Archiv für die Kategorie „ARAG“

ARAG – die Beste lt. TÜV

Samstag, 15. August 2009

….. na, wo die wohl vom TÜV hingeguckt haben ?

ARAG: Bei den Beschwerden ganz vorn

Montag, 3. August 2009

Neben der Finanztest und dem RSV-Blog ist die Beschwerde-Statistik, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) geführt wird, eine aufschlußreiche Informationsquelle.

Seit Jahren veröffentlicht die Versicherungsaufsicht eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik.

heißt es auf der Website des BAFin. Hier gibt es eine Excel-Tabelle über die Beschwerden der Verbraucher über Versicherungsunternehmen im Jahre 2008.

Ich habe die nach Versicherungsnamen geordnete Original Tabelle umsortiert und nach Beschwerde-Quoten sortiert.

Die ARAG schneidet wie erwartet schlecht ab.

Dabei sind natürlich die Unternehmen herausgefallen, die keine Angaben über die Anzahl der Versicherten gemacht haben (Hier gibt es “meine” Excel-Tabelle.)

Bemerkenswert ist hier, daß die Statistik der BAFin mit der Finanztest und den Rechtsanwälten, die hier im RSV-Blog über ihre Erfahrungen berichten, übereinstimmt: Die ARAG ist ein Versicherer, den man nicht empfehlen kann, sondern über den sich Mandanten wie Rechtsanwälte wohl mit Recht beschweren. (ARAG und Allrecht sind über die selbe Telefonnummer und Adresse zu erreichen; deswegen habe ich sie zusammengefaßt.)

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

Mittwoch, 22. Juli 2009

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.

ARAG – die preiswerte …

Freitag, 10. Juli 2009

Es geht einmal mehr wieder um die erkleckliche Gebührendifferenz von (186,24-46,41=) 139,83 €. Die Angelegenheit liegt im Mietrecht (da wo RSV bekanntlich immer kräftig mit dem Beitrag hinlangen). Eine Betriebskostenabrechnung war streitig. Der Hausverwalter (HV) wollte 120 € nachfordern. Die Gesamtabrechnung lag bei 1340 €. Wie sich bei der Vertragsprüfung herausgestellt hatte, existierte für den Gesamtbetrag keine wirksame Rechtsgrundlage. Folge Rückforderungsansprüche.

Die RSV zahlt 46 €. Zwischenzeitlich habe ich wegen dieser Sache ca. 0,75 cm Akte. Und was kommt von der RSV: Rechtsprechungszitate. Doch wohlgemerkt nur Zitate (von amtsrichterlichen Urteilen !) – keine Copien, keine Fundstellen, einfach nix.

Na gut ich weiß ja, dass diese RSV meine Qualitäten zu schätzen weiß und deshalb auf Zugriffsmöglichkeiten meinerseits im fundus vertraut. Und siehe da, was sagen (zumindest eines) die Urteile:

Siehste da

P.S.: zum heulen …..

Der Rechtsservice der ARAG

Montag, 6. Juli 2009

Der aktuelle Dauerbrenner der ARAG ist in unserer Kanzlei die Unfähigkeit der dortigen Mitarbeiter, unsere Aktenzeichen zu zitieren. Dieses freundliche Anschreiben des Versicherers erreichte uns heute:

rechtsservice

Die dicke, fette Nummer in der Mitte dieses Schreibens ist übrigens die Schadennummer des Versicherers – eine für uns ganz wichtige Information. Unser Aktenzeichen suche ich allerdings vergeblich. Auch auf den Anlagen findet sich nur ein falsch zitierter Stummel unseres Nümmerchens.

Spannend ist auch, wer hier freundlich grüßt: Der “Rechtsservice der ARAG”, wer oder was immer das auch sein mag.

ARAG – eine helle Freude

Mittwoch, 1. Juli 2009

Den Mitarbeitern der ARAG gelingt es einfach nicht, ein paar simple Zahlen und Buchstaben abzuschreiben. Ich hatte bereits im April darüber berichtet, daß dieser Versicherer unsere Aktenzeichen entweder gar nicht oder oft nur verstümmelt mitteilt und uns dadurch die Zuordnung von Zahlungen zu den Mandaten erheblich erschwert. Deswegen habe ich mich auch beschwert. Damit uns die Arbeit erleichtert wird.

