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ARAG: Keine dumme Frage

Die ARAG kürzt mal wieder das Honorar, weil ein Sachbearbeiter es so für angemessen hält. Allerdings ist er auch neugierig:

Muß der Verteidiger solche Fragen eigentlich beantworten? Oder kann es sein, daß der ARAG-Mitarbeiter hier eine Grenze überschritten hat?

Gut, wenn der Versicherungsnehmer weiß, was sein Versicherer alles über ihn wissen möchte. Man weiß ja nie, wofür man solche Informationen noch missgebrauchen kann, nicht?

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "ARAG: Keine dumme Frage"

#1 Kommentar von anonymisiert am 7. September 2011 00000009 9:07 Uhr 131538282809Mi, 07 Sep 2011 09:07:08 +0100

Deckungsanfrage nachschieben für eine arbeitsrechtliche Beratung?

#2 Kommentar von anonymisiert am 7. September 2011 00000009 11:09 Uhr 131539019311Mi, 07 Sep 2011 11:09:53 +0100

Und wieder: „… halten wir … für angemessen“. Dass § 14 RVG ausschließlich Anwälte betrifft – und [1], wird insbesondere ARAG nie begreifen. 🙁

#3 Kommentar von anonymisiert am 7. September 2011 00000009 11:48 Uhr 131539250611Mi, 07 Sep 2011 11:48:26 +0100

Ach Fragen, dumm oder nicht, habe ich auch.
1. Wird erhöhte Gebühr damit begründet, dass bei Erteilen des Fahrverbotes der Arbeitsvertrag gekündigt wird?
2. Wurde ein entsprechende Absichtserklärung abgegeben?
3. Ergeht dann im Urteil ein Fahrverbot?
4. Wurde dem VN dann gekündigt?
5. Was wäre dann mit der unter 2. in den Raum gestellten Absichtserklärung?
6. Wird seitens des Anwaltes nur auf Biegen und Brechen versucht der RSV Kosten zu verursachen?
7. Würde derselbe Anwalt von seinem – angenommen – nicht RS versicherten Mandanten dieselben Gebühren fordern?

    Ja. crh

#4 Kommentar von anonymisiert am 25. September 2011 00000009 14:26 Uhr 131695717302So, 25 Sep 2011 14:26:13 +0100

Schade, die Antwort hätte mich jetzt sehr interessiert… !

#5 Kommentar von anonymisiert am 4. Oktober 2011 00000010 21:28 Uhr 131776012909Di, 04 Okt 2011 21:28:49 +0100

Ich habe auch eine Frage:
Am Ende bei „ARAG@2011.temporarily.de sagt“ steht
Ja. crh
Was heißt das? Bei Facebock werden Artikel vom Autor RA Carsten R. Hoenig so „unterschrieben“. Werden Beiträge von anderen Personen für den Autor des ursprünglichen Beitrags geschrieben und abgesegnet?

#6 Kommentar von anonymisiert am 6. Oktober 2011 00000010 13:39 Uhr 131790479701Do, 06 Okt 2011 13:39:57 +0100

@ Leser2 (und auch Leser)

Nein. Es ist bloß eine Antwort des Kollegen auf die Fragen im Kommentar – hier direkt eingesetzt anstatt in einem eigenen Kommentar.