Archiv für die Kategorie „Allianz“

Allianz – schnell und ungekürzt!

Dienstag, 7. November 2006

Da traut man seinen Augen kaum:

Ich muss als Vorgeschichte erwähnen, dass es in der vorliegenden Sache sehr geeilt hat und ich daher die Deckungszusage für die aussergerichtliche Geltendmachung bei der Allianz telefonisch eingeholt habe. 15 Minuten später kam sie bereits per Fax. Da sich die Angelegenheit innerhalb eines Tages sehr zugespitzt hat, rief ich erneut bei der Allianz an.

Anliegen: Deckungszusage für gerichtliche Geltendmachung. Die zuständige Sachbearbeiterin forderte nur die Vollmacht und eine Kurzbeschreibung der Angelegenheit an und ich hatte wiederum 15 Minuten später die Zusage für die gerichtliche Deckungszusage.

Meine Zielstrebigkeit scheint dem Gegner unheimlich gewesen zu sein, so dass wir uns doch noch ohne einen Rechtstreit einigten (Klageschrift war schon im Entwurf im PC).  Ich schickte der Allianz meine Rechnung über 1,3 Geschäftsgebühr, 1,5 Einigungsgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Heute früh traue ich meinen Augen kaum:

Der volle Betrag ist auf dem Kanzleikonto eingegangen.

Keine Nachfragen.

Keine Kürzung der Geschäftsgebühr.
Keine Diskussion über die Terminsgebühr.

Allianz – inkompetent und schlafmützig II

Dienstag, 17. Oktober 2006

Ich erinnere an meinen Beitrag vom 27.09.06. Dort hatte ich geschildert, dass die Allianz trotz Zahlungszusage (nach anfänglicher Deckungsverweigerung) vom 24.08.06 bis dahin noch immer nicht die Vorschussrechnung vom 07.08.06 beglichen hatte. Vor 1 Woche sah ich – nach mehrfachem telefonischem Intervenieren des Mandanten bei der Allianz und Zahlungsversprechen des Sachbearbeiters – bei noch immer fehlendem Rechnungsausgleich keine andere Möglichkeit mehr, als meinem Mandanten mitzuteilen, dass ich nun ohne Zahlung meine Tätigkeit bis zum Rechnungsausgleich einstellen muss. Heute, am 17.10.06 sind die knapp 700 EUR hier endlich eingegangen.

Fazit: rund 2 1/2 Monate seit Rechnungsstellung und rund 1 3/4 Monate seit Deckungszusage habe ich auf einen nicht einmal sonderlich hohen Vorschuss warten müssen, weil ein schlafmütziger Sachbearbeiter nicht in die Gänge gekommen ist. Der Mandant ist verärgert – zumindest über die Allianz. Wem soll so ein Verhalten nutzen, was wird damit bezweckt?

Allianz – inkompetent und schlafmützig

Mittwoch, 27. September 2006

Hatte ich nicht kürzlich erst ein Lob an die Allianz verteilt: schnell und unkompliziert? Die Allianz die kann’s auch anders:

Nachdem eine fantasievolle (inkompetente?) Sachbearbeiterin meine Deckungsanfrage vom 07.08.09 mit Vorschussforderung abschlägig beschieden hatte, weil der Kauf von Aktien (die der Mandant bezahlt, aber nier erhalten hatte) “Spiel- und Wettverträgen” vergleichbar sei (mein Posting vom 24.08.06), war nach Frau Inkompetent nun Herr Schlafmütze an der Reihe. Der hat zwar mit Schreiben vom 24.08.06 die Deckungszusage erteilt, zum Ausgleich meiner Vorschussrechnung vom 07.08.09 war er – trotz zweier Weckversuche des Mandanten – bislang nicht in der Lage. Tja, dann muss nun eben geklagt werden.

Wieviele Mitarbeiter muss die Allianz kündigen, um von den gesparten Gehältern angeforderte Vorschüsse zahlen zu können?

Allianz – schnell und unkompliziert

Dienstag, 19. September 2006

So macht die Zusammenarbeit mit dem Rechtschutzversicherer Spaß:

14.09.06 Deckungsanfrage mit Vorschussersuchen um 21:15 Uhr (!) per Fax an die Allianz

15.09.06 Deckungszusage per Fax um 19:54 Uhr eingegangen

19.09.06 der Vorschuss ist auf meinem Konto

Dickes Lob!!

Allianz – unkompliziert & schnell

Mittwoch, 13. September 2006

An dieser Stelle ein kleiner Bericht über die Allianz, die unkompliziert und schnell eine gerichtliche Deckungszusage erteilt und den Gerichtskostenvorschuss überwiesen hat.
Zum Fall:
Nach meiner Deckungsanfrage in einer Kfz-Haftpflichtsache (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden) für ein gerichtliches Verfahren in I. Instanz kam wenige Tage darauf die Zusage. Ich hatte schon Nachfragen seitens der Allianz befürchtet, da aussergerichtlich ein anderer Kollege tätig war. Meine Befürchtung war umsonst. Es wurde in die Deckungszusage lediglich ein Hinweis aufgenommen, dass Mehrkosten durch den Anwaltswechsel nicht übernommen werden. Sogar die Gerichtkosten wurden unverzüglich nach Versand meines Klageentwurfes überwiesen. Großes Lob, so macht es Spaß und der Mandant ist zufrieden, da es keine Verzögerungen gibt.

Allianz – Rechtsschutz ein Glücksspiel?

