Archiv für die Kategorie „ARAG“

.. and the winner is: ARAG

Freitag, 3. Dezember 2010

In der rechten Spalte dieses Blogs finden sich die Namen der Rechtsschutzversicherer nebst den dazugehörigen Beiträgen. Auch wenn diese Zahlen sicherlich anhand der Größe des jeweiligen Versicherers zu relativieren sind und nicht alle Beiträge negative Kritik beinhalten, fällt eines auf: ARAG führt haushoch mit (derzeit) 107 Einträgen.

Mag sich also jeder seinen Teil dazu denken. ;-)

ARAG – Kürzt und kürzt

Freitag, 3. Dezember 2010

In einer Bußgeldsache erreichte mich ein Telefax der ARAG bezüglich der Honorarabrechnung. Unser Aktenzeichen war – natürlich – nicht korrekt angegeben, sondern auf zwei Zahlen reduziert, gleichzeitig wurde aber ausdrücklich um Angabe der dortigen Schadensnummer gebeten.

Im Übrigen bestand das Fax weitgehend aus den üblichen Textbausteinen, wonach „alltägliche Bußgeldverfahren” (natürlich) „in den unteren Bereich des jeweiligen Gebührenrahmens einzuordnen” sind. So weit, so schlecht – aber bekannt.

Hübsch der Widerspruch in dem Text: Heißt es eingangs: „Nach den uns vorliegenden Unterlagen und den Kriterien des § 14 RVG …”, wird am Ende ausgeführt: „Ausführungen zu den Kriterien des § 14 RVG erfolgten nicht”.

Übrigens: Honorarschuldner ist der Mandant. Üblicherweise sind die Honorarrechnungen also an diesen zu richten. Nicht üblich dürfte es hingegen sein, hierbei eine ausführliche Begründung hinsichtlich der „Kriterien des § 14 RVG” mitzuliefern.

Warum sollte das also anders sein, wenn der Anwalt als kostenlose (!) Serviceleistung seine Rechnung direkt an die RSV schickt? Hiervon kann allerdings zumindest im Falle ARAG wohl nur dringend abgeraten werden.

ARAG und die schlechte Leistungsmoral

Freitag, 3. Dezember 2010

Ein “Versicherungsmensch” schreibt an die Redaktion:

Immer wieder schmunzle ich über die ARAG Beiträge in dem Blog. Es werden hier massiv günstige Prämien für den Kunden angeboten. Die Folge ist natürlich die schlechte Leistungsmoral.

Es ist gut, daß nun auch diejenigen, die Versicherungsverträge vermitteln, erkennen, daß die ARAG nun wirklich kein Versicherer ist, den man empfehlen kann. Was nützt dem Versicherungsnehmer eine niedrige Prämie, wenn er im Leistungsfalls entweder teilweise auf den Versicherungsschutz verzichten oder aber noch einmal tief in die eigene Tasche greifen muß.

Kürzungen durch die ARAG

Mittwoch, 10. November 2010

Unser Kollege RA Bauer teilte uns folgendes mit:

“Die ARAG kürzt in vorliegender OWi meine auf die ‘Mittelgebühr’ ausgestellte Kostennote trotz Hinweis auf die Wichtigkeit der Angelegenheit für den Mandanten. Die Verkehrsordnungswidrigkeit soll mit 4 Punkten sowie einem Fahrverbot bestraft werden, für den Mandanten der dieses Jahr bereits ein Fahrverbot ‘absitzen’ durfte wäre ein weiteres Fahrverbot berufsrechtlich der finale Todesstoß in seiner Branche als Außendienstmitarbeiter, der tagtäglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Eine Bestätigung des AG, dass für den weiteren Fall von Fahrverboten eine Kündigung droht interessiert die ARAG nicht. Die ARAG hält weitere daran fest, dass OWis lediglich mit einem unter der Mittelgebühr liegenden Satz zu entlohnen sind….”

Die Frau Schmidt von der ARAG

Donnerstag, 16. September 2010

Die Finger reichen nicht mehr, um zu zählen, wie oft ich die ARAG gebeten habe, unser Aktenzeichen vollständig anzugeben. Die Mitarbeiter bei diesem Versicherer scheinen damit völlig überfordert zu sein.

Und die Herrschaften der Leitung, Herr ppa. Richter und Herr ppa. Ruzas, bekommen es offensichtlich auch nicht in den Griff, die Daten-Erfasser in ihrem Hause dazu zu bringen, ein paar Ziffern sauber abzutippen.

Aber die Frau Schmidt von der ARAG, die macht es nun richtig: Sie gibt sich gar nicht mehr mit unserem Aktenzeichen ab. Die Frau Schmidt von der ARAG läßt es gleich vollständig weg.

Und wo die Frau Schmidt von der ARAG gerade beim Weglassen ist, spart sie sich dann auch noch den Namen unserer Kanzlei bzw. meinen Vornamen. Alles überflüssiges Zeug. Wer braucht das schon.

Und das Kürzen der Vergütung mit der ARAG-üblichen Arroganz, das hat die Frau Schmidt von der ARAG auch richtig gut drauf.

Kein Problem, liebe Frau Frau Schmidt, wir rechnen das dann mit dem Mandanten ab und zeigen ihm anschließend Wege auf, wie er sich von diesem Chaosladen Versicherer trennen kann.

Denn von Versicherern, die mit Zahlen nicht umgehen können, sollte man sich besser fernhalten.

