ARAG – Alltägliche unberechtigte Kürzungen …

… beschrieb am 17.06.08 der Kollege Hoenig. Eine solche ist nun auch mir widerfahren.

Nachdem am 09.12.08 die Deckungszusage in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit endlich (nach Erinnerung!) erteilt worden war, habe ich am selben Tag meine Vorschussrechnung über 568,40 EUR (in Abschrift) übersandt und um Zahlung bis 16.12.08 gebeten. Am 23.12.08 habe ich hieran erinnert und am 07.01.09 erfolgte dann die Zahlung – in Höhe von 120,00 EUR! Kein Schreiben, kein sonstiger Hinweis darauf, *warum* gekürzt wurde und weshalb gerade auf diesen „runden“ Betrag. Abgerechnet worden war die 1,3 Regelgebühr aus dem 3-Monats-Bruttoentgelt des Mandanten,

Dieser wird nun leider zunächst selbst zahlen müssen, falls er die ARAG nicht doch dazu bringen kann, ihre vertraglichen Verpflichtungen ihm gegenüber zu erfüllen. Die Internet-Adresse http://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_vers_de.php
habe ich ihm vorsorglich schon mitgeteilt!

RAUG

Nun wird

13 Responses to “ARAG – Alltägliche unberechtigte Kürzungen …”

  1. anonymisiert sagt:

    ….. 448,40 Euro Selbstbeteiligung.

    Das muß aber eine günstige Versicherung sein, wenn man dadurch bei den Beiträgen sparen kann.

  2. anonymisiert sagt:

    So was ist schon wirklich eine Frechheit. Aber ich denke, dass man sich so was nicht gefallen lassen darf. Man muss dagegen angehen. Es ist doch wirklich nicht nötig. Denn ARAG hat doch genügend Geld und darum müssen sie so eine Rechnung doch nicht kürzen. Der runde Betrag ist allerdings schon sehr verdächtig. Vielleicht eine Anzahlung, dass man den Kunden sozusagen „mundtot“ macht? Für mich hört es sich so an und ich finde es nicht gut. Ich hoffe, dass sich die Sache bald klären lässt.

  3. anonymisiert sagt:

    besteht vielleicht die Möglichkeit, dass es sich bei den 120 Euro um den Selbstbehalt hatte und der Sachbearbeiter bei der ARAG da nur wass durcheinander gebracht hat? Macht die Sache zwar nicht weniger peinlich, wäre aber möglicherweise eine Erklärung

  4. anonymisiert sagt:

    @ RA Groß:
    Die Antwort der ARAG könnte ich Ihnen hier schon avisieren: „Unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG halten wir einen pauschalen Vorschuss in Höhe von EUR 120,00 derzeit für angemessen, wobei wir Ihren anwaltlichen Ermessensspielraum berücksichtigt haben“…

    @ Susanne:
    Die ARAG ist bekannt für ihre pauschalen Vorschüsse. Das Gesetz sieht solche zwar nicht vor (der Anwalt kann nämlich sämtliche zu erwartenden Gebühren als Vorschuss verlangen, §§ 9, 14 RVG), es interessiert die „vier Buchstaben“ aus Düsseldorf aber nicht. Man rechnet einfach damit, dass die meisten Anwälte das Gespräch mit dem Mandanten scheuen. Und leider gibt es wohl Anwälte, die sich das gefallen lassen.

    @ AM:
    Ein Versehen? 🙂 Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Ich selbst hatte mal eine Rechnung um die 600 EUR gestellt, davon gingen dann pauschal etwas über 200 EUR ein. Damals war es kein Irrtum.

    Ein gutes neues Jahr 2009 an alle Leser und die „Macher“ des Blog. Weiter so!!!! Und „Gute Besserung“ nach Düsseldorf…

    Grüße

  5. anonymisiert sagt:

    Daß keine Nachricht darüber erfolgt warum gekürzt wird ist nicht ok, keine Frage. Das produziert nur Unmut, macht Arbeit und wirft Fragen auf. Da bin ich voll auf Ihrer Seite.

