Bestechung durch die DEURAG?

Seit dem 01.01.2007 bietet die DEURAG mit ihrem Tarif „SB-Vario“ die Möglichkeit, über die Höhe der Selbstbeteiligung zu entscheiden. Es wird eine Selbstbeteiligung von 300,- Euro je Rechtsschutzfall vereinbart. Diese ermäßigt sich auf 150,- Euro, wenn ein Anwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird.

Quelle: Werbe-Flyer des Versicherers

Wenn ich mir als Kunde überlege, daß mir der Versicherer 150 Euro schenkt, damit ich zu einem Anwalt seines Vertrauens gehe, macht mich das schon stutzig. Vielleicht wäre es dann doch besser, gleich einen Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung abzuschließen und sich einen Anwalt selbst auszusuchen, der es nicht nötig hat, seine Mandanten über „Geschenke“ von Versicherungsunternehmen zu akquirieren.

8 Responses to “Bestechung durch die DEURAG?”

  1. anonymisiert sagt:

    Vielleicht wird auch bald der >Fachanwalt für Versicherungsvertrauen< eingeführt. Und wenn dann die Kollegen/ Kolleginnen nachgewiesen haben, dass Sie mindestens bei 20 Versicherungen Vertrauen genießen, dann wird ihnen der FA verliehen. Vermutlich gibt es auch schon FA-Kurse: "Wie erlange ich das Vertrauen der Versicherungswirtschaft". Weiß vielleicht schon jemand, wo man sich anmelden kann.

  2. anonymisiert sagt:

    Das besondere Vertrauen der Versicherungswirtschaft erzielt man als Rechtsanwalt wohl damit, dass man die reduzierte Selbstbeteiligung trägt. Ich sehe schon die ersten Mandanten, die versuchen werden, ihre Selbstbeteiligung unmittelbar beim Rechtsanwalt herunterzuhandeln mit dem Argument, sie gingen ansonsten zu einem von der Versicherung empfohlenen.

    Andere Versicherer versuchen es mit Rahmenvereinabrungen, die einen Verzicht auf die Mehrvertretungsgebühr, eine Abrechnung ausnahmslos auf Basis einer 1,3-Gebühr und eine vollständige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr vorsehen.

    Stutzig machen sollte allerdings, dass die DEURAG mit „günstigeren Anwaltsgebühren in Fällen, in denen kein Versicherungsschutz … besteht“ wirbt. Auch und gerade hier erkennbar, dass der Empfehlungsanwalt wohl mit von der Versicherung vorgegebenen Gebühren arbeitet.

    Zu welchem Zweck wurde nochmal das RVG eingeführt?

  3. anonymisiert sagt:

    […] Siehe auch im RSV-Blog und im lawblog. […]

  4. anonymisiert sagt:

    Hallo liebe Rechtsanwälte!

    Der Tarif der Deurag empfiehlt Anwälte, mit denen besondere Konditionen vereinbart wurden. Diese Anwälte finden Sie unter: http://www.apraxa.de

    Wie kann da ein Rechtsanwalt einen Beitrag mit dem Titel: Bestechung durch die Deurag eröffnen?

    Ich kann so einem Gedankengut nicht folgen?

    Viele Grüße!
    Eberhard Ressel

  5. anonymisiert sagt:

    Die Apraxa ist eine kurz vor Inkafttreten des RVG gestartete Offensive der Rechtsschutzversicherer. Mandate werden darüber an Anwälte verteilt, die bereit sind, auf einen nicht unerheblichen Teil des gesetzlichen Honorars zu verzichten.

    Wie man das nennt, bleibt jedem selbst überlassen. Sie nennen es „besondere Konditionen“. Ich nenne das Kind bei seinem Namen.

    Es läuft immer auf’s Gleiche hinaus: Die Versicherer verteilen Mandate an die Billiganbieter unter den Rechtsanwälten. Das geht auf die Dauer nicht gut.

  6. anonymisiert sagt:

    @ RA Hoenig -Anmerkung:
    …… und man kann dort auch Genosse nach dem GenG werden.
    Da Genossen auch Genossenschaftsanteile halten, muß auch der Apraxa-Genosse selbiges tun. Und weil es so schön ist, wenn man auf eine gute Geldanlage stößt, dann zeichnet man auch gleich mehrere Anteile.

    So, und jetzt zur Satzung der Apraxa:
    Der Anteil nominiert i.H.v. 1000,- Euro (i.W.: eintausend Euro) !
    Jeder Genosse zeichnet mindestens 3 Anteile (Pflichtanteile).

  7. anonymisiert sagt:

    Abgesehen von dieser „Empfehlungs“-Geschichte lässt sich über den Sinn oder Unsinn von Selbstbeteiligungen bei RSV sowieso streiten. Wenn man davon ausgeht, dass der Streitwert für viele Alltäglichkeiten eher gering ist (häufig nicht einmal vierstellig) dann zahlt man seine Versicherungsbeiträge im Prinzip die meiste Zeit für nix – weil die Kosten des Informationsganges zum Anwalt i.d.R. unter der Selbstbeteiligung liegen.