ARAG und die Aktenzeichen

Donnerstag, 12. August 2010

Es gibt Versicherer, die versuchen, unnötige Arbeiten zu vermeiden. Und es gibt die ARAG.

Gebetsmühlenartig habe ich die ARAG aufgefordert, unsere Aktenzeichen nicht zu kürzen, sondern sie bei der Korrespondenz und bei Zahlungen vollständig anzugeben. So machen wir das nämlich auch mit den Versicherungs- und Schadennummern dieses Versicherers. Das schafft im Alltag für alle Beteiligten Erleichterung.

Offenbar scheint aber das schlichte Abtippen von Zahlen und Buchstaben die Mitarbeiter bei der ARAG vor größere (intellektuelle?) Probleme zu stellen.

Wir haben mal wieder eine Zahlung von diesem Versicherer erhalten. Diesmal hatte der Versicherer unser Aktenzeichen nicht gekürzt. Nein, der Mitarbeiter der ARAG hat es vollständig vermieden, uns einen Hinweis zu geben, auf welche Sache wir die Überweisung buchen sollten. Wir kamen also wieder einmal nicht umhin, dem Chaos-Laden zu schreiben und ihn um die Angabe unseres Aktenzeichens zu bitten. Heute, sechs Tage später, hat sich jemand herabgelassen und uns ein Fax geschickt:

Bemerkenswert ist nicht nur, daß der Weg vom ARAG-Faxgerät bis zum ARAG-Eingangsstempel fünf Tage braucht. Zu erwähnen ist auch die ungelenke Art, wie die ARAG unsere Anfrage beantwortet und unser Aktenzeichen übermittelt. Aber solche gepflegten Umgangsformen scheinen dem Versicherer ohnehin nicht sehr fremd zu sein.

Spannend ist übrigens, daß das, was dieser Primarschüler der ARAG da auf’s Papier gebracht hat, mit unserem Aktenzeichen allenfalls eine gewisse Ähnlichkeit hat. Aber wir konnte nun mit ein wenig Ermittlungstätigkeit – nach einer knappen Woche – die Zahlung zuordnen.

Ach, so. Es ging um 8,93 Euro. Der Aufwand und die Verbuchung dieser Überweisung hat ein mehrfaches davon gekostet.

Liebe Versicherungsnehmer, wenn Sie demjenigen, der Ihre Interessen wahrnehmen soll, richtig gute Laune machen wollen: Verzichten Sie darauf, den Versicherungsschutz bei diesem Versicherer einzukaufen. Mandanten sollten Ihre Rechtsanwälte nicht mit der ARAG foltern.

Update:
Hier noch eine Gutschrift der ARAG von heute:

Wenigstens der Name des Versicherungsnehmers steht im Verwendungszweck, aber für welches Mandat der Betrag ist, dürfen wir mal wieder selbst erraten. Ich frage dann eben nochmal nach, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

ARAG-Inkasso

Donnerstag, 10. Juni 2010

Ist es nicht nett, was die ARAG ihren „besseren” Kunden als Service anbietet? Das ARAG-Forderungsmanagement:

Herzlich willkommen bei der TRANSCOM CMS Forderungsmanagement GmbH. Als ARAG Rechtsschutz-Kunde können Sie schnell und unkompliziert Ihre offenen Forderungen von Experten bearbeiten lassen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein ARAG Rechtsschutz-Vertrag für Selbstständige, Firmen-Rechtsschutz oder Kompakt-Rechtsschutz (ab ARB 2005 bzw. ARB 2007M) oder ein Aktiv-Rechtsschutz Immobilie für Vermieter.

Das anonyme Massenabfertigung in einer Inkassobude für ARAG viel preiswerter ist als Forderungseinzug durch Anwälte, der i.d.R. durchaus mitversichert sei dürfte, ist natürlich nur ein angenehmer Nebeneffekt. ;-)

ARAG verweigerte zu Unrecht Deckungsschutz gegenüber opendownload-Abofalle

Dienstag, 27. April 2010

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 26.03.2010 vorgeworfen, zu Unrecht einem rechtsschutzersicherten Mandanten den ihm zustehenden Deckungsschutz für eine negative Feststellungsklage verweigert zu haben, nachdem dieser die Internet-Raubritter vergeblich außergerichtlich zur Berühmungsaufgabe aufgefordert hatte.

ARAG – Sparen, nicht zahlen

Dienstag, 27. April 2010

Der Kollege Witopil beschwert sich hier über die zögerliche Schadensregulierung bei der ARAG. Mich wundert’s nicht:

Offensichtlich versucht man dort zu sparen, um irgendwann einmal meine Gebührennote vom 16.o2.2010 ausgleichen zu können, die trotz Erinnerung vom 26.o2. und Mahnung vom 18.o3.2010 nach wie vor offen ist, zwischenzeitlich also seit 9,71 Wochen oder auch 69 Tagen. ;-)

ARAG – auf ein Neues ….

Montag, 26. April 2010

Es existieren nun reihenweise Entscheidungen zur Mittelgebühr (unter denen kein Geringerer als der BGH versammelt ist).

Nach Vorschußanforderung (welche auf der Basis der Mittelgebühr berechnet wurde) will nun erst einmal geprüft werden, welchen Umfang und welche Schwierigkeiten (§ 14 RVG) diese Angelegenheit aufweist.

Wahrscheinlich steht in den Arbeitsunterlagen der RSV (§ 14 ARAG-VG), dass in solchen Fällen dann ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu Gunsten der RSV vereinbart wurde. Denn was wird geantwortet (hier weiter lesen) ?