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	<title>Kommentare zu: ARAG: Ein Angebot, das man ablehnen muß.</title>
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	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
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		<title>Von: RA Dr. Voigt</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/arag-ein-angebot-das-man-ablehnen-muss/comment-page-1#comment-583</link>
		<dc:creator>RA Dr. Voigt</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2005 17:25:01 +0000</pubDate>
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		<description>Die Unterzeichnung solcher Vereinbarungen ist sicher Geschmackssache,
 sie als Verrat am Mandanten zu bezeichnen liegt allerdings wohl neben der Sache. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Haltung der Bundesrechtsanwaltskammer zu diesen Vereinbarungen bekannt ist, die ausdrücklich zu dem Ergebnis kommt, dass dies jedem Kollegen selbst überlassen bleibt. 

Sie würden ja auch einem Arzt nicht seine Kassenzulassung mit der Begründung vorwerfen, er würde gesetzlich versicherte Patienten schlechter behandeln als Privatpatienten. 

Sie können aus diesen Veeinbarungen aber recht gut sehen, wohin die &quot;Reise&quot; im Bereich der Rechtsschutzversicherung gehen wird. 

Der Aufbau von Rechtsanwaltspartnerschaften seitens der Versicherer ist doch nur der erste Schritt. Ich gehe jede Wette ein, dass in einiger Zeit von den großen Versicherern Tarife auf den Markt gebracht werden, in denen die freie Anwaltswahl auf eben diese &quot;Netzwerke&quot; beschränkt wird, zugunsten eines niedrigeren Tarifbeitrages. Angesichts der Anwaltsschwemme im Markt werden die Versicherer auch keinerlei Probleme haben, hier genügend Kanzleien zu akquirieren. 
Und angesichts der ständig steigenden Tarife für die Rechtsschutzversicherung wird es auch kein Problem geben, hierfür Kunden zu gewinnen.

Falls Sie jetzt einwenden, für so ein &quot;Netzwerk&quot; würden sich nur blutige Anfänger hergeben, auch dem ist nicht so. Mir sind aus eigener Anschauung mindestens zwei große Versicherer bekannt, die sich in dieser Hinsicht engagieren, und die ausdrücklich nur Kanzleien mit minimum zwei, besser drei Sozien akzeptieren, die im übrigen über mindestens zwei unterschiedliche Fachanwaltschaften verfügen müssen. Mehrere hundert Kanzleien sind hier definitiv bereits Mitglied. 

Im übrigen stellt sich natürlich tatsächlich die Frage des dadurch generierten Mehrumsatzes. Aber das kann man ja überprüfen. Wenn tatsächlich keine Mandate in nennenswertem Umfang vermittelt werden, lässt sich so eine Vereinbarung ja auch wieder kündigen.

Das ist Marktwirtschaft und auch die Anwaltschaft wird sich dem nicht verschliessen können. </description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Unterzeichnung solcher Vereinbarungen ist sicher Geschmackssache,<br />
 sie als Verrat am Mandanten zu bezeichnen liegt allerdings wohl neben der Sache. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Haltung der Bundesrechtsanwaltskammer zu diesen Vereinbarungen bekannt ist, die ausdrücklich zu dem Ergebnis kommt, dass dies jedem Kollegen selbst überlassen bleibt. </p>
<p>Sie würden ja auch einem Arzt nicht seine Kassenzulassung mit der Begründung vorwerfen, er würde gesetzlich versicherte Patienten schlechter behandeln als Privatpatienten. </p>
<p>Sie können aus diesen Veeinbarungen aber recht gut sehen, wohin die &#8220;Reise&#8221; im Bereich der Rechtsschutzversicherung gehen wird. </p>
<p>Der Aufbau von Rechtsanwaltspartnerschaften seitens der Versicherer ist doch nur der erste Schritt. Ich gehe jede Wette ein, dass in einiger Zeit von den großen Versicherern Tarife auf den Markt gebracht werden, in denen die freie Anwaltswahl auf eben diese &#8220;Netzwerke&#8221; beschränkt wird, zugunsten eines niedrigeren Tarifbeitrages. Angesichts der Anwaltsschwemme im Markt werden die Versicherer auch keinerlei Probleme haben, hier genügend Kanzleien zu akquirieren.<br />
Und angesichts der ständig steigenden Tarife für die Rechtsschutzversicherung wird es auch kein Problem geben, hierfür Kunden zu gewinnen.</p>
<p>Falls Sie jetzt einwenden, für so ein &#8220;Netzwerk&#8221; würden sich nur blutige Anfänger hergeben, auch dem ist nicht so. Mir sind aus eigener Anschauung mindestens zwei große Versicherer bekannt, die sich in dieser Hinsicht engagieren, und die ausdrücklich nur Kanzleien mit minimum zwei, besser drei Sozien akzeptieren, die im übrigen über mindestens zwei unterschiedliche Fachanwaltschaften verfügen müssen. Mehrere hundert Kanzleien sind hier definitiv bereits Mitglied. </p>
<p>Im übrigen stellt sich natürlich tatsächlich die Frage des dadurch generierten Mehrumsatzes. Aber das kann man ja überprüfen. Wenn tatsächlich keine Mandate in nennenswertem Umfang vermittelt werden, lässt sich so eine Vereinbarung ja auch wieder kündigen.</p>
<p>Das ist Marktwirtschaft und auch die Anwaltschaft wird sich dem nicht verschliessen können.</p>
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