Donnerstag, 24. August 2006

Der Mandant hat über eine Fa. C. in D. für 10.600 EUR amerikanische Aktien geordert. Der Betrag ist längst überwiesen, die Aktien sind ebenso lange überfällig. Ich soll dem Mandanten zu Aktien oder seinem Geld verhelfen, meine Vergütung wird die Allianz ja übernehmen.

Tut sie aber nicht: der Kauf von Aktien hat für sie “Glücksspielcharakter” und deshalb ist Rechtsschutz hier nach § 4 Abs. 1 c ARB 75 ausgeschlossen. Sagt die Allianz.

Getreu der neuen Strategie erhält der Mandant Kopie der Deckungsverweigerung und eine Auflistung einschlägiger Urteile mit der Bitte, seinem Rechtschutzversicherer klar zu machen, was er als pünktlicher Prämienzahler von einem Vertragspartner hält, der ihm mit windigen Argumenten seine Gegenleistung verweigert. Er wird bei seinem Telefonat gebeten, ich solle mich zur Rechtslage kurz äußern. Nach Abschluss der Angelegenheit sei eine Kulanzregelung denkbar.
Ich habe Kopie meines an den Mandanten gerichteten Schreibens der Allianz zukommen lassen mit der Aufforderung, jetzt sofort die geschuldete Deckungszusage zu erteilen, mit vagen Zusagen werde der Mandant sich nicht zufrieden geben. Heute abend ging diese uneingeschränkte Deckungszusage ein.

Wen es interessiert: z.B. das LG München (wo ist nochmal der Firmensitz der Allianz?) hat bereits im Jahr 2002 entschieden, dass “die Kursentwicklung einer Aktie in turbulenten Börsenzeiten teilweise mehr oder minder zufällig erscheinen” möge, dass deswegen aber “der Kauf von Wertpapieren” noch lange nicht ein Spekulationsgeschäft darstelle, bei welchem der “Erfolg für die eine oder andere Seite oder überwiegend vom Zufall abhängt.”

Der Abschluss eines Rechtschutzversicherungvertrags und die Erteilung der Deckungszusage eines Rechtschutzversicherers scheinen dagegen nicht selten Glücksspielcharakter zu haben.

Allianz – und das “Drei-Affen-Syndrom”

Montag, 31. Juli 2006

Nun hat wohl auch die Allianz das “Drei-Affen-Syndrom” ereilt (nichts hören, nichts sehen, nichts sagen) ??

Rechtsschutzanfrage am 01.06.2006 unter Vorlage der Reparaturrechnung eines Autohauses über den stolzen Betrag von 558,77 € .

Antwort der RSV vom 28.07.2006: “….Handelte es sich um einen Kaufvertrag eines Hauses, Pkws, Computers, bei dem der Kaufgegenstand mangelhaft war. Oder handelte es sich um einen Werkvertrag zur Reparatur eine Daches, eines Pkws oä. …”

Nein. Ärgern will ich mich nicht; es ist ja auch jetzt nur Montagmorgen ….

Hoffentlich ALLIANZ-versichert?

Mittwoch, 5. Juli 2006

Seit nahezu 30 Berufsjahren komme ich mit der Allianz gut zurecht. Drei oder vier Problemfälle, mehr gab es in dieser Zeit nicht. Heute nun dies: mein Schreiben mit der Bitte um Erteilung der Deckungszusage und Zahlung eines Vorschusses entsprechend der beigefügten Rechnungsabschrift (Original erhielt der Mandant) nimmt die Allianz wegen des Hinweises, das sie sich wegen *Rückfragen* an den Mandanten wenden möge, zum Anlass, mir zu antworten, dass man zur Kenntnis nehme, dass ich Zahlungen nur über den Mandanten wünsche und man deswegen für einen verspäteten Zahlungseingang nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Will man sich dort jetzt auch in die Schar der Versicherer einreihen, die die Konfrontation mit den Rechtsanwälten suchen? Ich werde ein Auge darauf haben und mein künftiges Empfehlungsverhalten darauf einzustellen wissen!

Die Milchmädchen bei der Allianz

Sonntag, 19. Februar 2006

Das RA-Blog entlarvt die Kostenberechnung der Allianz als nicht belastbar. Der Kollege Klotz weist in seinem Beitrag nach, daß der Versicherer in seiner Werbung entweder nur blauäugig oder aber unseriös rechnet, um den potentiellen Versicherungsnehmer zum Abschluß eines Rechtsschutzversicherungsvertrags zu bewegen. Beide Varianten belegen nicht gerade die Kompetenz des Versicherers.

Im Grunde hat die Allianz ja Recht: Gerade für Verkehrsteilnehmer ist eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll. Aber muß man dem Kunden denn unbedingt Sand in die Augen streuen? Ärgerlich!

Allianz kürzt Terminsgebühren

Donnerstag, 9. Februar 2006

Nach Auffassung der Allianz existiert eine “h.M” (Anm.: herrschende Meinung) dazu, dass dann, wenn im Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht zwischen den Parteien des Verfahrens zu nicht rechtshängigen Ansprüchen Verhandlungen geführt werden, hierfür keine Terminsgebühr anfiele.

Ganz anders der Gesetzestext (und die Rechtsschutzversicherung hat ja die gesetzlichen Gebühren zu tragen): VV 3104 Abs. 2 RVG.

Also seit dem 01.07.2004 ausdrücklich und eindeutig geregelt und sogar im Verhältnis zum früheren Recht der BRAGO erweitert .

Mit anderen Worten: da gibt es nix zu kürzen.

Fazit: Ja, ja es ist halt so eine Sache mit sogenannten “herrschenden Meinungen”, was auch immer da wohl herrschen mag.