Genützt hat es nichts. Immer wieder kommen hier die (gekürzten) Versicherungsleistungen ohne unser vollständiges Aktenzeichen an. Immer wieder fragen wir dann nach. Immer wieder erhalten wir dann nachträglich ein Fax mit der zum Verbuchen der Zahlung notwendigen Information.

Jetzt hat die ARAG eine neue Idee. Sie schreibt uns nicht mehr unser Aktenzeichen auf, sondern ruft an und gibt es uns telefonisch durch. Nun haben wir die Schreibarbeit.

Es ist immer wieder eine helle Freude, mit diesem Versicherer zusammen zu arbeiten.

ARAG – Eigenlob

Donnerstag, 4. Juni 2009

Wer diese Tage die Beitragsrechnung dieser RSV im Briefkasten vorfand, durfte erfahren, dass das Unternehmen seine Beiträge gesenkt hat. Das alljährliche Spiel, nun einmal anders herum. Die Begründung: “Die Schadenskosten sind gesunken”.

Nicht zu erfahren ist, wie sich dies im Einzelnen darstellt und wie sich diese Entwicklung zeitpunktbezogen vollzogen hat. Natürlich ist dies für diesen Fall (Absenkung) nicht so sonderlich interessant, denn die Haushaltskasse wird ja ab jetzt weniger belastet.

Doch wer fragt danach, ob diese Absenkung der Beiträge auch anders ausfallen hätte können. Nicht einmal der “unabhängige Prüfer” wird bemüht, der sich die Kenndaten des Unternehmens mal angeschaut hat und zu dem Ergebnis gelangen konnte: “Jetzt wird’s aber Zeit”.

Na gut sei’s drum, Preisanpassungsklausel hin und § 307 BGB her, wenn es um die Indikatioren einer Veränderung nach oben oder nach unten geht. Jedenfalls kann man im beiliegenden Merkblatt lesen:

  • 600.000 Fälle abgewickelt
  • 180 Mio Euros in die Hand genommen
    (macht pro Fall rd. 300 Euros aus).

In welchem Verhältnis das Beitragsaufkommen zum Aufwand steht, das bleibt offen. Warum sich der Aufwand, das Schadensaufkommen, wohl reduziert hat ? Daran, dass es den Spezialisten gibt, den diese RSV kennt, den sie empfiehlt und mit dem sie zusammenarbeitet (10.000 RAe), kann es nicht liegen. Denn von den bearbeiteten 600.000 Fällen hatte das Unternehmen gerade mal 100.000 Kunden eine Empfehlung erteilt (1/6). Also muß es doch auch irgendwie mit den, die restlichen 500.000 Fälle bearbeitenden, anderen Anwälten zusammen hängen, dass das Schadensaufkommen gesunken ist.

An den etwa zu teuren RVG-Gebühren kann’s auch nicht liegen, denn die wurden seit 2004 auch nicht verändert, d.h. jetzt gesenkt. Damals lautete aber der Slogan, dass wegen der Gesetzesänderung die Beiträge angehoben werden müssten.

Bleibt noch die Spekulation, dass ARAG-Kunden weniger streiten (oder man liest in diesem Blog und unter diesem Stichwort nach).

Und noch etwas: Wenn man die Summe der Beitragseinnahmen durch die Anzahl von Versicherten teilte, dann könnte errechnet werden, wieviele Jahre an Beiträgen im Schnitt investiert werden müßten, um den Deckungsbeitrag für die durchschnittlichen Kosten pro Einzelfall aufzubringen. Natürlich muß noch ein Verwaltungskostenaufwand oben drauf geschlagen werden. Da zeigt sich, ob man ein teurer oder ein billiger Kunde ist.

Schnelle Reaktion der Allrecht/ARAG

Montag, 18. Mai 2009

Diesmal habe ich etwas Positives zu berichten. Und zwar von der Allrecht, die von den Schadenssachbearbeitern der ARAG verwaltet wird.

Morgen ist in einer Verkehrsstrafsache Termin zur Hauptverhandlung vor dem AG Tiergarten. Ein Blick ins Aktenkonto zeigte, daß die Vorschußforderung i.H. der Mittelgebühren noch offen war. Ein Anruf beim Schadenssachbearbeiter ergab, daß diese die Vorschußrechnung nicht erhalten haben, obwohl sie über das Schadensnetz des GdV versandt wurde.