    Nur kann ich Ihnen aus Ihren Ausführen nicht beipflichten, daß die Kürzung unberechtigt war.
    Ich kann Ihren Ausführungen zur Sache weder entnehmen worum es in der Sache genau (außer daß es sich um eine arbeitsrechtliche Angelgehnheit handelt) geht, welche Anträge von Ihnen gestellt wurden, ob diese auch unter Kostenschutz stehen, ob das entsprechende Verfahrensstdium versichert ist, welche Selbstbeteiligung der Mandant eventl. vereinbart hat, welche Rechtsschutzbedingungen zugrunde liegen, ob er alle Beiträge bezahlt hat und diese eventuell abgezogen wurden….

    Die verkürzte Sachverhaltsschilderung Ihrerseits trägt meines Erachtens wenig zur Klärung bei. Die pauschalen Rufe: „Die haben aber schon wieder gekürzt“ bringen in der Sache wenig.
    Und solange wir keine Erläuterung der Versicherung vorliegen haben, warum nicht der volle von Ihnen in Rechnung gestellte Betrag gezahlt wurde halte ich die Aussauge daß die Kürzung „unberechtigt“ war zumindest für fraglich.
    Ich hoffe, Sie werden uns Auskunft darüber erteilen, welche Mitteilung die Versicherung zur Kürzung gemacht hat. Dann kann man sicherlich sachlich über die „Unberechtigtheit“ diskutieren.

  6. anonymisiert sagt:

    @ jurist

    …. ich meine, dass der Grundbeitrag alle relevanten Daten beinhaltet, die den Sachverhalt aus der Sicht des Reports nachvollziehbar machen.

    Und was den Rest Ihres Beitrags anlangt, da sind wir halt eben doch wieder bei Ihrer Eingangsbemerkung.

    Was soll der genervte Anwalt noch alles unternehmen, um sich seiner eigentlichen Aufgabe widmen zu können ?

  7. anonymisiert sagt:

    @ jurist:

    Zu Ihrem Beitrag

    „Ich kann Ihren Ausführungen zur Sache weder entnehmen worum es in der Sache genau (außer daß es sich um eine arbeitsrechtliche Angelgehnheit handelt) geht, welche Anträge von Ihnen gestellt wurden, ob diese auch unter Kostenschutz stehen, ob das entsprechende Verfahrensstdium versichert ist, welche Selbstbeteiligung der Mandant eventl. vereinbart hat, welche Rechtsschutzbedingungen zugrunde liegen, ob er alle Beiträge bezahlt hat und diese eventuell abgezogen wurden….“

    hätte ich folgende Anmerkung:

    – Abgerechnet wurde eine 1,3 Regelgebühr. Besonderer Begründungsaufwand entfällt hier.
    – Es ist wirklich ohne jeden Belang, um „welche Sache es genau“ geht. Offenbar um eine versicherte, sonst hätte man ja nicht EUR 120,00 bezahlt.
    – Die gestellten Anträge tun ebenfalls nichts zur Sache. Dass sie versichert sind, beweist die (wenn auch gekürzte) Zahlung.
    – Dass das „Verfahrensstadium“ versichert ist, beweist die Teilzahlung.
    – Die Selbstbeteiligung ist tatsächlich eine berechtigte Frage. Nur kenne ich Selbstbehalte maximal bis zu EUR 250,00. Die vorgenommene Kürzung erklärt sich hiermit wohl kaum.
    – Die zugrunde liegenden ARB spielen ebenfalls keine Rolle. Wenn sich aus ihnen ergäbe, dass der Sachverhalt nicht versichert ist, wäre überhaupt nichts bezahlt worden.
    – Beitragsrückstände führen regelmäßig zur kompletten Zahlungsverweigerung in Form eines Zurückbehaltungsrechts. Auch diese Ihre Frage bringt uns dem Problem also wohl kaum näher.

