DEURAG auferlegt, nachdem diese ihre Kostentragungspflicht sogar anerkannt hatte. Damit hat die stetige Zahlungsverzögerung der DEURAG nichts als Kosten produziert.

Liebe Mitarbeiter der DEURAG:

Es wäre mir viel lieber, Sie würden die berechtigten Ansprüche Ihrer Versicherten auf Freihaltung von den Rechtsanwaltskosten anerkennen als durch wiederholte Zahlungsverweigerung unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu produzieren, welche die Arbeitskraft des mandatsbearbeitenden Rechtsanwaltes binden. Diese Arbeitskraft wäre nämlich viel besser in die Belange Ihrer Versicherten investiert !

DEURAG – ein Trauerspiel…

Dienstag, 18. März 2008

In einer extrem umfangreichen Arzthaftungsangelegenheit (bereits über 100 Stunden investierte Arbeitszeit) vertrete ich eine Frau und ihre beiden Söhne, 5 und 12 Jahre alt, gegen den Träger eines Klinikums, in dem der Ehemann der Frau und Vater der Kinder nach einer Operation verstorben ist.

Die Leidensgeschichte des Mannes gleicht einem Martyrium: nach einer Routineoperation (Entfernung von Gallensteinen) wird eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung festgestellt. Der Mann wird in den folgenden 40 Tagen insgesamt 23 mal (!) folgeoperiert, weil seine gesamten inneren Organe in Mitleidenschaft gezogen sind. Der Mann stirbt schließlich an den Folgen einer Sepsis und multiplem Organversagen.

Die Deckungsanfrage für die außergerichtliche Vertretung an die DEURAG geht am 27.03.2007 raus und enthält eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Ich teile mit, dass ich die Krankenunterlagen anfordern muss (die bei mir mittlerweile zwei große Leitz-Ordner einnehmen).

Die Antwort kommt unerwartet schnell am 30.03.2007:

„Wir gewähren Deckungsschutz für die auf eine Beratung beschränkte Tätigkeit.“

Das ist ja toll … Leider habe ich die Mandanten schon beraten und deshalb auch extra die Deckungszusage für die außergerichtliche Vertretung beantragt.

Warum diese Deckungszusage so zögerlich daherkommt, erschließt sich beim Weiterlesen:

>„Kostenschutz besteht nur für die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund einer Falschbehandlung, jedoch nicht für die Recherchen, ob überhaupt ein Rechtsverstoß seitens des Behandlers bzw. der Klinik vorliegt.“

>>Ach ja ? Das sehen die Entscheidungen des OLG Celle, Urt. v. 18.01.2007, 8 U 198/06, VersR 2007, 1122-1124 und des OLG Köln, Urt. v. 16.04.2002, 9 U 129/01, ZfSch 2002, 495-497, aber ganz anders.

>Am 03.04.2007 lege ich also nach und weise den Sachbearbeiter höflich auf sein Versehen hin. Am 04.04.2007 kommt auch schon die Deckungszusage

>„… zunächst für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. Die Deckungszusage erfolgt zunächst nur dem Grunde nach […]“

>>Na bitte, geht doch ! Aber mir schwant nichts Gutes. „Nur dem Grunde nach“ kann doch nur heißen, dass man nachher meinen Streitwert drücken möchte … Honi soit qui mal y pense …

>Mit Schreiben vom 25.09.2007 lege ich der DEURAG auf 14 (!) Seiten dar, was sich in der Angelegenheit so alles ereignet hat und welchen Schmerzensgeldbetrag ich als angemessen erachte.

>Diesmal lässt man sich mit einer Antwort schon etwas mehr Zeit. Mit Schreiben vom 04.11.2007 erinnere ich höflich an die Beantwortung meines Schreibens vom 25.09.2007. Und siehe da, es kommt, wie es kommen musste: mein Streitwert wird mit Schreiben vom 16.11.2007 als zu hoch erachtet:

>„… benötigen wir eine Bezifferung unter Bezugnahme auf Hacks-Ring-Böhm bzw. einschlägiger Entscheidungen“.

>>Klar, kein Problem, meinen Fall hat es in der Form ja sicher schon gegeben. Wie der Sachbearbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung am Telefon auch so schön zu mir sagte: „so ein schlimmer Fall ist mir in 20 Jahren noch nicht untergekommen“.

Mit Schreiben vom 20.11.2007 weise ich auf die einschlägige OLG- und BGH-Rechtsprechung zur Unverbindlichkeit von Schmerzensgeldtabellen und die Notwendigkeit einer Einzelfallgerechtigkeit hin.

>Die Antwort der DEURAG kommt mit Schreiben vom 10.12.2007 und hinterlässt eine nachhaltige Störung meines Rechtsverständnisses:

DEURAG wohl doch zahlungsunfähig?

Donnerstag, 21. Februar 2008

Wir haben berichtet, daß sich uns in der Vergangenheit der Verdacht aufdrängte, daß die DEURAG in ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten sich befindet.

Dieser Verdacht erhärtet sich bei uns, nachdem seit fast einem Jahr die DEURAG Rechnungen nur nach letztmaliger Mahnung und Telefonanruf mit erheblicher Verspätung zahlt. Dieses werden wir nicht mehr länger hinnehmen und geben unser heutiges Anschreiben an die DEURAG unkommentiert zur weiteren Information wieder:
Rechtsschutz- / Schadennummer xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeachtet unserer Erinnerung vom 25.1.08 haben Sie unsere Endabrechnung in der Sache xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxx vom 29.11.07 über 656,98 € und in der hiesigen Sache unsere Vorschußrechnung vom 25.1.08 über 873,64 € nicht ausgeglichen.
Sollten wir bis zum 5. März 2008 keinen vollständigen Zahlungsausgleich erhalten, werden wir Ihrem VN die Kosten zum Soll stellen. Sie dürfen dann Ihrem VN auch erklären, warum der Rechtsanwalt seines Vertrauens von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen wird.
Ferner haben wir festgestellt, daß seit fast einem Jahr von Ihrem Unternehmen Rechnungen nicht beglichen werden und Sie erst nach letztmaliger Mahnung und Telefonanruf mit teilweise monatelanger Verspätung zahlen.
Da dieses Vorgehen in Ihrem Unternehmen mittlerweile Methode hat, werden wir Mandanten, die bei Ihnen rechtschutzversichert sind, die Kosten künftig direkt zum Soll stellen und diese auffordern, mit Ihnen direkt abzurechnen. Wir werden diesen Mandanten die Gründe für unser Vorgehen auch ausführlich erläutern.
Da wir Ihr Vorgehen im vergangenen Jahr nur noch mit Liquiditätsschwierigkeiten uns erklären können, werden wir im Interesse der Versichertengemeinschaft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen über eine bei Ihnen möglicherweise bestehende Zahlungsunfähigkeit informieren müssen.
Mit noch freundlichen Grüßen
Handschumacher