Allrecht – die Ausübung des anwaltlichen Ermessens

Antwort des Unternehmens auf die Abrechnung einer Geschäftstätigkeit in einer komplizierten Kreditsache und Intervention gegen das beteiligte Bankunternehmen (Anm.: dem Unternehmen ist die Korrespondenz abschriftlich zur Information mitgeteilt worden):

„….in dieser Angelegenheit können wir Ihre Rechnung nicht in voller Höhe ausgleichen.  Wir halten die von Ihnen angesetzte Geschäftsgebühr nicht für angemessen …“ (aber lesen Sie selbst…..).

One Response to “Allrecht – die Ausübung des anwaltlichen Ermessens”

  1. anonymisiert sagt:

    Noch schöner finde ich:

    … haben wir unter Berücksichtigung Ihres (!) anwaltlichen Ermessensspielraumes …