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Badischer Rechtsschutz (BGV) – die Schecker II

Der Beitrag vom 10.11.06 [1] ist noch nicht vergessen, da schlägt der nächste Scheck der BGV-Tochter ein. *Selbstverständlich* war auch hier mein gerahmter Hinweis in der Deckungsanfrage / Vorschussanforderung enthalten, dass (und warum!) nur Scheckzahlungen akzeptiert werden. *Natürlich* war die Zwei-Wochen-Frist überschritten worden.

Damit nicht genug. Man hatte den geforderten Vorschuss (1,3 Mittelgebühr bei Kauf eines multi-mangelbehafteten Gebraucht-Wohnmobils von einem sich als Privatmann gerierenden gewerblichen Verkäufer mit Gewährleistungsausschluss und Erwerb sowohl über ebay als auch mittels Kaufvertrags) um rund 150 EUR auf „angemessene“ 450 EUR gekürzt.

Die Vollmacht zur Geltendmachung des Freistellungsanspruchs liegt seit heute nachmittag auf meinem Schreibtisch.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Badischer Rechtsschutz (BGV) – die Schecker II"

#1 Kommentar von anonymisiert am 17. November 2006 00000011 8:06 Uhr 116374717908Fr, 17 Nov 2006 08:06:19 +0100

„*Selbstverständlich* war auch hier mein gerahmter Hinweis in der Deckungsanfrage / Vorschussanforderung enthalten, dass (und warum!) nur Scheckzahlungen akzeptiert werden.“
Wenn Sie nur Scheckzahlungen wünschen, warum wundern Sie sich dann über eine solche???

#2 Kommentar von anonymisiert am 17. November 2006 00000011 8:59 Uhr 116375036908Fr, 17 Nov 2006 08:59:29 +0100

@ Jan

Danke für den Hinweis! Selbstverständlich muss es heißen, nur *überweisungen* (oder eben *keine* Scheckzahlungen)!