Allrecht – die Ausübung des anwaltlichen Ermessens

2. Februar 2007, 12:12 Uhr -- geschrieben von: RA Witopil                  Artikel drucken Artikel drucken

Antwort des Unternehmens auf die Abrechnung einer Geschäftstätigkeit in einer komplizierten Kreditsache und Intervention gegen das beteiligte Bankunternehmen (Anm.: dem Unternehmen ist die Korrespondenz abschriftlich zur Information mitgeteilt worden):

“….in dieser Angelegenheit können wir Ihre Rechnung nicht in voller Höhe ausgleichen.  Wir halten die von Ihnen angesetzte Geschäftsgebühr nicht für angemessen …” (aber lesen Sie selbst…..).

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1 Kommentar zu „Allrecht – die Ausübung des anwaltlichen Ermessens“

  1. Noch schöner finde ich:

    … haben wir unter Berücksichtigung Ihres (!) anwaltlichen Ermessensspielraumes …

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