Statt langer Diskussion erfragte der Schadenssachbearbeiter M. die Rechnungshöhe und wies diese sofort zur Zahlung verbunden mit der Bitte an, die Rechnung noch einmal zu faxen.

Das ist eine positive Erwähnung hier wert!

Zwei Entscheidungen zugunsten der ARAG

Dienstag, 5. Mai 2009

Daß ARAG-Mitarbeiter das RSV-Blog lesen, ist bekannt und erwünscht. Bisher haben sie aber noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auch über die Kommentar-Funktion zu den Beiträgen zu äußern. Auch das wäre erwünscht.

Aber immerhin bekommen wir ab und zu direkte Post per eMail. So auch am 2. April 09. In einer eMail bittet ein Mitarbeiter der ARAG um eine weiterführende Information und liefert uns gleich zwei Entscheidungen des Amtsgericht Neukölln und des Amtsgericht Köpenick. Im Anschreiben dazu heißt es:

…. möchten wir Ihnen zwei Entscheidungen als Anlage überlassen (Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 26.03.2009, 12 C 354/08 und Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 18.11.2008, 7 C 129/08). Können Sie zur objektiven Berichterstattung auch diese Urteile in Ihrem RSV-Blog nennen? Vielen Dank.

Selbstverständlich kommen wir dieser Bitte mit Freude nach.

Es geht in den beiden Entscheidungen um die Höhe des Verteidigerhonorars in Bußgeldsachen. In beiden Fällen entschied das Gericht jeweils, daß dem Verteidiger des Versicherungsnehmer der ARAG weniger zustünde, als er berechnet hatte. Wir möchten hier nicht auf die Einzelheiten der Urteile eingehen, die kann der Interessierte in den veröffentlichten Entscheidungen nachlesen.

Allerdings muß sich der Versicherer die Frage gefallen lassen, was er durch diese Entscheidungen gewonnen hat? Es gibt sicherlich mindestens ebenso viele Entscheidungen mit einem entgegen gesetzten Ergebnis. Dies bedeutet de facto: Die Erhebung einer Klage führt in etwas 50 % der (meist vergleichbaren) Fälle zum Erfolg, in den anderen 50 % eben nicht. Die Erfolgsaussichten sind mithin schlicht nicht kalkulierbar. Das weiß der kundige Rechtsanwalt genauso wie die kundige Rechtsabteilung der ARAG.

Es ist aber bemerkenswert, daß die ARAG trotzdem dieses Risiko eingeht, sich erst einmal stur stellt und dann abwartet, wie sich die Sache weiter entwickelt.

Was aber nicht weiter verwunderlich ist. Denn welcher wirtschaftlich denkende Versicherungsnehmer erhebt tatsächlich wegen eines relativ geringen Betrages schon eine Klage? Das sind wohl die wenigsten. Allein aus diesem Blickwinkel heraus lohnt sich eine Leistungsverweigerung durch den Versicherer. Am Ende liegt die “Erfolgsquote” deutlich über den genannten 50 %.

Womit der Versicherer aber auch rechnen sollte: Der Versicherungsnehmer wird sich überlegen, ob er den Vertrag bei so einem Versicherer fortsetzt. Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers wird ARAG-Kunden nicht mehr ganz so freudig empfangen wie Versicherte anderer Unternehmen. Und es wird über ein solchen Verhalten der ARAG gern und oft berichtet, um andere Mandanten vor dieser Praxis zu warnen.

Wer erst einmal in der Situation ist, gegen “seinen eigenen” Versicherer, an den man vielleicht jahrelang teure Prämien gezahlt hat, klagen zu müssen, hat so oder so verloren. Deswegen sollte man sich überlegen, bevor man einen Vertrag mit der ARAG abschließt, ob man dieses Risiko eingehen möchte.

Wir jedenfalls raten davon ab, sich mit der prozeßfreudigen ARAG einzulassen.

ARAG: Ihre Meinung ist uns wichtig

Montag, 4. Mai 2009

Ich hatte im Auftrag unseres Mandanten dessen Versicherungsvertrag mit der ARAG gekündigt. Die zahlreichen Gründe für die Kündigung kann man hier im Blog nachlesen.

Wie gewünscht übermittelte der Versicherer uns die Kündigungsbestätigung. Und einen Fragebogen, mit dem nach den Gründen für die Kündigung gefragt wird. Und das, obwohl die Mitarbeiter der ARAG hier mitlesen.