    Ihre Redlichkeitsvermutung zu Gunsten der ARAG in Ehren; allerdings sind Ihre Fragen, mit denen Sie die Kritik des Kollegen in Zweifel ziehen wollen, wirklich belanglos. Die Kürzung erklären sie jedenfalls nicht. Fakt ist, dass eine Kürzung ohne vorherige Rücksprache und/oder Mitteilung ein schlechter Stil ist. Nicht wahr, Herr „Kollege“? 🙂

    Gruß

  8. anonymisiert sagt:

    @ RA Peißkalla

    „- Die Selbstbeteiligung ist tatsächlich eine berechtigte Frage. Nur kenne ich Selbstbehalte maximal bis zu EUR 250,00. Die vorgenommene Kürzung erklärt sich hiermit wohl kaum.“

    Im Regelfall mag das sicher richtig sein. Bei besonderer „überbeanspruchung“ der Versicherung kann der Selbsbehalt im Einzelfall auch angehoben werden (Alternativ zur Kündigung durch den Versicherer). Das kann dann auch mal bis 500 Euro gehen. Sogar für einzelen Bereiche (z.B. Arbeitsrecht) kann sowas gesondert vereinbart werden. Insoweit könnte die Kürzung doch dadurch erklärt werden.

  9. anonymisiert sagt:

    Also irgendwie ist das schon echt ne Frechheit, wozu gibt es eine RS-Versicherung, wenn sie im Ernstfall nicht mal zahlt? Das Recht auf einen Anwalt und die rechtliche Vertretung sollte ja nun wirklich ausgeglichen werden, dafür wird die Versicherung schließlich bezahlt. Ich hoffe, dass der Mandant sein Geld noch einfordern kann.

  10. anonymisiert sagt:

    @ alle

    Da schlagen ja die Wellen hoch!

    Zur Klarstellung: es handelt sich um eine Mobbing-Sache, bei welcher letztlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht gezogen wurde und der Arbeitgeber selbst in der Folge die Aufhebung des Arbeitsvertrags angeboten und einen entsprechenden Vertragsentwurf vorgelegt hat, über dem wir noch brüten.

    Sachbearbeiter meint in dem nach dem Zahlungseingang (und nach meinem Beitrag) dann doch eingegangenen Erläuterungsschreiben zur Zahlung, bei Mobbing-Sachen sei nur ein Brutto-Monatsgehalt als Gegenstandswert einzusetzen.

    Der SB beträgt übrigens ca. 150 EUR und war bereits gezahlt und daher von meiner Vorschussrechnung bereits abgesetzt worden.

    RAUG

  11. anonymisiert sagt:

    @ RA Groß

    Zitat:
    Sachbearbeiter meint in dem nach dem Zahlungseingang (und nach meinem Beitrag) dann doch eingegangenen Erläuterungsschreiben zur Zahlung, bei Mobbing-Sachen sei nur ein Brutto-Monatsgehalt als Gegenstandswert einzusetzen.
    Zitatende

    ….. der Erfindungsreichtum in diesem Bereich ist schon grandios (Hoffentlich wußte der SB auch für seine Meinung eine Fundstelle zu benennen).

    Und wenn neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch weitere Tatbestände wie z.B. Mobbing hinzutreten (Schadensersatz, Unterlassung, etc.) dann dürfte sich – über den Drei-Monats-Gegenstandswert hinaus – noch eine Erhöhung des Gegenstandswertes – für die hinzutretenden Abwehransprüche – anbieten.

    Aber vielleicht ist Mobbing in manchen Unternehmen schon soweit an der Tagesordnung, dass man sich hieran bereits gewöhnt hat, und daher einer Mobbing-Abwehr schon keine Bedeutung mehr schenken muß.

  12. anonymisiert sagt:

    In meinen Seminaren frage ich die Kollegen regelmäßig ab, wer von den Rechtsschutzverischerern regelmäßig Vorschüsse anfordert oder wer denn bereits eine Rechtsschutzversicherung im Namen des Mandanten verklagt hat. In der Regel melden sich ein bis zwei Teilnehmer. Wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, würde ich es nicht glauben. Die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen finden sich mit Gebührenkürzungen ab, weil ihnen einfach die Zeit fehlt, sich damit auseinanderzusetzten. Insoweit ist das Vorgehen der Versicherung leider nachvollziehbar und nicht verwunderlich.

  13. anonymisiert sagt:

    Typisch Versicherungen, beim Mahnen und Mahnkosten kassieren sind sie spitze, aber sobald sie ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen müssen, nämlich demBegleichen von Schäden, dann fängst richtig an komliziert zu werden.
    Ich verstehe sowas einfach nicht.